[Leonsburg] Föderationsparteitag der Sozialdemokraten

  • Währrend der Abstimmung teilt man bereits das Material zum nächsten Antrag aus.



    IV. Föderationsparteitag 2017, Leonsburg, Anlage zu Antrag 1 des Parteivorstands


    Satzung der Sozialdemokraten

    1. Die Partei
    (1) Die Sozialdemokraten sind eine politische Partei der Turanischen Föderation.
    (2) Die Partei führt den Namen „Die Sozialdemokraten“ und das Kürzel „SD“.
    (3) Die Partei bekennt sich zur Verfassung der Turanischen Föderation.


    2. Das Parteiprogramm
    (1) Die Partei führt ein Parteiprogramm.
    (2) Das Parteiprogramm wird vom Föderationsparteitag bestimmt.
    (3) Das Parteiprogramm soll die Werte und Ansichten der Partei repräsentieren und als Leitlinie dienen.


    3. Der Parteivorstand
    (1) Der Parteivorstand besteht aus dem Parteivorsitzenden und zwei Stellvertretern.
    (2) Der Parteivorstand wird vom Föderationsparteitag auf 6 Monate in einer geheimen Wahl gewählt.
    (3) Der Parteivorstand kann vom Föderationsparteitag oder durch einen Sonderparteitag abgesetzt werden.
    (4) Der Parteivorstand repräsentiert die Partei nach innen und außen.
    (5) Der Parteivorstand ist in seinem Handeln an die Richtlinien des Föderationsparteitags gebunden.


    4. Der Föderationsparteitag
    (1) Der Föderationsparteitag ist das zentrale Entscheidungsgremium der Partei. Er wählt den Parteivorstand, bestimmt das Parteiprogramm, die Satzung und die parteipolitischen Richtlinien. Er entscheidet auch über die Kandidaten zur Präsidentschaftswahl.
    (2) Der Föderationsparteitag tritt alle 3 Monate zusammen. Organisation und Vorsitz übernimmt der Parteivorstand.
    (3) Der Föderationsparteitag besteht aus allen Mitgliedern der Partei.
    (4) Jedes Mitglied kann beim Parteivorstand einen Sonderparteitag beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben, sollte ein anderes Mitglied diesen unterstützen.


    5. Mitglieder
    (1) Jede natürliche Person, die ihren Sitz innerhalb der turanischen Föderation und das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann den Sozialdemokraten beitreten.
    (2) Der Beitritt erfolgt auf Antrag beim Parteivorstand. Dieser hat zu prüfen ob die Anforderungen für einen Beitritt erfüllt sind und anschließend dem Antrag stattzugeben.
    (3) Ein Ausschluss aus der Partei kann nur vom Parteitag ausgesprochen werden und bedarf einer 2/3-Mehrheit der Stimmen.


    6. Schlussbestimmungen
    (1) Diese Satzung kann mit einer einfachen Mehrheit der Stimmen durch den Parteitag geändert werden.
    (2) Mit Verabschiedung dieser Satzung ist ein neuer Parteivorstand zu wählen.


  • Sieht den Umweltminister ein Fischgesicht machen


    Dieser Mann war mir einfach schon immer suspekt...

    Präsidentin des Turanischen Sozialverbandes
    Parteivorsitzende der Sozialdemokraten

  • Dietmar Wirkbrand


    Wenn ich mich nicht verzähle, stimmt eine Mehrheit der Delegierten für das Grundsatzprogramm. Somit ist der Antrag angenommen und das neue Grundsatzprogramm verabschiedet.


    Liebe Genossinnen und Genossen,
    der Parteivorstand beantragt außerdem eine Änderung der Satzung, der neue Vorschlag müsste euch jetzt vorliegen. Auch hier bitte ich um Zustimmung durch das heben der Stimmkarte.


    Der Vorsitzende und die restlichen Vorstandsmitglieder heben wieder ihre Stimmkarten.




  • fragt einen vorbeilaufenden Genossen nach der Finanzordnung. Wie hoch soll denn der Mitgliedsbeitrag sein?

    Man teilt dem Minister mit, dass der Beitrag einkommensabhängig ist und je nach Einkommen zwischen 0,5% bis 2% des Nettoeinkommens beträgt.