Neuwahl des Kanzlers

  • Sehr geehrter Herr Odinsson, werte Kolleginnen und Kollegen, ich beantrage die Neuwahl des Kanzlers. Dessen Amtszeit ist seit... hüstel... geraumer Zeit abgelaufen. In diesem Zuge beantrage ich eine Änderung des Staatsgrundgesetzes: Der Kanzler soll künftig nur noch alle zwölf Monate neu gewählt, das Wählerverzeichnis nur noch einmal im halben Jahr neu zusammengestellt werden.

  • Deshalb auch der Vorschlag, den Kanzler künftig auf zwölf Monate zu wählen. Dann können Sie es sich im Sessel ganz gemütlich machen. Meine Stimme haben Sie...

  • Herr Staatskanzler? Ich möchte einen Gesetzesentwurf vorlegen.



    Erstes Gesetz zur Änderung des Staatsgrundgesetzes des Freistaats Turanien
    -1. Grundgesetzänderungsgesetz (1. GGÄndG)-


    § 1 Änderungen
    (1) Dieses Gesetz ändert das Staatsgrundgesetz des Freistaates Turanien i.d.F. vom 5. Oktober 2013.
    (2) In Satz 2 des Artikels 6 wird das Wort "vier" durch das Wort "zwölf" ersetzt.
    (3) Satz 3 des Artikels 13 wird wie folgt neu gefasst: "Die Eintragung ist in den ersten vierzehn Tagen eines Kalenderhalbjahres möglich."
    (4) In Satz 2 des Artikels 17 wird das Wort "sechs" durch das Wort "zwölf" ersetzt.
    (5) In Satz 2 des Artikels 21 wird das Wort "sechs" durch das Wort "zwölf" ersetzt.



    § 2 Schlussbestimmung
    Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

  • Vielen Dank für ihr Vertrauen zunächst. Wollen Sie das Gesetz denn noch schnell vor dem neuen Wählerverzeichnis durchdrücken? Oder gibt es im Januar dank dem mit dem bis dahin mit dem aktuell-zu-erstellendem-Wählerverzeichnis beschlossenen Gesetz ohnehin ein neues Wählerverzeichnis, und somit ab Januar auch einen Jahreskanzler?