Werter Herr Henriksson ich muss Ihnen leider den Vorwurf machen, dass SIE hier Pferd und Karren verwechseln. Mit der Verfassungsergänzung soll nicht der Föderationsregierung ein Dienst erwiesen werden, sondern dem Turanischen Volk. Sicher ist die Aufnahme von Staatszielen in eine Verfassung in gewissem Umfang Symbolpolitik, nur ist das im Falle des Natur-, Umwelt- und Tierschutz ein gutes, richtiges und bedeutsames Symbol. Und es ist die Grundlage für eine moderne und dem Wohl des Volkes zugewandten Gesetzgebung. GRUNDLAGE der Gesetzgebung und nicht Abschluss. Sie können doch nicht ernsthaft meinen, dass die Staatszielbestimmung in der Verfassung so eine Art Bonus für eine erfolgreiche Gesetzgebungsarbeit in einem bestimmten Bereich sein soll, oder?
Sie äußerten auch die Auffassung, die Föderationsregierung in Gestalt des Umweltministeriums bräuchte keine Verfassungsänderung um Naturschutzgebiete auszuweisen und Tierschutz durch passende Gesetze zu sichern usw. Hier verwechseln Sie leider die Zuständigkeiten in unserem von der Drei-Staatsgewalten-Theorie geprägten Staatsverfassung. Nicht die Regierung als Exekutive hat grundsätzlich gesetzliche Regelungen zu erarbeiten und zu erlassen, sondern wir hier im Haus als Legislative. Die Regierung wird von ihrem Gesetzesinitiativrecht nach Artikel 42 immer nur dann Gebrauch machen, wenn sie es für ihre Arbeit und die Arbeit der anderen Exekutivorgane, nämlich die Ausführung und Umsetzung der von Legislative erlassenenen gesetzlichen Regelungen, als sinnvoll, nützlich oder notwendig erachtet. Sie können daraus aber auf keinen Fall eine GesetzesinitiativPFLICHT ableiten. Die gibt unsere Verfassung nicht her.
Wenn sich hier im Haus jemand daran stößt, dass die Gesetzesinitiative zur Verfassungsänderung von der Föderationsregierung kommt, soll er sich einfach den Antrag als von mir und meiner Fraktion eingebracht vorstellen. Wir sind mit keiner Person an der Regierung beteiligt, sind jedoch am Gemeinwohl des Turanischen Volkes und dem Wohlergehen von Natur, Umwelt und Fauna in diesem Lande insteressiert und streiten dafür.
Und wenn Hier im Haus jemand das Staatsziel des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes NICHT in die Förderationsverfassung aufgenommen sehen möchte, so ist diese Meinung legitim und sollte dann aber auch so klar ausgedrückt und nicht hinter allzu durchsichtigen vorgeschobenen Begründungen wie angebliche Aktionismus (wir reden nun bald 4 Monate über dieses Thema), reine Symbolpolitik oder vorgebliche Klientelpolitik zugunsten der Föderationsregierung versteckt werden.