[Aussprache] Staatsbahn

  • Das ist durchaus richtig. Aber etwas konkreter als "Die Staatsbahn hat das Enteignungsrecht" sollte es schon sein.

    So sehe ich das auch.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Insbesondere sehe ich die Klagen vor dem OGH zu diesem Enteignungsparagraphen auf uns zukommen. Es könnte durchaus sein das der OGH diese Formulierung so wie Sie derzeitig ist kippt, da diese nicht der Verfassung genüge tut.

    Matthew Hernandez

    Föderationssekretär im Föderationsministerium für Justiz

  • Davon abgesehen das ich Monopole immer etwas mit Argwohn betrachte - sehe ich nicht warum das Not tut.Private Bahnen haben ihren Charme grad zB. für den Tourismus wenn ich da an San Bernardo oder Vestrejya denke.Auch sind wir kein zusammenhängendes Staatsgebilde und da wäre eine regionale Selbstverwaltung sinniger.Staatsbahn und Länderbahn können doch ohne weiteres kooperieren.

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  • Nur zur Klarstellung in Sachen Monopol: Im Moment gibt es außer in Ascaaron keine Bahnbetriebe, die nicht zur Staatsbahn gehören.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Sind Sie da sicher?In Vestrejya kann ich mich an Bahnplanungen 20xx erinnern (Ringbahn)- allerdings erinner ich mich nicht ob es da um eine private oder die staatliche Bahn ging.Na das ist aber sehr traurig bzw. dann wirds mal höchste Zeit für einen munteren Wettbewerb mit Purzelpreisen.

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  • Planungen sind ja nur Planungen. Ich rede von realen Bahnbetrieben.

    Übrigens könnte man die Monopol-Problematik damit entschärfen, dass man private Bahnen gesetzlich zulässt, ihren Betrieb aber beispielsweise von einer Genehmigung durch das Verkehrsministerium abhängig macht.

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  • Als Verständnisfrage: Können die Länder darüber aktuell nicht eigenständig entscheiden?


    Ansonsten hat ihr Vorschlag etwas, wenn man vorraussetzt, dass das Ministerium dann seine Entscheidung begründen*muss*.

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  • Meines Erachtens können die Länder beim Thema Bahn nichts eigenständig entscheiden.

    Sigurd Thorwald
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  • Das ist gelinde gesagt...ähm... sehr... wie sag ich das nur...unsexy!

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  • Ich spreche mich klar gegen eine Privatisierung des Bahnverkehrs aus.


    Erstens geht es hier um zentrale Infrastruktur, die der Staat garantieren muss und die er deswegen auch in der eigenen Hand behalten sollte. Zum zweiten ist die Bahn insgesamt ein Zuschussbetrieb. Eine Privatisierung würde daher nur Rosinenpickerei der Privaten zulasten der Steuerzahler bedeuten - klassische Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste - oder eine Senkung der Qualität und Einschränkung des Angebots, um den Betrieb profitabel zu machen. Am wahrscheinlichsten würde eine Mischung von beidem passieren. Keins davon halte ich für wünschenswert.

  • Ich spreche mich klar gegen eine Privatisierung des Bahnverkehrs aus.

    Niemand hat die Absicht ...die Staatsbahn zu privatisieren.

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  • Ich wollte nur mal rechtzeitig Stellung beziehen, wenn ich hier schon Unsinn wie "munterer Wettbewerb mit Purzelpreisen" hören muss. Wer weiß, wie weit das noch geht, wenn man nichts sagt.


    Und selbst nur eine unbeschränkte Zulassung von Privatbahnen, ohne den Bestand zu privatisieren, könnte langfristig ähnliche Folgen haben.

  • Ich stimme dem Kollegen Henriksson zu: Eine Privatisierung der Bahn kommt für uns nicht in Frage.

    Peta Egmont
    Präsidentin der Föderation

    Mitglied der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzende des "Geeinten Turanien"

    ehem. Vorsitzende der Nationalen Volkspartei (2015-2017)

  • Jetzt blasen sie doch das nicht so auf Herr Henriksson und was kann ich dafür das sie keinen Humor verstehen.

    Wenn die bloße Erwähnung zB. einer potenziellen Inselbummelbahn schon den großen Staatskonzern Bahn erschreckt, dann gibt mir das zu denken.


    Doch es ist in einer Demokratie wie der unseren ja legitim und erwünscht das es unterschiedliche Meinungen gibt, die ein Resultat in der Abstimmung erbringen.

    Politikerin

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  • Da, wie Herr Thorwald schon sagte, bis auf die ascaaronische Bahn ohnehin bereits alle Bahnen Teil der Staatsbahn sind, könnte das Enteignungsrecht dahingehend präzisiert werden, dass die Bahn lediglich das Recht hat, zu Infrastrukturbaumaßnahmen Grundstücke zu enteignen, wenn mit dem Grundstücksbesitzer kein Verkauf zu vertretbaren Konditionen ausgehandelt werden konnte. [vgl §87 BauGB]


    Frau Sigurdsdottir, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der Staatsbahn um ein Staatsmonopol handelt. Ich denke aber, es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn kleinere lokale Bahnen in Absprache mit dem Ministerium oder der Staatsbahn tätig werden.

    Noch besser und einheitlicher könnte es funktionieren, wenn die Staatsbahn eine Art Projektbüro einrichtet. Über dieses Büro können dann Dritte wie Unternehmen oder Kommunen Vorschläge direkt an die Staatsbahn richten, wenn der Vorschlag praktikabel ist, kann er direkt unter dem Dach der Staatsbahn umgesetzt werden.

  • Mit allem gebührenden Respekt Herr Odinsson, geben wir der Staatsbahn ein Monopol und lassen es zu das dieses Unternehmen den Daumen hebt oder senkt für kleinere Bahnunternehmen, dann wissen wir doch alle wie das ausgeht.Mir leuchtet nicht ein, welche *Gefährlichkeit* von Privatbahnen ausgehen sollte.Ich dachte wir haben freie Marktwirtschaft?

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

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  • Das wäre ja noch schöner wenn diese das nicht täte Herr Odinsson.:)Jedoch haben Privatbahnen auch ein Interesse an der Öffendlichkeit, nämlich in Form als zahlender Gast und Kunde.

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  • Es geht nicht um das Interesse an der Öffentlichkeit, sondern um das öffentliche Interesse.


    Ein Privatunternehmen kann sicherlich auch dem öffentlichen Interesse dienen, aber nur ein Staatsunternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet.