[Plenarsaal] Tagung der Volksversammlung 01/I

  • Die Paragrafen 1 bis 3 sind leicht umformuliert, inhaltlich aber identisch zur ursprünglichen Version. Paragraf 4 ist neu.

    Waltmar Leber
    Stellvertretender Staatsratsvorsitzender
    Minister für Verteidigung und Sport
    Vorsitzender des Präsidiums der Liga für Nationale Verteidigung

  • Gut, Sonderbehandlung für die Damen und Herren der WWF... :rolleyes:
    Änderungen sind in dem vorliegenden Papier rot markiert.


    Du hast es nicht anders gewollt, Kollege...



    Geschäftsordnung der Volksversammlung der FDR


    §1
    (1) Jedes gewählte Mitglied der Volksversammlung besitzt das Initiativrecht, das Rederecht und das Abstimmrecht.
    (2) Jedes Mitglied besitzt das Recht, die Unterlagen der Volksversammlung einzusehen.


    §2
    (1) Das Präsidium der Volksversammlung lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Es ist zuständig für die Einleitung und Beendigung von Abstimmungen und die Feststellung der Ergebnisse.
    (2) Das Präsidium übt das Hausrecht im Volkspalast aus. Es kann ein Mitglied der Sitzung verweisen, sollte es beleidigende oder politisch extremistische Aussagen tätigen.
    (3) Das Präsidium kann Personen, die nicht Mitglieder der Volksversammlung sind, auf Antrag Rederecht und das Recht auf Akteneinsicht erteilen. Es kann dieses Recht jederzeit entziehen.


    §3
    (1) Die Volksversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sind.
    (2) Die Volksversammlung fasst Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
    (3) Die Sitzungen der Volksversammlung sind jederzeit der Öffentlichkeit zugänglich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kann beantragt werden und wird mit Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen.


    §4
    (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrem Beschluss durch die Volksversammlung in Kraft.
    (2) Sie verliert ihre Gültigkeit mit Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung.

    Waltmar Leber
    Stellvertretender Staatsratsvorsitzender
    Minister für Verteidigung und Sport
    Vorsitzender des Präsidiums der Liga für Nationale Verteidigung


  • Geschäftsordnung der Volksversammlung der FDR
    §1
    (1) Jedes gewählte Mitglied der Volksversammlung besitzt das Initiativrecht, das Rederecht und das Abstimmrecht.
    (2) Jedes Mitglied besitzt das Recht, die Unterlagen der Volksversammlung einzusehen.
    §2
    (1) Das Präsidium der Volksversammlung lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Es ist zuständig für die Einleitung und Beendigung von Abstimmungen und die Feststellung der Ergebnisse.
    (2) Das Präsidium übt das Hausrecht im Volkspalast aus. Es kann ein Mitglied der Sitzung verweisen, sollte es beleidigende oder politisch extremistische Aussagen tätigen.
    (3) Das Präsidium kann Personen, die nicht Mitglieder der Volksversammlung sind, auf Antrag Rederecht und das Recht auf Akteneinsicht erteilen. Es kann dieses Recht jederzeit entziehen.
    §3
    (1) Die Volksversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sind.
    (2) Die Volksversammlung fasst Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
    (3) Die Sitzungen der Volksversammlung sind jederzeit der Öffentlichkeit zugänglich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kann beantragt werden und wird mit Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen.
    (4) Auf Verlangen sind die Sitzungsprotokolle in einer barrierefreien Version vorzulegen
    §4
    (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrem Beschluss durch die Volksversammlung in Kraft.
    (2) Sie verliert ihre Gültigkeit mit Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung.


    Ich habe nun Ihren Entwurf genommen und überarbeitet. Das Einfügen der Barrierefreiheit halte ich für zentral. Und deswegen wollte ich auch, dass Sie, Herr Leber, Ihre Änderungen farblich kennzeichnen. Das gehört dazu.


    Gestrichen habe ich "politisch extremistische" Aussagen, weil das nicht klar definiert ist was damit gemeint ist. Es könnte dem Präsidium sonst einfallen, dass jemand der radikalsozialistisch oder radikalmarktwirtschaftlich ist als politischer Extremist gilt. Das Recht auf Akteneinsicht ist unnötig, da sie Sitzungen ohnehin öffentlich sind.

  • Da möchte ich Ihnen widersprechen, Herr Kollege. Die Öffentlichkeit der Sitzungen bedeutet nicht, dass sämtliche Unterlagen der Volksversammlung öffentlich einsehbar sind. Es handelt sich dabei lediglich um das Recht der Öffentlichkeit den Sitzungen beizuwohnen.

    Staatsratsvorsitzender der Flandrischen Demokratischen Republik
    Generalsekretär der Sozialistischen Volkspartei Flandriens

  • Ich stimme dem Genossen Dietrich zu. Allerdings halte ich es im Sinne der Transparenz für nötig, die Unterlagen der Volksversammlung grundsätzlich öffentlich einsehbar zu halten und nur im Notfall einzelne Personen von ihrer Einsichtnahme auszuschließen.

    Waltmar Leber
    Stellvertretender Staatsratsvorsitzender
    Minister für Verteidigung und Sport
    Vorsitzender des Präsidiums der Liga für Nationale Verteidigung

  • Ruth Müller

    Wir kommen also zur Abstimmung über die Geschäftsordnung in geänderter Fassung. Ich bitte die Abgeordneten um das Handzeichen, sollten sie der Geschäftsordnung so zustimmen.



    Geschäftsordnung der Volksversammlung der FDR
    §1
    (1) Jedes gewählte Mitglied der Volksversammlung besitzt das Initiativrecht, das Rederecht und das Abstimmrecht.
    (2) Jedes Mitglied besitzt das Recht, die Unterlagen der Volksversammlung einzusehen.
    §2
    (1) Das Präsidium der Volksversammlung lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Es ist zuständig für die Einleitung und Beendigung von Abstimmungen und die Feststellung der Ergebnisse.
    (2) Das Präsidium übt das Hausrecht im Volkspalast aus. Es kann ein Mitglied der Sitzung verweisen, sollte es beleidigende Aussagen tätigen.
    (3) Das Präsidium kann Personen, die nicht Mitglieder der Volksversammlung sind, auf Antrag Rederecht erteilen. Es kann dieses Recht jederzeit entziehen.
    §3
    (1) Die Volksversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sind.
    (2) Die Volksversammlung fasst Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
    (3) Die Sitzungen der Volksversammlung sind jederzeit der Öffentlichkeit zugänglich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kann beantragt werden und wird mit Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen.
    (4) Die Öffentlichkeit erhält Einsicht in alle Akten der Volksversammlung. Dieses Recht kann in Einzelfällen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aberkannt werden.
    (5) Auf Verlangen sind die Sitzungsprotokolle in einer barrierefreien Version vorzulegen
    §4
    (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrem Beschluss durch die Volksversammlung in Kraft.
    (2) Sie verliert ihre Gültigkeit mit Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung.

  • 190 Abgeordnete der LNV stimmen für den Entwurf, fünf dagegen. Zwölf enthalten sich.

    Waltmar Leber
    Stellvertretender Staatsratsvorsitzender
    Minister für Verteidigung und Sport
    Vorsitzender des Präsidiums der Liga für Nationale Verteidigung

  • Von den Unabhängigen stimmen 23 dafür und sieben dagegen.


    Ruth Müller

    Zählt die Gegenstimmen und Enthaltungen.


    Der Vorschlag ist bei zwölf Gegenstimmen und zwölf Enthaltungen angenommen.


    Verehrte Abgeordnete,


    ich rufe auf: den Tagesordnungspunkt 4, die Wahl des Staatsrats. Folgender Vorschlag wurde von der SVPF und der LNV gemeinsam eingereicht. Sofern es keine weiteren Kandidaturen gibt, kommen wir hier direkt zur Abstimmung. Gibt es weitere Kandidaturen?



    Tischvorlage III


    Vorschlag zur Wahl des 1. Staatsrats der FDR


    Vorsitzender:


    Erik Dietrich, SVPF


    Stellvertretender Vorsitzender:


    Waltmar Leber, LNV (Ressort: Verteidigung)


    Mitglieder:


    Gabriela Ormbach, SVPF (Ressort: Gesundheit)
    Rainer Zundberg, SVPF (Ressort: Sicherheit)


    Jasmin Pohn, LNV (Ressort: Inneres und Arbeit)


    Wolfgang Kind, SVPF (Ressort: Bildung und Familie)


    Miriam Turm, SVPF (Ressort: Äußeres)


    Michael Lawes, SVPF (Ressort: Verkehr und Infrastruktur)


    Lisa Jahnke, SVPF (Ressort: Wissenschaft und Technik)


    Klaus Werner, SVPF (Ressort: Justiz)


    Marianne Opmann, LNV (Ressort: Umwelt-und Tierschutz)

  • Da keine weiteren Kandidaturen angemeldet werden kommt man zur Abstimmung.


    Ruth Müller

    Veehrte Abgeordnete,


    wir kommen nun zur Abstimmung über den Vorschlag der SVPF und der LNV. Diese wird geheim stattfinden. Geben Sie den Zettel bitte ohne Markierungen ab wenn Sie der Liste zustimmen möchten. Wenn Sie einzelne Kandidaten nicht wählen möchten, streichen Sie diese bitte durch. Wenn Sie die Liste in Gänze ablehnen, dann machen Sie ein Kreuz unter die Liste.

  • 290 Abgeordnete stimmen der Liste in Gänze zu und 16 Abgeordnete stimmen gegen die Kandidaten der LNV.

    Staatsratsvorsitzender der Flandrischen Demokratischen Republik
    Generalsekretär der Sozialistischen Volkspartei Flandriens

  • Von den Unabhängigen stimmen 4 gegen die Liste und 26 für die Liste. Nach einer kurzen Pause zur Auszählung tritt die Volksversammlungspräsidentin ans Mikrofon.


    Ruth Müller

    Wir haben ein Ergebnis. Alle Kandidaten sind in den Staatsrat gewählt worden.
    Der Abgeordnete Erik Dietrich erhielt 539 Stimmen und 61 Gegenstimmen, das enstspricht 89,83%.
    Der Abgeordnete Waltmar Leber erhielt 523 Stimmen und 77 Gegenstimmen, das entspricht 87,16%.


    Die Volksversammlungspräsidentin fährt mit der Aufzählung der Einzelergebnisse fort.


    Ich gratuliere dem neuen Staatsrat der FDR.