Einverstanden.
Strafvollzugsgesetz
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Dann sehen wir uns nach Spargelsuppe und Kotlett wieder...
ähh...vielen Dank, meinte ich. -
Gibt es hier noch Gesprächsbedarf? Wenn nicht, lasse ich abstimmen.
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Dieses Gesetz kann erst verabschiedet werden, wenn die Gerichtsverfassung ebenso verabschiedet wird.
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Meinen Sie?
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In § 3 Absatz 2 Satz 2 wird explizit auf die Gerichtsverfassung verwiesen.
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Liest nach.
Tatsächlich. Danke.