Aarburger Messe- und Kongresszentrum


  • Quelle: Blutgretchen/Lizenz: CC-by-sa 3.0


    Am Stadtrand der nordturanischen Wirtschaftsmetropole Aarburg liegt das ausgedehnte Aarburger Messe- und Kongresszentrum. Das AMKo, wie es von Ortsansässigen liebevoll genannt wird, befindet sich in Trägerschaft einer städtischen Gesellschaft. Neben der Messe Turan und dem Magnus-Franke-Kongresszentrum in Königsberg gehört es zu den größten Veranstaltungszentren im Freistaat Turanien. Schon im Mittelalter war Aarburg ein bedeutender Messestandort.

    Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Föderation
    Publizist

  • In Halle 7 des Aarburger Messe- und Kongresszentrums haben die Vorbereitungen für den großen Polit-Kongress "Turaniens Einheit vollenden" begonnen. Durch die Versammlung, die im Namen von Föderationsinnenminister Heilfried Drachensteiner angemeldet wurde, soll offenbar eine neue politische Bewegung aus der Taufe gehoben werden. Ob die Gründung eine direkte Folge des Wiederauflebens der Sozialdemokratie darstellt, ist nicht bekannt. Drachensteiner würde das wohl in aller Deutlichkeit abstreiten. Tatsächlich schlummerten entsprechende Pläne schon seit rund anderthalb Jahren in seiner Schublade.



    Politischer Kongress
    Turaniens Einheit vollenden
    Aarburger Messe- und Kongresszentrum
    9. Dezember 2017


    Tagesordnung
    TOP 1: Begrüßung durch Föderationsminister Drachensteiner
    TOP 2: Beschluss über die Gründung einer neuen politischen Bewegung
    TOP 3: Beschluss der Satzung der neuen Bewegung
    TOP 4: Wahl des Vorstands
    TOP 5: Ausklang

    Föderationsminister für Verteidigung
    Abgeordneter der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzender des Geeinten Turanien


    Föderationsminister für Inneres, Verteidigung und Justiz a.D.
    Föderationsminister für Inneres, nationale Sicherheit und Verteidigung a.D.

  • Etwas später als geplant eröffnet Innenminister Drachensteiner den Kongress. Seine Rede hält er vor einem riesigen Föderationsbanner, das von der Decke hängt. Ohnehin ist der ganze Saal in Schwarz-Blau-Rot getaucht.


    Meine Damen und Herren, Patrioten aus allen Ländern der Föderation, ich begrüße Sie im schönen Aarburg, der Perle des Nordens!
    Verehrte Vertreter der Medien - auch Ihnen gilt mein freundlicher Gruß!


    Sie alle sind dem Ruf nach Aarburg gefolgt, weil Sie an etwas Historischem, etwas Großem teilhaben wollen. Zu Recht! Denn was wir heute aus der Taufe heben, ist etwas Großes! 15 Jahre nach Gründung der Föderation, 15 Jahre nach Erringung der Turanischen Einheit, wollen wir diese Einheit vollenden. Wir wollen eine politische Organisation schaffen, die allen patriotischen Föderationsbürgern offensteht – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrem Heimatland, ihrer Hautfarbe oder ihrer politischen Überzeugung. Wir wollen die alte Spaltung des Volkes in Links und Rechts überwinden. Ich bin überzeugt: Es darf in unserem 21. Jahrhundert keine Parteiungen mehr geben, keine Spaltungen, sondern nur noch Turanier, nur noch Bürger unserer Föderation!


    Mit dieser Überzeugung stehe ich nicht allein. Das sehe ich in Ihren Gesichtern. Das sehe ich angesichts der Menschenmassen aus allen Ländern der Föderation, die diesen Kongress besuchen und ihn tragen, ihn damit schon jetzt zu einem gigantischen Erfolg machen. Nein, wir sind nicht allein. Unsere Bewegung geht weit über dieses Kongressgelände hinaus. Man hört uns in Freyburg, in Heimgard und in Hermannstadt, in Bergen und in Setterich, in Berino und in Bahía de Flores. Und man hört uns in Turan! Ganz herzlich darf ich Sie alle von unserem Präsidenten grüßen. Hansgar von Ribbenwald steht an unserer Seite! "Drachensteiner, Ihre Bewegung macht unser Land groß", gab er mir mit auf den Weg nach Aarburg.


    Ja, meine Damen und Herren, wo wir sind, ist oben! Wo wir sind, ist die Mitte des Volkes! Wo wir sind, ist Turanien! Ich freue mich, dass Sie in dieser Gewissheit hierher gekommen sind und gemeinsam mit mir und vielen Trägern unseres Staates unsere neue politische Bewegung der patriotischen und staatsbejahenden Föderationsbürger aus der Taufe heben wollen. Begrüßen Sie nun alle zusammen mit donnerndem Applaus... das "Geeinte Turanien"!

    Föderationsminister für Verteidigung
    Abgeordneter der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzender des Geeinten Turanien


    Föderationsminister für Inneres, Verteidigung und Justiz a.D.
    Föderationsminister für Inneres, nationale Sicherheit und Verteidigung a.D.

  • sieht den Schmorres im TV


    da sehe ich schwarz für Turanien, möchte saufen bis ich hackeblau bin weil sich sonst mein Gesicht vor Zornesröte nicht mehr beruhigen würde

  • Applaudiert donnernd.

    Peta Egmont
    Präsidentin der Föderation

    Mitglied der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzende des "Geeinten Turanien"

    ehem. Vorsitzende der Nationalen Volkspartei (2015-2017)

  • Ein paar junge Patrioten aus dem Osten des Freistaats sind total begeistert und applaudieren stürmisch.

    Obmann der "Natura"-Bewegung (Nationalgesinnte Turanier zur Rettung des Abendlandes)
    Vereinsvorsitzender der Turanischen Gesellschaft für Wehrsport ("TuraWehr")

  • Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für diesen stürmischen Beweis dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich betrachte damit das "Geeinte Turanien" als begründet. Lassen Sie uns diese Gründung nun durch den Beschluss eines Organisationsstatuts formalisieren. Ein Entwurf liegt Ihnen allen in gedruckter oder digitaler Form vor. Änderungsanträge sind bitte kurzfristig an mich zu richten.



    ENTWURF


    Geeintes Turanien
    Organisationsstatut


    Abschnitt I
    Allgemeine Bestimmungen


    § 1. Das "Geeinte Turanien" ist eine Organisation zur politischen Willensbildung und -äußerung des Turanischen Volkes. Sie ist als Verein im Sinne des Körperschaftsgesetzbuchs der Turanischen Föderation organisiert. Hauptsitz des "Geeinten Turanien" ist die Föderationshauptstadt Turan.
    § 2. Ziel des "Geeinten Turanien" ist die Vereinigung aller patriotischen und staatsbejahenden demokratischen Kräfte der Föderation und des Turanischen Volkes zum Zwecke der gemeinsamen politischen und gesellschaftlichen Zukunftsgestaltung.
    § 3. Das "Geeinte Turanien" gliedert sich in Landesverbände, deren Tätigkeitsbereich den Ländern der Föderation entspricht. Für Turanische Volkszugehörige außerhalb des Staatsgebiets der Föderation besteht ein eigener Landesverband. Landesverbände geben sich eine Satzung, die vom Präsidium des "Geeinten Turanien" genehmigt werden und zumindest die Mitbestimmungsrechte innerhalb des Verbands sowie die Wahl seiner Vertretungsorgane regeln muss.
    § 4. Die Vollversammlung kann die Einrichtung von Unterorganisationen des "Geeinten Turanien" beschließen. Unterorganisationen geben sich eine Satzung, die vom Präsidium des "Geeinten Turanien" genehmigt werden und zumindest die Mitbestimmungsrechte innerhalb der Unterorganisation sowie die Wahl ihrer Vertretungsorgane regeln muss.


    Abschnitt II
    Mitgliedschaft


    § 5. Mitglied des "Geeinten Turanien" kann jede natürliche oder juristische Person werden, die das Ziel und den Zweck gemäß § 2 unterstützt und dem Organisationsstatut in der jeweils geltenden Form zustimmt. Alle Mitglieder haben vom Zeitpunkt ihres rechtskräftigen Beitritts an das Recht zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen innerhalb des "Geeinten Turanien". Juristische Personen, die Mitglied des "Geeinten Turanien" sind, werden von einer natürlichen Person, die nicht Mitglied sein muss, vertreten.
    § 6. Der Mitgliedsantrag ist beim Präsidium zu stellen und von diesem zu genehmigen. Die Genehmigung gilt auch dann als erteilt, wenn das Präsidium nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags widerspricht.
    § 7. Für natürliche Personen besteht ein Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt 0,5 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens und kann beliebig erhöht werden. Juristische Personen zahlen einen Mitgliedsbeitrag, der mindestens der Hälfte jenes Beitrags entspricht, den ihre Mitarbeiter zahlen würden.
    § 8. Die Mitgliedschaft im "Geeinten Turanien" endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlichgegenüber dem Präsidium auszusprechen. Er tritt mit Ablauf des Kalenderquartals in Kraft, in dem er gestellt wird.
    § 9. Auf Antrag des Präsidiums entscheidet die Vollversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit über den Ausschluss von Mitgliedern. Ein Ausschluss ist möglich, wenn das Mitglied dem Ansehen des "Geeinten Turanien" grob geschadet oder gegen seine Pflichten gemäß diesem Organisationsstatut verstoßen hat oder wegen einer Straftat gemäß den Gesetzen der Föderation rechtskräftig verurteilt wurde. Die Befristung des Ausschlusses ist möglich.


    Abschnitt III
    Organe des "Geeinten Turanien"


    § 10. Oberstes Organ des "Geeinten Turanien" ist die Vollversammlung. Ihr gehören alle Mitglieder an. Die Vollversammlung ist mindestens einmal im Kalenderjahr vom Präsidium einzuberufen.
    § 11. Das Präsidium vertritt das "Geeinte Turanien" nach außen und innen und leitet die Sitzungen der Vollversammlung. Ihm gehören die beiden Vorsitzenden und der Generalsekretär an. Die Vollversammlung kann beschließen, das Präsidium um bis zu zwei Beisitzer zu erweitern. Die Beisitzer, die Mitglieder des "Geeinten Turanien" sein müssen, werden in getrennter Wahl von der Vollversammlung entsprechend der Bestimmungen des § 13 gewählt.
    § 12. Das "Geeinte Turanien" erklärt Hansgar von Ribbenwald zum Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit. Der Ehrenvorsitzende hat das Recht, an Sitzungen des Präsidiums und der Vollversammlung teilzunehmen, und ist jederzeit zu hören.
    § 13. Die Vorsitzenden, die Mitglieder des "Geeinten Turanien" sein müssen, werden in getrennter Wahl von der Vollversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit für die Dauer von zwölf Monaten gewählt. Kommt im ersten Wahlgange eine solche Mehrheit nicht zustande, genügt in einem weiteren Wahlgange die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Führt auch diese zu keinem Gewinner, entscheidet das Los, sofern keiner der Kandidaten verzichtet.
    § 14. Der Generalsekretär ist Geschäftsführer des "Geeinten Turanien". Er verwaltet den materiellen und immateriellen Besitz und die Finanzen, vertritt das "Geeinte Turanien" gegenüber den Medien und vor Gericht und verwaltet die Mitgliederkartei. Er vertritt das Präsidium, wenn beide Vorsitzenden an der Ausübung ihres Amtes gehindert sind. Der Generalsekretär wird durch übereinstimmenden Beschluss beider Vorsitzender aus den Reihen der Mitglieder berufen und entlassen.
    § 15. Die Vollversammlung kann einem Vorsitzenden oder Beisitzer während seiner Amtszeit nur dadurch das Misstrauen aussprechen, dass sie mit absoluter Stimmenmehrheit einen Nachfolger wählt. Stellen mindestens drei Mitglieder einen entsprechenden Antrag beim Präsidium, so hat dieses binnen 21 Tagen die Vollversammlung einzuberufen.


    Abschnitt IV
    Schlussbestimmungen


    § 16. Sitzungen der Vollversammlung sind spätestens sieben Tage, Wahlen und Abstimmungen mindestens 72 Stunden vor ihrem Beginn vom Präsidium anzukündigen.
    § 17. Dieses Organisationsstatut kann von der Vollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert werden. Die Auflösung des "Geeinten Turanien" oder seine Verschmelzung mit einer anderen Organisation bedarf derZustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder. Mit der Durchführung des Beschlusses ist einer der Vorsitzenden zu beauftragen.
    § 18. Dieses Organisationsstatut tritt mit seinem Beschluss durch den Kongress "Turaniens Einheit vollenden" in Kraft. Nach seinem Inkrafttreten wählt der Kongress das Präsidium. Bei der erstmaligen Wahl ist von den Bestimmungen des § 16 abzusehen.

    Föderationsminister für Verteidigung
    Abgeordneter der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzender des Geeinten Turanien


    Föderationsminister für Inneres, Verteidigung und Justiz a.D.
    Föderationsminister für Inneres, nationale Sicherheit und Verteidigung a.D.

    Einmal editiert, zuletzt von Heilfried Drachensteiner () aus folgendem Grund: Kleinere Änderungen eingebaut, insbesondere in § 11.

  • Liest sich den Entwurf durch und findet keine Kritikpunkte.


    Zwei Vorsitzende... hmm...

    Peta Egmont
    Präsidentin der Föderation

    Mitglied der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzende des "Geeinten Turanien"

    ehem. Vorsitzende der Nationalen Volkspartei (2015-2017)

  • Drachensteiner baut einen Änderungsvorschlag in den Entwurf ein.


    Keine weiteren Anträge? Dann lassen Sie uns abstimmen. Bitte nutzen Sie hierfür die Formulare oder digitalen Endgeräte, die Ihnen vorliegen.


    Stimmen Sie dem Organisationsstatut des Geeinten Turanien in der vorliegenden Form zu?


    [ ] Ja
    [ ] Nein
    [ ] Enthaltung

    Föderationsminister für Verteidigung
    Abgeordneter der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzender des Geeinten Turanien


    Föderationsminister für Inneres, Verteidigung und Justiz a.D.
    Föderationsminister für Inneres, nationale Sicherheit und Verteidigung a.D.

  • Gibt für sich und ihren Mann Stimmzettel ab.


    Stimmen Sie dem Organisationsstatut des Geeinten Turanien in der vorliegenden Form zu?


    [x] Ja
    [ ] Nein
    [ ] Enthaltung


    Stimmen Sie dem Organisationsstatut des Geeinten Turanien in der vorliegenden Form zu?


    [x] Ja
    [ ] Nein
    [ ] Enthaltung

    Peta Egmont
    Präsidentin der Föderation

    Mitglied der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzende des "Geeinten Turanien"

    ehem. Vorsitzende der Nationalen Volkspartei (2015-2017)

  • Stimmen Sie dem Organisationsstatut des Geeinten Turanien in der vorliegenden Form zu?


    [x] Ja
    [ ] Nein
    [ ] Enthaltung

    Obmann der "Natura"-Bewegung (Nationalgesinnte Turanier zur Rettung des Abendlandes)
    Vereinsvorsitzender der Turanischen Gesellschaft für Wehrsport ("TuraWehr")

  • Die Auswertung der Stimmzettel und des digitalen Votums ergibt ein deutliches Resultat: Bei zwölf Prozent Enthaltung stimmen rund 84 Prozent dem Organisationsstatut zu, vier Prozent lehnen es ab. Das Ergebnis wird auf großen Leinwänden eingeblendet, woraufhin Applaus ertönt. Drachensteiner betritt das Podium und geht zum Rednerpult.


    Meine Damen und Herren, damit ist unser "Geeintes Turanien" auch formaljuristisch korrekt ins Leben gerufen. Ich darf nun um Kandidaturen für die Ämter der beiden Vorsitzenden gemäß § 18 bitten. Gemäß § 13 werden die Vorsitzenden in getrennter Wahl mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt.

    Föderationsminister für Verteidigung
    Abgeordneter der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzender des Geeinten Turanien


    Föderationsminister für Inneres, Verteidigung und Justiz a.D.
    Föderationsminister für Inneres, nationale Sicherheit und Verteidigung a.D.

  • Ich kandidiere als Vorsitzende.

    Peta Egmont
    Präsidentin der Föderation

    Mitglied der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzende des "Geeinten Turanien"

    ehem. Vorsitzende der Nationalen Volkspartei (2015-2017)