Abkommen mit Underbergen

  • ist beim Wort "Anarchokapitalisten" sichtlich gekränkt, ringt sich aber dazu durch, darauf nicht einzugehen


    Werte Frau, Sie missverstehen da etwas. Die Underberger Staatlichkeit stirbt nicht, weil wir nicht in der Lage wären, die bürokratische Verwaltung aufrecht zu erhalten. Ohh, das könnten wir bis zum Sankt Nimmerleinstag, Was wir nicht können, ist, das Überleben der Bevölkerung zu sichern.


    Um die Problematik zu verdeutlichen breche ich es mal auf eine Einzelperson runter.


    Stellen Sie sich vor, Sie sind krank, auf staatliche Stptze angewiesen, können aber noch ein klein wenig zu Ihrem Unterhalt beitragen. Dann passiert ein Unfall uns Sie können das nicht mehr, sind vollständig und bis zum Rest Ihres Lebens auf Stütze angewiesen.
    Dann sagt Ihnen jemand "Gib Dein Haus auf, zieh in meine Wohnung, ich gebe Dir eine Basis innerhalb derer Du in Würde wieder etwas Eigenständigkeit gewinnst.". Sie haben also die Wahl, aus Nostalgie an Ihrem Haus kleben zu bleiben, ewig darin gefangen, oder dieses aufzugeben und wieder etwas Eigenständigkeit zurück zu gewinnen.


    Das Underberger Gemeinswesen, von dem Sie reden, ist im Sommer letzten Jahres den Gulli runtergespült worden. Viele würden das Land verlassen wenn sie könnten. Sie wollen etwas retten, dass schon seiot geraumer Zeit nicht mehr existiert.
    Was das Volk zusammenhält ist die Aussicht, geschlossen als Ganzes unter einen neuen Schirm zu gelangen, der nicht die Underberger Farben trägt.


    Sie werfen usn vor, keine klaren Vorstellungen zu haben. Werte Dame, wenn wir eines haben, dann dies. Der ausgehandelte Vertrag kommt dem nicht ganz so nahe wie wir es uns wünschen, aber deutlich näher als wir uns es bei Beginn der Verhandlungen erhofft hatten. Was Sie als Experiment bezeichnen, ist in Wahrhet der weiche und rettende Boden auf dem das bereits seit langer Zeit im freien Fall befindliche Underbergen gerne landen möchte.

  • Sehr geehrter Herr Bürgermeister


    In einem modernen Verfassungsstaat kommt alle Macht vom Volk. Wenn das Volk von Underbergen seine Macht abtritt, dann ist dies ein unglaublicher Rückschritt: Es ist quasi wie in vormodernen Zeiten, als ein Schuldner freiwillig in die Schuldknechtschaft seines Gläubigers trat. Ein solcher Vorgang in der heutigen Zeit wäre unerhört.


    Im Übrigen auch für die Föderation, die sich quasi mit Underbergen eine Privatkolonie halten würde. Das wäre in der ganzen mikronationalen Welt ein Novum und eines modernen Verfassungsstaates wie Turanien höchst unwürdig. Der Ruf Turaniens in der Welt würde massiv leiden, wenn es diesen Vertrag abschliessen würde.


    Es kann keine andere Möglichkeit geben, als dass die Macht beim Volk von Underbergen bleibt - egal, wieviele Hilfsgüter es von woher bekommt. Ich sehe nicht, wo das Problem sein sollte, dass das Volk von Underbergen sich eine moderne Verfassung gibt - auf demokratischer Basis, mit Gewaltenteilung und Etablierung eines Rechtsstaates. Aber es gibt absolut keinen Grund, ein mittelalterliches Konzept hervorzugraben und damit nicht nur sich selbst der Handlungsfreiheit zu berauben, sondern auch noch die Turanische Föderation zum mikronationalen Gespött zu machen.

  • Wir haben im Rat und im Volk verschiedene Visonen diskutiert, sind aber zum Schluss gekommen, dass diese im Moment - ich betone: im Monent - nicht zu realisieren sind.


    Diese beinhalten auf Lange Sicht eine Vereinigung mit Schwion, und damit mit der Föderation.

    Daraus entnehme ich dann im Umkehrschluss, dass der Vertrag zumindest mittelfristig und nicht nur kurzfristig gelten soll.


    Ich verstehe, dass wir angesichts der Situation in Underbergen nicht unnötig Zeit verlieren sollten. Möglicherweise können wir deswegen den Vertrag nicht so weit detailliert ausgestalten wie das eigentlich wünschenswert oder fast notwendig wäre. Daraus folgen für mich zwei Minimalpunkte, die unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden müssen: Zum einen muss ein Mechanismus vorgesehen werden, um den Vertrag nachträglich zu ändern und zu ergänzen, so dass wir nach und nach die Dinge angehen können, für deren saubere Regelung wir im Moment nicht die Zeit haben, die aber auf mittlere Sicht Probleme darstellen. Zum anderen ist für mich ein Kündigungsrecht für die Turanische Föderation unverhandelbar. Es sollte ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein fairer Vertrag von beiden Seiten gleichermaßen gekündigt werden kann, aber wenn die Annehmbarkeit des Vertrags in großem Maß auch auf dem Vertrauen beruht, dass später gemeinsam Änderungen angegangen werden, dann ist es doppelt angebracht.


    Ohne zu einer Grundsatzdiskussion über das vom Underbergischen Volk gewählte Regierungsmodell führen zu wollen, lassen Sie mich noch eine meiner Hauptsorgen ansprechen: Was wird nach Abschluss die rechtliche Situation auf dem Gebiet Underbergens sein? Klar ist, dass Föderationsrecht in Sachen Staatsbürgerschaft und Arbeitsrecht gilt und dass das Underbergen verwaltende Unternehmen vollständig Föderationsrecht unterliegt. Anderweitig sieht der Vertrag vor, dass Föderationsrecht nicht gilt. Mit einer Staatsbürgerschaft und einem Arbeitsverhältnis hängen unmittelbar andere Rechte und Pflichten zusammen, die damit wohl auch in Underbergen (oder jedenfalls für Underberische Bürger oder Angestellte, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort) gültig wären. Es ist für mich aber nicht direkt ersichtlich, wo die Grenzen dieser "Kettenreaktion" wären und welches Föderationsgesetz am Ende für Underbergen gültig wäre und welches nicht. Das ist es, was ich vorhin meinte, als ich von fehlender Rechtssicherheit sprach.


    Aber wenn in einem Bereich Föderationsrecht nicht gilt, welches Recht gilt dann? Selbst wenn das Unternehmen gesetzgeberisch tätig sein kann (was aus dem Vertrag nicht direkt hervorgeht), ist das Unternehmen turanischem Recht unterworfen und kann damit nichts Gesetz werden lassen, was dem Föderationsrecht widerspricht. Umgekehrt kann die Föderation Gesetze erlassen, die es dem Unternehmen vorschreiben, bestimmte Regelungen für Underbergen zu erlassen. Wäre es da nicht viel einfacher und durchschaubarer, wenn Föderationsrecht grundsätzlich Geltung bekäme? Ich bin auch gern für andere Vorschläge offen, aber die momentane Fassung bringt für mich solche Unklarheiten mit sich, dass ich das fast als dritten Punkt ansehen würde, dessen Klärung nicht auf später verschoben werden kann.


    Es sei denn natürlich, Herr Bürgermeister, Sie können mir erklären, was ich übersehe, und mich überzeugen, dass die rechtliche Situation nach der Annahme des Vertrags doch allen Seiten klar wäre.

  • Bei dem was Sie sagen, Herr Bürgermeister, beantworten Sie mir leider nicht, wie hoheitliche Aufgaben und nicht zuletzt das staatliche Gewaltmonopol umgesetzt werden soll. Ersteres kann ein Unternehmen bestenfalls als beliehenes - hier stellte sich die Frage, von wem beliehen? Von der Föderation oder vom bisherigen Staat Stadt Underbergen? - letzteres kann ein Privater schlichtweg nicht leisten, weil ihm die Legitimation fehlt. Das sind die Fragen, die sie auch in ihrem aktuellsten Redebeitrag leider nicht beantworten. Daran knüpft sich das Problem der Gesetzgebung an, dass der Kollege Henriksson anspricht. Im Übrigen darf ich erkennen lassen, dass ich mich den letzten Ausführungen des Abgeordneten von Brunnstatt vollumfänglich anschließe.


    Ich bin zu vielem bereit, auch im persönlichen Einsatz in Ihrer Verwaltung oder in der Gerichtsbarkeit meinen Dienst zu Ihrem Aufbau zu tun, alle Voraussetzung irgendeiner Unterstützung sehe ich ausschließlich auf dem Wege der Wiederherstellung der Staatlichkeit Ihres Landes und im Wiederaufbau eines Underberger Gemeinwesens.


  • ich werde antworten eines nach dem antworten, brauch aber etwas zeit. ich bin aus verschiedenen Gründen derzeit nur sehr eingeschränkt online..

  • Nun, zunächst bitte ich darum ohne Vorbehalte anzuerkennen dass die Underberger Bevölkkerung genau weiß was sie tut. In Ihrer Eigenschaft als Souverän hat sie demokratisch über diesen Vertrag befunden. Ob das also unerhört ist oder nicht, mag die turanische Seite bitte nur für sich selbst bewerten.


    Im Übrigen gibt es durchaus Vorbilder. Ich denke da nicht zuletzt an San Bernardo, wenngleich die Herangegensweise dort eine andere war, das Ergebnis war das selbe. Und auch Ascaaron und Schwion waren ja einst selbstständige Staaten, die ihre Staatlichkeit zugunsten der Föderation aufgegeben haben. Hat sich Turanien damals zum Gespätt gemacht?


    Bitte befinden Sie nicht darüber ob das Underberger Volk willens ist, sieine Macht einem anderen Souverän zu übertragen oder nicht, das entscheiden wir selbst. Und darüber hiansu muss ich leider ferststellen dass Ihr Redebeitrag nicht zum Kern des Problems vorstößt. Es geht nicht um die Form der Verwaltung. NOCH ist Underbergen ein selbständiger Staat, mit einer funktionierenden Demokratie übrigens. von daher steht es Ihnen nicht zu sich so über unser Land zu äußern wie Sie es gerade tun. SO iel Stolz haben wir noch.


  • Auf die Gefahr hin mich bzu wiederholen: Wir hätten un Underbergen durchsu gerne mehr, wissen aber wohl dass das derzeit unrealistisch ist. Wenn wir nun aber diesen Vertrag abschließen , ist er selbstverständlich nicht auf Kurzfristig kein angelegt. Das würde auch keinen Sinn machen, weil bis auf beiden Seiten alles Notwendige aufgebaut ist, dauert das seine Zeit.


    Underbergen hat wie aich seinerzeit das Königreich auch imemr so funktioniert, dass in Verträgen nicht alles bist ins allerletzte Detail geregelt sein muss. Das verschafft den notwendigen Handlungsspielraum, derbei uns immer notwendig seijnh muss um kurzfristig eingreifen zu können, wenn die Dinge sich nicht so entwickeln wie es bei Vertragsabschluss oder Gesetzen angedacht war. Vielleicht ist es das was Sie aus turanischer Sicht aufgrund turanischer Gebräuche kritisieren. Hier mag es zu Nachverhandlungen kommen die die Lücken schließen, welche Sie monieren.


    Allerdings gebe ich zu bedenken dass die Punkte, die den Undebergern wirklich wichtig sind, besonders in § 2, 3 und 4 geregelt sind.
    Man könnte die zwischengeschaltete, zu gründende Gesellschaft auch weglassen. Als unsere Delegierten mit den Verhandlungen begannen, hatten sie das auch gar nicht im Sinn, das war eine Forderung der turanischen Seite. Sie birgt aber den Vorteil, dass die von ihrem Vorredner behauptete Aufgabe der Souveränität nicht wirklich vorhanden ist, gerade WEIL die Bevölkerung einige Rechte behält, die ein unsouveränes Volk nicht hätte.


    Wenn es allein nach mir ginge, würden wir heute und hier über einen Anschluss an Schwion reden, gegebenenfalls mit einer gewissen Sonderstellung. Das steht hier aber leider nicht zur Debatte.

  • Mir scheint, das hauptsächliche Problem, das die Kolleginnen und Kollegen mit dem Vertrag haben, ist die Regierungsgewalt der sogenannten Underbergen-Gesellschaft. Dies ließe sich doch einfach beheben: Man belässt der Gesellschaft zwar das ausschließliche Wertschöpfungsrecht gemäß Artikel 4 (1), nimmt ihr aber die Regierungsgewalt gemäß Artikel 3 (1). Die Regierungsgewalt könnte dann einem - ich nenne ihn mal spontan so - Dreierausschuss anvertraut werden. Dieser besteht aus einem Vertreter der Föderation - von der Nationalversammlung gewählt -, der Gesellschaft und des underbergischen Volkes, der von selbigem frei und demokratisch gewählt wird.

  • Dem Vorschlag des Kollegen Mannhardt würde ich durchaus Sympathie entgegenbringen, aber ich glaube, die konkrete Form des Regierungssystems ist eine Frage, die nicht wir, sondern die Bürger von Underbergen entscheiden müssen. Ich möchte noch einmal betonen, dass es mir weniger darum geht, welches Recht genau in Underbergen gelten wird und wer in welchen Fällen die gesetzgebende Gewalt übernimmt, sondern vor allem darum, dass diese Fragen klar beantwortet sind und ein normaler Mensch am Ende noch verstehen kann, welches Gesetz für ihn eigentlich gilt.


    Und an dieser Stelle, Herr Bürgermeister, muss ich sagen, denke ich nicht, dass ich von "allerletzten Details" rede, sondern es geht um das Grundgerüst, das alles zusammenhält und ohne das es keine staatliche (oder in diesem Fall vielleicht staatsähnliche) Ordnung geben kann. Wenn niemand weiß, welches Recht gilt, gilt am Ende gar kein Recht - oder allenfalls das Recht des Stärkeren.

  • so kommen wir nicht weiter


    Meine Damen, meine Herren, ich sehe dass Ihrerseits noch erhebliche Vorbehalte bestehen, was Underbergens erklärten und demokratisch geäßerten Wunsch betrifft, seine Selbständigkeit als Staatswesen aufzugeben


    Dies ist aber, auch wenn ich mit Bedauern feststelle dass einige Mitglieder dieses Hauses das bezweifeln, der erklärte Wille des Volkes.


    Wir haben jetzt zwei, je streng genommen drei Möglichkeiten:


    Erstens, der Vertrag wird nicht angenommen, die Sache verläuft im Sand. Was dann passiert brauche ich Ihnen nicht im Detail zu schildern.
    Zweitens, wir modifizieren diesen Vertrag, sprich wir treten nochmal in die verhandlunsgphase ein und wir schauen wie weit wir kommen. Dann würde freilich eine erneute Volksabstimmung fällig, die ressoucenraubend wäre uns Zeit, Kraft und Geld raubt. Aber Besser als erstens ist es allemal.
    Drittens, und das wäre aus meiner Sicht, und so ich das aus Gesprächen mit den Bürgern weiß auch aus deren Sicht, unser Favorit: Wenn wir wissen dass der Verrag, so wie er voeliegt, von Ihnen ohnehin abgelehnt wird, treten wir direkt iin Verhandlungen ganz anderer Art: Dann reden wir von einer Währungs- und Verwaltungsunion. Dann wäre auch die ais Ihrer Sicht unklare Rechtsfrage geklärt. Sofern Artikel 4 Absatz 3 bis 5 sichergestellt sind, sehe ich da seitens der Underberger Bevölkerung eine breite Zustimmung.


    Es liegt nun an Ihnen.

  • Sehr geehrter Herr Bürgermeister,


    die Verhandlungen sollten jedenfalls wieder aufgenommen werden. Die von Ihnen zur Bedingung gestellten Sachverhalte der Abätze 3 bis 5 im Artikel 4 sollten von einem (teil-)souveränen Land selbst einzuhalten sein. Wie bereits gesagt, eine Vereinbarung über die Übernahme der Außen- und Verteidigungspolitik und ggf. noch weiterer auszuhandelnder Politiken, sodass Sie sich erst einmal auf die Innenpolitik konzentrieren können, sehe ich durchaus auch im Interesse der Föderation in unserer direkten Nachbarschaft. Die spätere Aufnahme in die Föderation oder eine Eingliederung nach Schwion - soweit das dann der erklärte Wille der Underberger ist - wäre Diskussionsstoff zu dann entsprechender Zeit.

  • sitz da und grübelt über einen Satz


    Zitat von Jonschomar vom Sendrak

    Wenn es allein nach mir ginge, würden wir heute und hier über einen Anschluss an Schwion reden, gegebenenfalls mit einer gewissen Sonderstellung. Das steht hier aber leider nicht zur Debatte.

    Werte Kolleginnen und Kollegen,auch der Liste der ich angehöre, macht dieser Vertrag Bauchgrimmen.Das Konstrukt ist tatsächlich neu und wir denken auch so das es nicht gut für Turanien ist.
    Der geschätzte Herr vom Sendrak hat etwas gesagt was in mir annapfte ...ich zitiere..."würden wir heute und hier über einen Anschluss an Schwion reden, gegebenenfalls mit einer gewissen Sonderstellung."
    Ja warum reden wir nicht - nennen Sie alle mich fantasielos oder konservativ, darüber, das sich Underbergen in die Föderation eingliedert beziehungsweise den Antrag stellt in dieselbe aufgenommen zu werden?
    Andere Variante - die Föderation und Underbergen schliessen einen befristeten Beistandsvertrag, an deren Ende die Bevölkerung freiwillig entscheidet über Souveränität oder Föderationsmitgliedschaft?

    verstummt und lehnt sich gespannt zurück

    Mitglied der National Versammlung
    Wahlliste "Liste Föderal, Frieden & Freiheit"

  • Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht vom jedem...


    Sehr geehrter Herr Präsident,
    werte Kolleginnen und Kollegen,


    ich möchte fragen, ob die Föderationsregierung in weitere Verhandlungen einsteigen wird, ggf. auch begleitend durch ein Mitglied des Hohen Hauses?

  • ist enttäuscht darüber dass die Regierung nichts unternimmt den Vertrag zu verteidigen und alles an ihm hängen bleibt. Das bringt er mit einem Blick in Richtung Ribbenwald auch aus zum Ausdruck

  • Ich denke, ich spreche für die ganze Fraktion "Soziales Turanien/Demokratischer Fortschritt", wenn ich sage: Das Grundgerüst des Vertrags ist gut, allein die Details sind problematisch. Hier muss nachverhandelt werden – und zwar so, dass am Ende weder die Föderation noch Underbergen ohne Hosen dastehen. Für einen Beitritt zu Schwion ist die Zeit noch nicht reif. Das mag eine Perspektive für die Zukunft sein, mehr aber auch nicht.
    Den Vorschlag der Kollegin Droste, ein Mitglied der Nationalversammlung an den Nachverhandlungen teilnehmen zu lassen, unterstütze ich.

  • Das bringt er mit einem Blick in Richtung Ribbenwald auch aus zum Ausdruck

    Fühlt sich kritisch beäugt.


    Ich danke dem Bürgermeister für seine ausführliche Stellungnahmen und seine Bereitschaft, dem Plenum umfassend Rede und Antwort zu stehen. Die Föderationsregierung erkennt die Skepsis, die das Hohe Haus dem vorliegenden Vertrag entgegenbringt. Ich möchte dennoch betonen, dass wir im Kern zu dem Entwurf stehen. Nachverhandlungen sind nicht ausgeschlossen und im Einzelfall bereits am Laufen, das grobe Gerüst aber sollte nicht in Frage gestellt werden. Wir wollen schließlich Underbergen nicht ungewollt unser Rechtssystem überstülpen. Das wäre Neokolonalismus, den ich von Herzen ablehne. Vielmehr respektieren wir die Wünsche eines geschundenen Landes, das sein Verfassungssystem selbst bestimmen will – selbst wenn uns dieses System fremd erscheint.
    Noch einmal: Kein Vertragstext ist perfekt und über alle Zweifel erhaben. Hier können wir ansetzen. Gerne kann sich ein Vertreter des Hohen Hauses an den Gesprächen beteiligen. Ich begrüße das sogar. Aber die grundsätzlichen Dinge wollen wir doch dem underbergischen Volk überlassen.

    Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Föderation
    Publizist

  • Nachverhandlungen sind nicht ausgeschlossen und im Einzelfall bereits am Laufen, das grobe Gerüst aber sollte nicht in Frage gestellt werden.

    Was Sie hier so nebenbei bemerken, Herr Föderationspräsident, nämlich dass Nachverhandlungen bereits am Laufen sind, ist meines Erachtens eine nicht ganz unwesentliche Information und ich wäre Ihnen nicht böse gewesen, wenn wir diese Information früher erhalten hätten. Wenn ich es richtig sehe, bedeutet das, dass eine neue Abstimmung in Underbergen ohnehin schon geplant ist. Damit entfällt das als Argument gegen mögliche Änderungswünsche der Nationalversammlung.


    Wir haben jetzt zwei, je streng genommen drei Möglichkeiten:
    [...] Es liegt nun an Ihnen.

    Nachverhandlungen sind grundsätzlich Sache der Föderationsregierung, insofern kann ich Ihnen nur Hinweise mit auf den Weg geben, wann ich einem Vertrag zustimmen würde oder nicht. Zusammenfassend muss ich den Vertrag in den aktuellen Form wegen den zwei genannten fehlenden Punkten ablehnen, dem Kündigungsrecht für die Föderation und dem Änderungsmechanismus. Diese Punkte zu beheben wäre zwar prinzipiell auch eine Nachverhandlung, sollte aber sehr zügig gehen, wenn Sie diesen Weg verfolgen wollen.


    Dass weder Sie, Herr Föderationspräsident, noch Sie, Herr Bürgermeister, mir erklären konnten, was genau in Underbergen geltendes Gesetz wäre, wenn der Vertragsentwurf so in Kraft träte, hat natürlich meine Sorgen nicht gerade aufgelöst - vor allem, weil ich den Eindruck habe, dass Sie die Frage nicht beantwortet haben, weil Sie die Antwort selbst nicht kennen. Wenn dem so ist, ist das aber vor allen Dingen ein Problem für Underbergen und nicht für die Föderation. Ich bin davon überzeugt, dass es auch Ihnen, Herr Bürgermeister, Sorgen machen sollte und dass Underbergen an klaren Bestimmungen gelegen sein sollte. Ein Grund für eine Ablehnung meinerseits in der Nationalversammlung ist es nicht, Turanien kann damit leben, wenn die genauen Folgen des Vertrags erst nach und nach von turanischen Gerichten festgestellt werden.


    Wenn Sie also statt den minimaleren lieber umfangreichere Änderungen vornehmen wollen - bis hin zu Ihrer Option 3 - insbesondere um für eine klare Rechtslage zu sorgen, würde ich das im Interesse Underbergens sehr begrüßen und grundsätzlich auch in der Nationalversammlung unterstützen. Im Detail kommt es natürlich dann auf den neuen Vertragstext an, zu dem ich meine Zustimmung logischerweise nicht in Voraus geben kann, ohne dass ich ihn kenne. In diesem Fall wäre die Beteiligung eines Vertreters der Nationalversammlung an den Verhandlungen möglicherweise tatsächlich sinnvoll.

  • wendet sich an Finn und kann erneut ihn mangels Kenntnis nicht mit Namen ansprechen da er diesen nicht kennt, was natürlich unhöflich wirkt


    Nun, zunächst einmal ist der Begriff "Nachverhandlungen nicht korrekt. Es laufen Gespräche bezüglich der Währungsunion, die leider seinerzeit nicht in den Vertragsentwurf gelangt sind. Das hatte ich Ihnen allerdings bereits auf Ihre erste Reaktion hin mitgeteilt. Hier ist nichts spruchreif.


    Ich finde es allerdings bedauerlich, dass ein turanisches Nationalversammlungsmitglied mir sagt was mir Sorgen bereiten sollte und was nicht. Das mag der Umgangston in diesem Land sein, in Underbergen halten wir uns mit solchen Kommentaren zurück.


    Für uns war immer klar, dass mit den Einschränkungen die im Vertrag beschrieben sind Föderationsrecht gelten soll. Wie Sie darauf kommen dass ich die Antwort auf Ihre Frage nicht kennen würde ist mir schleierhaft. Was mir immer noch nicht klar ist, woraus Sie entnehmen dass dies unklar ist.


    Was nun das Föderationskündigungsrecht betrifft. Das einzufügen wäre das allerkleinste Problem, das wird an Underbergen nicht scheitern.


    Wie dem auch sei, mit endlosen Debatten kommen wir nicht weiter. SIE mögen Zeit haben, uns in Underbergen läuft sie davon.

  • Schaut ein wenig bedröppelt drein, da er weder damit gerechnet hat, dass sein Beitrag unwillkommen ist, noch dass diese Reaktion folgen würde - insbesondere da er einer der wenigen zu sein scheint, die überhaupt die Entscheidung der Underberger, von einem Unternehmen verwaltet werden zu wollen, als gegeben akzeptieren.


    Ich entnehme es Art. 1, Abs. 2 dass Föderationsrecht nur soweit gilt, wie es explizit im Vertrag steht. Im Vertrag stehen also nicht nur Einschränkungen, sondern alles, was nicht genannt ist, gilt nicht. Genannt sind im Vertrag nie konkrete Gesetze, sondern immer nur inhaltliche Bereiche. Für mich ist das sehr unklar, aber wenn diese Feststellung bei Ihnen den Eindruck erweckt, ich möchte Sie belehren, mag das Problem wohl auch auf meiner Seite liegen.


    Wie ich sagte, ist es für mich aus turanischer Sicht ohnehin kein Grund zur Ablehnung, insofern brauchen wir das nicht noch einmal zu vertiefen. Aber ich wollte Ihre Frage, woraus ich das entnehme, nicht unbeantwortet lassen.