Umwelt- und Tierschutz

  • Werter Herr Henriksson ich muss Ihnen leider den Vorwurf machen, dass SIE hier Pferd und Karren verwechseln. Mit der Verfassungsergänzung soll nicht der Föderationsregierung ein Dienst erwiesen werden, sondern dem Turanischen Volk. Sicher ist die Aufnahme von Staatszielen in eine Verfassung in gewissem Umfang Symbolpolitik, nur ist das im Falle des Natur-, Umwelt- und Tierschutz ein gutes, richtiges und bedeutsames Symbol. Und es ist die Grundlage für eine moderne und dem Wohl des Volkes zugewandten Gesetzgebung. GRUNDLAGE der Gesetzgebung und nicht Abschluss. Sie können doch nicht ernsthaft meinen, dass die Staatszielbestimmung in der Verfassung so eine Art Bonus für eine erfolgreiche Gesetzgebungsarbeit in einem bestimmten Bereich sein soll, oder?


    Sie äußerten auch die Auffassung, die Föderationsregierung in Gestalt des Umweltministeriums bräuchte keine Verfassungsänderung um Naturschutzgebiete auszuweisen und Tierschutz durch passende Gesetze zu sichern usw. Hier verwechseln Sie leider die Zuständigkeiten in unserem von der Drei-Staatsgewalten-Theorie geprägten Staatsverfassung. Nicht die Regierung als Exekutive hat grundsätzlich gesetzliche Regelungen zu erarbeiten und zu erlassen, sondern wir hier im Haus als Legislative. Die Regierung wird von ihrem Gesetzesinitiativrecht nach Artikel 42 immer nur dann Gebrauch machen, wenn sie es für ihre Arbeit und die Arbeit der anderen Exekutivorgane, nämlich die Ausführung und Umsetzung der von Legislative erlassenenen gesetzlichen Regelungen, als sinnvoll, nützlich oder notwendig erachtet. Sie können daraus aber auf keinen Fall eine GesetzesinitiativPFLICHT ableiten. Die gibt unsere Verfassung nicht her.


    Wenn sich hier im Haus jemand daran stößt, dass die Gesetzesinitiative zur Verfassungsänderung von der Föderationsregierung kommt, soll er sich einfach den Antrag als von mir und meiner Fraktion eingebracht vorstellen. Wir sind mit keiner Person an der Regierung beteiligt, sind jedoch am Gemeinwohl des Turanischen Volkes und dem Wohlergehen von Natur, Umwelt und Fauna in diesem Lande insteressiert und streiten dafür.


    Und wenn Hier im Haus jemand das Staatsziel des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes NICHT in die Förderationsverfassung aufgenommen sehen möchte, so ist diese Meinung legitim und sollte dann aber auch so klar ausgedrückt und nicht hinter allzu durchsichtigen vorgeschobenen Begründungen wie angebliche Aktionismus (wir reden nun bald 4 Monate über dieses Thema), reine Symbolpolitik oder vorgebliche Klientelpolitik zugunsten der Föderationsregierung versteckt werden.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Ich verwechsle nicht die Zuständigkeiten, Herr Saxburger, ich zitiere nur die Begründung der Antragstellerin, die möglicherweise ihrerseits Dinge verwechselt. Wir könnten uns jetzt darüber streiten, ob das Initiativrecht der Regierung bedeutet, dass ein Ministerium Gesetze auf den Weg bringen kann, soll, muss oder nicht, aber das ist letztlich gar nicht relevant. Der entscheidende Punkt ist, dass durch die mögliche Verfassungsänderung, über die wir hier reden, sich schlicht nichts daran ändert, wie Naturschutzgebiete ausgewiesen werden und Tierschutzgesetze zustande kommen. Mit anderen Worten: Auch wenn ein Umweltministerium, das in diesen Bereichen aktiv werden will, das nicht unbedingt allein tun kann, gehört diese Verfassungsänderung nicht zu den Dingen, die es dazu braucht. Und damit ist sie auch nicht der Weg, die in der Begründung genannten Ziele zu erreichen.


    Und ich bin tatsächlich der Ansicht, dass konkrete Bestimmungen vor oder jedenfalls nicht nach den abstrakten Zielen kommen müssen, weil rein abstrakte Ziele einen zu großen Interpretationsspielraum lassen. Die Verfassung ist schließlich nicht irgendein Wunschzettel, auf den man auf Vorrat schöne Prinzipien schreiben kann, die man irgendwann umsetzen will, sondern gültiges Recht, das sofort Auswirkungen hat. Damit würden die Gerichte dazu gezwungen, faktisch als Ersatzgesetzgeber tätig zu werden, wenn die Nationalversammlung ihrer Aufgabe nicht nachkommt und auch konkret festlegt, wie das Ziel umgesetzt werden soll. Da Sie gerade selbst von den Zuständigkeiten der drei Staatsgewalten geredet haben, nehme ich an, wir sind uns einig, dass das keine wünschenswerte Situation wäre.

  • Denkfehler geschätzter Kollege Saxburger.


    Ich fasse den Dialog mal zusammen:


    Wir wollen Umwelt-und Stierschutzt in die Verfassung bringen
    Cooll, und was machen wir dann damit?
    öööh, keine Ahnung


    Und später heißt es dann noch obendrauf Das muss mein Amtsnachfolger klären


    Mit diesem Aakt wäre also NICHTS gewonnen. Tierwuälerei oder Umweltsünden wären nicht strafbar, es brinhgt also nichts. Wo ist das zujm Verfassungseintrag passende präzisierende Gesetz? Ich sehe nicht einmal den HAUCH einer Entwicklung in dieser Richtung.

  • Steht auf um auf die Statements von Henriksson und Larsson noch einmal zu antworten, wird aber von dem neben ihm sitzenden Stockler zurückgehalten und setzt sich wieder

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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  • Komm Attila, lass es sein. Diese Kleingeister begreifen es ja doch nicht, weder den Sinn von verfassungsmäßigen Staatszielen noch die Verantwortlichkeiten im Gesetzgebungsverfahren. Die glotzen bloß wie das Karnickel auf die Schlange in Richtung Regierung und warten, dass die ihnen ihre Arbeit macht, anstatt selbst aktiv zu werden. Warten wir mal ab, ob und wie sich die anderen großen Fraktionen zum Thema äußern und wie eine Abstimmung zum Antrag dann ausgeht. Wir haben unsere Ansicht dargelegt und begründet, nun sind die anderen mal dran.

    fld_50.pngAribert Stockler
    Geschäftsführer der WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt

  • Oh, werter Herr Großgeist, ich bin gerne bereit mit Ihnen gemeinsam einen Entwurf zu entwickeln das WIKLICH etwas hilft


    Und im Übrigen ist es sowas von inakzeptabel uns vorzuwerfen wir würden die Verfassungsmäßigen Vorgänge nicht kennen. Da erwarte ich eine Entschuldigung aus Ihrer Fraktion. Nur weil Sie nicht einsehen wollen dass der ganze Verfassungsänderungsentwurf als solcher Koppelmotze ist, fahren Sie rhetorisches Geschütz auf dass gar nicht mit dem Sachthema zu turn hat und versucht, die Opposition in eine verfassungsblinde Ecke zu stellen. Merken se selber, gell?

  • Eine Entschuldigung? Einen Scheiß werde ich tun. Sie sind und bleiben für mich ein verfassungsrechtlicher Blindflieger.


    Wenn Sie einen besseren Vorschlag haben als den hier vorliegenden, dann bringen Sie den doch einfach ein. Nur beachten Sie bitte gleich, dass Sie in ein verfassungsänderndes Gesetz keine anderen einfachgesetzlichen Regelungen mit reinbasteln sollten, wie dies der OGH seinerzeit empfahl. Machen Sie bitte einfach einen Schritt nach dem anderen, erst Verfassungsänderung und dann die dazu passende und notwendige Gesetzgebung. Und machen Sie dies bitte selbst und stieren nicht in Richtung Regierungsbank.

    fld_50.pngAribert Stockler
    Geschäftsführer der WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt

  • Wird immer besser.
    Ich dachte mit Ihnen kann man auf Sachebene zusammenarbeiten, statt dessen werden Sie ausfällig. Jetzt erst Recht erwarte ich von Ihnen dass Sie sich entschulkdigen und uns nicht Dinge vorwerfen die mit der Sache gar nichts zu tun haben.


    Zur Sache werde ich mittelfristig einen Entwurf entwerfen. Wer sich dran beteiligen will, gerne.

  • Herr Präsident, ich glaube alle Argumente sind nun hinreichend ausgetauscht. Wir haben einen abstimmungsfähigen verfassungsändernden Gesetzesvorschlag von Frau Sigurdsdottir vorliegen, über welchen auch abgestimmt werden kann, was ich hiermit beantrage.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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  • Geschätzte Kollegen, bitte mäßigen Sie Ihre Wortwahl! Das Hohe Haus ist nicht der geeignete Ort für gegenseitige Beleidigungen und Gossensprache.
    Davon abgesehen: Gibt es noch Redebedarf? Wenn nicht, lasse ich in Kürze abstimmen.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Abstimmung läuft. Die Aussprache ist hiermit beendet.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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  • Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

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  • Herr Präsident, ich glaube alle Argumente sind nun hinreichend ausgetauscht. Wir haben einen abstimmungsfähigen verfassungsändernden Gesetzesvorschlag von Frau Sigurdsdottir vorliegen, über welchen auch abgestimmt werden kann, was ich hiermit beantrage.

    Ich Bitte auch darum über meinen Antrag abzustimmen.Die die sich womöglich an meiner Person stossen sollten, bitte ich zu bedenken - es geht nicht um meine Person sondern darum, das lassen sie es mich flapsig sagen - um Lebewesen, die sich hier nicht äussern können.Mit Freude höre ich auch, das Gesetzesvorschläge etc. auch aus den Ländern, dem Föderationsrat, Abgeordneten oder Bürgern kommen kann.Fein.
    Dann sehe ich schon ein reges Miteinander im Verbund mit dem Umweltminister oder Verbänden.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Frau Abgeordnete, die Aussprache ist beendet. Ich bitte Sie, dies zu respektieren.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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    Julius Langbehn

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