[Plenarsaal] Tagung der Volksversammlung 01/I

  • Es wäre schön, wenn die Frau Präsidentin nochmals eine aktualisierte Form vorlegen würde.


    Weiterhin steht im Gesetzestext:

    (2) Eine Neue Mark sind 100 Pfennige (oder nach Deiner Wahl).


    Versteh ich nicht.

  • Ruth Müller

    Lassen Sie uns abstimmen. Ich bitte die Genossinnen und Genossen Abgeordneten jetzt um ihre Stimmabgabe zum vorliegenden Entwurf in geänderter Fassung.


    Währungsreformgesetz der Flandrischen Demokratischen Republik
    (WähReG)


    §1 [Währung der Flandrischen Demokratischen Republik]
    (1) Die Währung der Flandrischen Demokratischen Republik ist die Neue Mark. Sie ersetzt die bisherige Währung Mark.
    (2) Eine Neue Mark sind 100 Pfennige.


    §2 [Wechselkurs]
    (1) Die bisherige Währung kann in den Dienststellen der Bank der FDR in die neue Währung umgetauscht werden.

    (2) Der Wechselkurs beträgt fünf Mark zu einer Neuen Mark.


    §3 [Schlussbestimmungen]
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung durch das Volksversammlungspräsidium in Kraft.

  • Nachdem auch die Sozialisten bei zwei Enthaltungen mit Ja gestimmt haben, verkündet das Präsidium das Ergebnis.


    Ruth Müller

    Ich stelle fest: Bei neun Enthaltungen und 13 Gegenstimmen sprechen sich 578 Abgeordnete für den Entwurf aus. Das Gesetz ist damit angenommen.