Erklärung des Innenministers

  • Nichts desto trotz habe ich die Abteilung I angewiesen, die Untersuchungen fortzuführen. Ich möchte die Strukturen so gestalten, dass unter einer ständigen konstruktiven Kritik aus allen Stellen innerhalb und außerhalb, ein Klima der Fehlerakzeptanz und Fortentwicklung gibt.

    Wie lang sollen diese Untersuchungen noch dauern? Präsentieren Sie die Ergebnisse dann auch öffentlich?

    Darüber wird bezüglich der hier beschriebenen Ereignisse und deren Folgen von Amts wegen Strafanzeige gegen unbekannt gestellt, um eine mögliche strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Sie sehen, die Föderationsregierung geht offen und Fehler akzeptierend damit um.

    Da Sie sicherlich zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungen keine Stellung nehmen werden, interessiert mich wenigstens, a) wer b) wann die Anzeige c) wegen welchen Straftatbestands erstattet hat. Welche Staatsanwaltschaft ist mit den Ermittlungen betraut?

  • Herr Abgeordneter Henriksson, vielen Dank für Ihren Redebeitrag.
    Wen anderes als Ehrenamtliche wollen Sie denn in Übungen dafür einsetzen?
    Ob und inwieweit Personen ohne vorherige Kenntnis und/oder gegen ihren erklärten Willen an der Übung teilnahmen, werden die interne Untersuchung und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Wenn Sie verwertbare Erkenntnisse hierzu haben, bitte ich Sie diese der dann zuständigen Staatsanwaltschaft zu übergeben.
    Und ich möchte hinzufügen, dass die Behörden und Organisationen mit SIcherheitsaufgaben in Turanien laufend weiter Übungen durchführen. Das Innenministerium untersagt die Teilnahme von unbeteiligten Personen, welche weder ohne Kenntnis, noch gegen ihren erklärten Willen an der Einsatzübung teilnehmen.


    Frau Abgeordnete Droste,
    bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Dauer für die interne Untersuchung nennen kann. Die wird mit offenem Ziel geführt. Wenn die Dauer festgelegt wäre, was sie nicht ist, würde ich dem Ergebnis vorgreifen. Das werde ich tunlichst unterlassen. Die Ergebnisse werden dann natürlich hier veröffentlicht.
    Zu Ihren weiteren Fragen:
    a) der Minister für Inneres
    b) zeitnah
    und c) wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände; Dies überlasse ich unseren hervorragenden Staatsanwälten, dies hinreichend zu prüfen und zu bestimmen. Auch hier möchte und werde ich weder Vorgaben machen, noch vorgreifen oder gar werten.

  • b) zeitnah

    Wenn die Anzeige bereits erstattet worden ist, wird doch ein konkretes Datum zu nennen sein?


    und c) wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände; Dies überlasse ich unseren hervorragenden Staatsanwälten, dies hinreichend zu prüfen und zu bestimmen. Auch hier möchte und werde ich weder Vorgaben machen, noch vorgreifen oder gar werten.

    Und die Juristen in Ihrem Hause konnten das bislang nicht irgendwie eingrenzen, was Sie dem hohen Hause mitteilen können? Das heißt, sie lassen im Zweifel auch wegen Hochverrats, religiöser Beschimpfung und Steuerhinterziehung ermitteln? „In Betracht“ kommt kommt doch erst einmal das ganze Ballett des Strafrechts, sonst wäre nicht von einer Straftat auszugehen. Das klingt doch recht abenteuerlich.

  • Ob und inwieweit Personen ohne vorherige Kenntnis und/oder gegen ihren erklärten Willen an der Übung teilnahmen, werden die interne Untersuchung und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Wenn Sie verwertbare Erkenntnisse hierzu haben, bitte ich Sie diese der dann zuständigen Staatsanwaltschaft zu übergeben.

    Ich entnehme das den Erklärungen des Ministers Drachensteiner. Meinen Sie, dass ich in diesem Fall einem Missverständnis aufsitze?


    Abgesehen davon hielte ich es für ein Armutszeugnis, wenn nach einem halben Jahr tatsächlich noch nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden könnte, welche Personen freiwillig oder unfreiwillig an der Übung teilgenommen haben.


    Zitat

    Das Innenministerium untersagt die Teilnahme von unbeteiligten Personen, welche weder ohne Kenntnis, noch gegen ihren erklärten Willen an der Einsatzübung teilnehmen.

    Danke für diese Klarstellung.

  • Ich wiederhole mich, die Strafanzeige wird zeitnah von Amts wegen erfolgen.
    Ihre nur halbherzig versteckte Kritik an den Mitarbeitern meines Hauses weise ich zurück.
    Zudem trifft Ihre Äußerung mehrfach nicht zu. Nicht ich lasse ermitteln. Ein Staatsanwalt oder mehrere Staatsanwälte ermitteln oder lassen ermitteln. Der Innenminister ist keine Strafverfolgungsbehörde. Zudem wird bei einer Strafanzeige "wegen aller in Betracht kommenden Delikte" keineswegs frei heraus wegen aller Straftatbestände ermittelt. Es ermöglicht der Staatsanwaltschaft von Anfang an offen in alle möglichen, und in Betracht kommenden Richtungen zu ermitteln. Wenn sich heraus stellt, das der Tatbestand einer Steuerhinterziehung, egal wie unwahrscheinlich das ist, erfüllt ist, warum soll nicht in diese Richtung ermittelt werden?
    Wenn Sie diese Tätigkeit abenteuerlich bezeichnen, so bleibt Ihnen das natürlich unbenommen.
    Habe Sie doch Vertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden, Frau Kollegin! Wenn da was zu finden ist, finden die das auch.

  • Den Erklärungen von Minister Drachensteiner habe ich nichts hinzuzufügen. Ich bitte zu beachten, dass diese zu einem anderen Zeitpunkt abgegeben wurden. Und ich bin mir sicher, nach bestem Wissen und Gewissen.
    Bei einem zukünftigen Erkenntnisgewinn, könnten meine Erklärungen von heute auch überholt sein. Insoweit muss man das relativieren.


    Das Innenministerium kann zur Zeit nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, ob alle betroffenen Personen registriert wurden. Es ist möglich, dass sich diese Zahl noch im Laufe der Ermittlungen verändert.


    Ein Armutszeugnis? Nun ja, vielleicht sollten wir darüber reden was uns wichtiger ist? Schnelligkeit oder Gründlichkeit? Ich bin für Nummer 2, und Sie Herr Kollege Henriksson?

  • Werter Herr Minister, habe ich vollstes Vertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden. Gleichsam kritisiere ich weniger Ihre Mitarbeiter, sondern Sie als politisch Verantwortlichen, der hier nur halbherzig Auskunft über einen öffentlich relevanten, in Ihrem Ressort zu verortenden Vorgang erteilt. Dieses Haus hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, was im Laufe dieser Aussprache auch versucht wird zu tun. Ich verstehe auch nicht, warum Sie sich so zieren. Der konkrete Vorgang im November betrifft Sie doch nicht persönlich, umso mehr hatte ich auf Ihr Aufklärungsinteresse gehofft.


    Ihre Wiederholung zum genauen Zeitpunkt ist unbefriedigend, wie Sie selbst erahnen können. Dieser Zeitpunkt ist durchaus politisch relevant, etwa um festzustellen, wann der Verwaltung klar wurde, dass möglicherweise eine Straftat vorliegen könnte. Mit Ihrer Formulierung „von Amts wegen“ tut sich weiters die Frage auf, aufgrund welcher Regelung die StA – pardon, Juristen neigen zur Abkürzung ... –, die Staatsanwaltschaft ohne Antrag das Ermittlungsverfahrens eingeleitet hat. Oder wer hat amtswegig wie was eingeleitet? Nur weil eine Behörde etwas tut, ist es nicht zwingend „von Amts wegen“, vielleicht nur eine unsaubere Formulierung?


    Also, da Sie Wiederholungen so mögen, erlauben Sie sicherlich: Wann wurde die genannte Anzeige erstattet? Welche Straftatbestände kommen in Frage?

  • Ein Armutszeugnis? Nun ja, vielleicht sollten wir darüber reden was uns wichtiger ist? Schnelligkeit oder Gründlichkeit? Ich bin für Nummer 2, und Sie Herr Kollege Henriksson?

    Sie konstruieren hier einen Gegensatz, den ich so nicht sehe. Manche Fragen können in weniger als einem halben Jahr in aller Gründlichkeit beantwortet werden. Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass die Frage, ob mindestens ein Betroffener unfreiwillig an der Übung beteiligt war, dazu zählt. Wenn das nicht der Fall ist, stellt sich mir die Frage, worin die Schwierigkeit besteht. Gibt es denn teilweise Uneinigkeit zwischen den Betroffenen und der Regierung, was ihre Freiwilligkeit angeht?


    Minister Drachensteiner hat damals überhaupt keine ehrenamtlichen Beteiligten erwähnt. Von nur Unfreiwilligen bis zu möglicherweise gar keinen Unfreiwilligen ist es ein sehr weiter Weg. Wie kommt diese ins Gegenteil geänderte Einschätzung zustande?

  • Das sehe ich ähnlich. die ursprüngliche Erklärung Ihres Herrn Vorgängers nannte ausdrücklich eine konkrete Zahl von Menschen, die unbeteiligt geesen seien und behandelt worden seien. Die sind ja sogar mit lachhaften 4000 Tura "entschädigt" worden. Da gibt es nichts zu beschönigen. Was Sie jetzt von sich geben klingt da völlig anders und ist nicht dazu geeigent, das zerstörte Vertrauen in die Föderationsregierung wiederherzustellen


    Sie wollen verwertbare Erkenntnisse. Die liegen Ihrem Amtsvorgänger ganz offensichtlich vor. Bevor Sie in der Presse rumlabern, lesen Sie bitte die Akten.

  • Ich rufe den Abgeordneten Thomasson zur Ordnung. Im Hohen Hause wird nicht "rumgelabert".

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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