Abkommen mit Underbergen

  • Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Föderationsregierung bittet um Aussprache über den Entwurf eines Vertrags mit der Freien Stadt Underbergen. Herr Präsident von Ribbenwald, als Antragsteller haben Sie das Wort.


    ENTWURF


    Abkommen zwischen der Freien Stadt Underbergen und der Turanischen Föderation


    Die Freie Stadt Underbergen (im Folgenden: Underbergen) und die Turanische Föderation (im Folgenden: Föderation) vereinbaren wie folgt:


    Artikel 1
    (1) Die Föderation übernimmt die völkerrechtliche Vertretung Underbergens und garantiert die territoriale Unversehrtheit des Gebiets Underbergen. Die Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten erfolgt gemäß den rechtlichen Bestimmungen der Föderation.
    (2) Darüber hinaus erhält Föderationsrecht auf dem Gebiet Underbergens nur insoweit Geltung, wie dieses Abkommen dies ausdrücklich bestimmt.


    Artikel 2
    (1) Alle Personen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens die Staatsangehörigkeit von Underbergen besitzen (Underbergische Volkszugehörigkeit), werden Staatsangehörigen der Föderation gleichgestellt, ohne dass es hierfür eines besonderen Antrags bedarf.
    (2) Nach Inkrafttreten dieses Abkommens geborene Underbergische Volkszugehörige erhalten die Staatsangehörigkeit der Föderation gemäß den rechtlichen Bestimmungen der Föderation.


    Artikel 3
    (1) Zur inneren Verwaltung Underbergens wird spätestens 60 Tage nach Inkrafttreten dieses Abkommens ein privatrechtliches Unternehmen nach Föderationsrecht eingerichtet. Es ist als Gesellschaft auf Aktien zu organisieren.
    (2) Mit Anmeldung beim Wirtschaftszentrum der Föderation übernimmt die Gesellschaft die Regierungsgewalt über Underbergen. Die Regierungsgewalt des Bürgermeisters und Präsidenten erlischt.
    (3) Die Föderation verpflichtet sich, mindestens zehn Prozent der Geschäftsanteile der Gesellschaft zu halten.
    (4) Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist vom Vertrauen der Angestellten abhängig. Entzieht die Betriebsversammlung/der Betriebsrat der Geschäftsführung mit absoluter Stimmenmehrheit das Vertrauen, muss sie zurücktreten.


    Artikel 4
    (1) Die Gesellschaft hat das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Wertschöpfung auf dem Gebiet Underbergens und zum Handel mit dort gewonnenen Rohstoffen und Erzeugnissen.
    (2) Sie kann diese Rechte teilweise befristet oder unbefristet an weitere Unternehmen abtreten. Diese unterstehen der Gerichtsbarkeit der Föderation.
    (3) Die Produktion von Gegenständen, welche zu militärischen Zwecken eingesetzt werden können, ist auf dem Gebiet Underbergens in jedem Fall untersagt. Über die Einhaltung dieser Vorschrift wacht die Föderation.
    (4) Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Reinhaltung der Underbergischen Natur. Produktionsfläche kann nur sein, was bereits infrastrukturell erschlossen ist oder ohne wesentliche Schäden für die Natur erschlossen werden kann.
    (5) Bestandteil dieses Vertrags ist eine Liste von Immobilien und Kulturgüter. Die Gesellschaft verpflichtet sich, die darin genannten Objekte zu erhalten. Veränderungen an diesen dürfen nicht wesentlich sein.


    Artikel 5
    Die Underbergen-Gesellschaft behält kalendermonatlich für jeden Angestellten, der Underbergischer Volkszugehöriger ist, zehn Prozent des Monatsgehalts ein und führt die Summe an die Föderationskasse ab. Sie führt ferner dieselbe Summe aus dem Unternehmensvermögen ab.


    Artikel 6
    Alle Underbergischen Volkszugehörigen gemäß Artikel 2 Absatz1 mit hauptsächlichem Wohnsitz auf dem Gebiet Underbergens, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Angestellte der Gesellschaft. Über die Einhaltung Ihre Rechte als Arbeitnehmer und ihre betriebliche Mitbestimmung gemäß den rechtlichen Bestimmungen der Föderation wacht die Föderation.


    Artikel 7
    (1) Dieses Abkommen kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres mit Wirkung zum Ende des folgenden Kalenderjahres gekündigt werden.
    (2) Eine Kündigung wird ausgesprochen durch entsprechenden Beschluss einer Volksversammlung, der alle Underbergischen Volkszugehörigen ab 18 Jahren angehören, auf Antrag der Betriebsversammlung/des Betriebsrats der Underbergen-Gesellschaft.
    (3) Die Gesellschaft und die Föderation nehmen ihre aus diesem Abkommen erwachsenden Rechte und Pflichten in jedem Fall wahr, bis das Underbergische Volk sich eine neue Verfassungsordnung gibt.


    Artikel 8
    Dieses Abkommen tritt in Kraft, sobald die notwendigen Schritte zu seiner Gültigkeitswerdung abgeschlossen sind.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Herr Präsident, Abgeordnete! Ich möchte nicht lange drum herum reden. Underbergen ist in großer Not, es braucht dringend unsere Hilfe. Auf Wunsch der Underbergener wurde dieses Abkommen ausgehandelt, das nun nicht an der Föderation scheitern darf.

    Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Föderation
    Publizist

  • Fix und zugenäht ... wo ist denn eigentlich unser Entwurf geblieben? Den hat wohl jemand verschnarcht.


    Herr Ribbenwald, Artikel 6 macht das Unternehmen Underbergen effektiv zu einer Leiharbeitsfirma.

  • Das ist ein sehr verworrenes Staatsmodell, das hier aufgebaut werden soll. Ich glaube, dazu gäbe es mehr als einen Satz zu erläutern. Ich bin mir unsicher, welche rechtlichen Folgen das genau hat, wenn Föderationsrecht in Underbergen grundsätzlich nicht gilt, aber Underbergen von einem Unternehmen regiert wird, das in der Föderation registriert sein muss und damit dem Föderationsrecht (und vermutlich auch dem Landesrecht des Landes, in dem es angemeldet ist?) unterliegt. Aber prinzipiell ist das eine Sache, die Underbergen mehr Sorgen machen sollte als uns. Daher nun zu den für uns kritischen Stellen.


    Sehe ich es richtig, dass dieser Vertrag vorsieht, dass er nur von der Underbergen-Gesellschaft, aber nicht von der Föderation gekündigt werden kann? Das halte ich für vollkommen inakzeptabel.


    Wir verleihen Underberger Bürgern die vollen Rechte unserer Staatsangehörigkeit, ohne dass unsere Bürger umgekehrt in Underbergen irgendwelche Rechte garantiert hätten? Und schaffen wir uns durch die Abgabe von gerade 10% eine Steueroase vor der eigenen Haustür, während wir selbst im Moment über Föderationssteuersätze von 70% plus Ländersteuern reden?


    Ich bin mir auf den ersten Blick nicht sicher, dass das für die Föderation ein guter Handel ist, erst recht wenn der Vertrag von unserer Seite nicht sauber kündbar ist. Kann die Föderationsregierung meine Bedenken ausräumen?

  • Den meisten Mitgliedern unserer Liste macht das ganze *Werk* auch starke Bauchschmerzen und wir können das schwerlich absegnen.

  • Eine Kündigung ist selbstverständlich auch seitens der Föderation möglich. Da kann ich Sie beruhigen, meine Damen und Herren.


    Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Föderation
    Publizist


  • Und zu den übrigen Punkten, Herr Präsident?

  • Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    ich danke für die Einbringung des Vertrages. Ich gehe davon aus, dass die Interessen Underbergens und unserer Seite ausreichend Berücksichtigung fanden.
    Eine fachliche Frage zu Artikel 3 Absatz 1 - ein privatrechliches Unternehmen soll die innere Verwaltung dieser Gebietskörperschaft übernehmen? Vielleicht liegt es an meiner "turanischen Brille", ist das mit dem dortigen öffentlichen Recht vereinbar? Eine sehr ungewöhnliches Konstrukt...
    Gerne kann mich jemand erhellen, wer an der Aushandlung beteiligt war. :)
    Vielen Dank.

  • Liest verstohlen den Kündigungsparagrafen und ist entsetzt, dass da wirklich nichts von einem Kündigungsrecht der Föderation steht.


    =O Da haben wohl die Bürokraten im Wirtschaftsministerium gepennt! X(


    Meine Herren, der Vertrag sieht vor, dass ein privatrechtliches Unternehmen nach Föderationsrecht die Verwaltung Underbergens übernimmt. Das ist in der Tat - da gebe ich Ihnen Recht – ein ungewöhnliches Konstrukt. Mir selbst war da lange Zeit nicht wohl. Aber es war der Wunsch unserer underbergischen Vertragspartner. Wir haben daraus das aus turanischer Sicht Beste gemacht, also auf außerordentlich weitgehenden Mitbestimmungsrechten für das Volk von Underbergen bestanden. Glauben Sie mir: Wir wollen keinen Privatstaat in der Hand eines Unternehmens! Deshalb wird die Föderationsregierung peinlich genau darauf achten, dass die Mitbestimmungsrechte der Menschen vor Ort und auch der Föderation als Anteilseigner nicht verletzt werden.

    Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Föderation
    Publizist

  • lauscht der Debatte weiter stumm wie in Trance.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.


  • Und zu den übrigen Punkten, Herr Präsident?

    Herr Präsident?


  • Sie sprechen von einer "Steueroase" vor unserer Haustür. So muss es auf Sie wirken. Bedenken Sie aber bitte, dass es hier um tiefgreifende Wiederaufbauhilfe für ein völlig geschundenes Land geht. Underbergen ist praktisch am Boden. Wenn wir nun auch noch unmittelbare Steuern erheben würden, wäre das der Todesstoß für Underbergen. Die zehn Prozent, die das Unternehmen an die Föderation abführt, sollen ja lediglich ein rudimentäres Sozialsystem finanzieren. Sie sind gerade nicht als Steuer zu verstehen. Und bedenken Sie auch: Auf Gewinne, die die Underbergen-Gesellschaft erzielt, zahlt sie selbstverständlich Steuern - jedenfalls dann, wenn unser Steuergesetz vom Hohen Hause nicht abgelehnt wird.


    Vielleicht wäre es das beste, wenn wir einen Vertreter Underbergens hier in der Nationalversammlung hören? Er könnte detailliert die Beweggründe seines Landes darlegen.

    Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Föderation
    Publizist

  • Für den Moment kann ich Ihnen da sicher folgen, aber der Vertrag ist zeitlich nicht limitiert und die Rechtsgrundlage der künftigen Verwaltung in Underbergen. Ich denke, wir müssen schon auch die langfristigen Aussichten im Blick haben, wenn wir nicht eine spätere Kündigung schon einplanen.


    Welchen Status turanische Bürger in Underbergen haben, hängt vermutlich auch zusammen, welche rechtliche Bedeutung es genau hat, dass Föderationsrecht in Underbergen nicht gilt, aber das Unternehmen als seine Regierung dem Föderationsrecht unterworfen ist. Mein Bedenken hier ist vor allem die fehlende Rechtssicherheit in dieser Konstellation, die auch Underbergen zumindest nicht helfen wird. Oder ist sich die Regierung etwa sicher, was nach Inkrafttreten des Vertrags praktisch gesehen die daraus resultierende rechtliche Situation wäre?


    Wenn ein Vetreter Underbergens dazu bereit wäre, die underbergische Sicht darzulegen, könnte das sicher helfen.

  • Rederecht erteilt.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • :applaus::applaus:

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Droste liest den Vertragsentwurf und erschaudert, so viele offengelassene Fragen...


    Mal schauen, was von dem Underberger Vertreter kommt, was er sich dabei gedacht hat...