[Raum 85] Volksversammlungspräsidium


  • Volkspalast der Flandrischen Demokratischen Republik


    -Volksversammlungspräsidium-


    Raum 85



    Präsidium I. Volksversammlung der FDR

    Präsidentin:


    Ruth Müller, SVPF


    Vizepräsidenten:


    Erich Braun, LNV


    Ulrike Pommern, Unabhängige


    Josef Jakobs, WWF


    Anträge und Anfragen für die Volksversammlung sind hier abzugeben.

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    Präsidium der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

    Die Präsidentin


    Die Präsidentin der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik ordnet an:


    1. Ab sofort gilt für jeden Abgeordneten der Volksversammlung einen Anwesenheitspflicht von mindestens 65% aller Sitzungen.


    2. Verstöße werden mit einer Geldstrafe durch das Präsidium geahndet.


    Marcksfurth, den 19. November 2021


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    Präsidentin der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

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    Präsidentin der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

  • Arbeitet weiter an der Geschäftsordnung.


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    Präsidium der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

    Die Präsidentin


    I. Grundsätzliche Bestimmungen

    § 1. Das Plenum ist das höchste Organ der Volksversammlung. Die Volksversammlung entscheidet in ihren Plenarsitzungen über alle Fragen entsprechend den Bestimmungen der Verfassung der Flandrischen Demokratischen Republik.


    § 2. Die Sitzungsperiode der Volksversammlung beginnt mit dem Tage ihrer ersten Sitzung und endet mit dem Tage des Ablaufs der Wahlperiode oder der Auflösung der Volkskammer.


    II. Plenarsitzungen

    § 3. (1) Die erste Sitzung der Volksversammlung wird vom Staatsrat einberufen.

    (2) Die erste Sitzung der neu gewählten Volksversammlung wird von dem Dienstältesten Abgeordneten oder, wenn dieser verhindert ist, vom nächst ältesten Abgeordneten bis zur Wahl des Präsidiums der Volksversammlung geleitet.

    (3) Die Volksversammlung wählt auf der ersten Sitzung zur Leitung ihrer Verhandlungen das Präsidium sowie den Staatsrat.

    (4) Die Volksversammlung bestimmt ihre Tagesordnung. In der Einladung wird Termin und Ort der Plenarsitzung bekanntgegeben.

    (5) In Plenarsitzungen kann nur über Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden. Alle Verhandlungen sind öffentlich.


    § 4. (1) Die Volksversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist.

    (2) Die Volksversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit nicht in der Verfassung etwas anderes bestimmt ist.

    (3) Jeder bei der Abstimmung im Sitzungssaal anwesende Abgeordnete ist verpflichtet, an der Abstimmung teilzunehmen, Stimmenthaltung ist zulässig.


    III. Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten

    § 5. (1) Die Abgeordneten der Volksversammlung erfüllen ihre verantwortungsvollen Aufgaben im Interesse und zum Wohle des werktätigen Volkes und setzen ihre ganze Kraft für den umfassenden Aufbau des Sozialismus, insbesondere für die Entwicklung der Volkswirtschaft und des Staatsbewußtseins der Bürger ein.

    (2) Die Abgeordneten der Volksversammlung halten enge Verbindung zu ihren Wählern, sind verpflichtet, ihre Hinweise, Kritiken, Vorschläge und Empfehlungen zu beachten und für eine gewissenhafte Erledigung Sorge zu tragen.

    (3) Bleibt ein Abgeordneter der Volksversammlung einer Sitzung ohne Entschuldigung fern, so verliert er in einer vom Präsidium festgesetzten Höhe den Anspruch auf Aufwandsentschädigung.


    IV. Das Präsidium

    § 6. (1) Dem Präsidium obliegt die ständige Tagungsleitung der Plenarsitzungen der Volksversammlung.

    (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und seinen Stellvertretern. Jede Partei stellt einen Stellvertreter.

    (3) Das Präsidium wird vom Präsidenten geleitet.

    (4) Der Präsident hält die Ordnung in den Sitzungen aufrecht und hat jeden, der den Gang der Verhandlung stört, von ihrem Gegenstand abweicht oder beleidigende Ausdrücke gebraucht, zu ermahnen, zu warnen, zu rügen, zur Sache oder zur Ordnung zu rufen. Dies kann auch nachträglich geschehen.

    (5) Der Präsident kann im Einvernehmen mit dem Präsidium Personen, die an Plenarsitzungen als Zuhörer teilnehmen und sich ungebührlich verhalten, des Hauses verweisen.

    (6) Die Verwaltung und die Gewährleistung der Sicherheit in den Gebäuden der Volksversammlung obliegt dem Präsidenten.


    V. Geschäftsgang in den Plenarsitzungen

    § 7. (1) Der Präsident bestimmt die Redner nach der Reihenfolge ihrer Wortmeldung.

    (2) Die Redner haben von der Rednertribüne zu sprechen. Ausnahmen können zugelassen werden.

    (3) Zwischenfragen können zugelassen werden, sofern der Redner zustimmt.

    (4) Wenn kein Redner mehr gemeldet ist, schließt der Präsident die Beratung.

    (5) Vor der Abstimmung formuliert der Präsident die Fragen, über die abschließend abgestimmt werden soll und zwar so, daß sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden können.

    (6) Der Präsident legt der Volksversammlung die Anträge zur Abstimmung vor und bestimmt, in welcher Reihenfolge über sie abgestimmt werden soll.

    (7) Über die Verhandlungen der Volksversammlung wird ein stenographisches Protokoll geführt.


    VI. Inkrafttreten der Geschäftsordnung

    § 8. Diese Geschäftsordnung tritt mit der Beschlußfassung durch die Volksversammlung in Kraft.


    Marcksfurth, den XX. November 2021


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    Präsidentin der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

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    Präsidentin der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

    7 Mal editiert, zuletzt von Ruth Müller () aus folgendem Grund: Aktualisierung

  • Grüße Sie, Genossin Müller. Ein Wasser würde ich gerne nehmen.

    Ich bin zu Ihnen gekommen, um über mögliche Veränderungen im ZK mit Ihnen zu sprechen.


    Sie sieht viel jünger aus, als ich sie immer geschätzt hatte...

    Vorsitzender des Staatsrats

    Erster Sekretär des ZK der SVPF

    Bezirkssekretär Eschenland a.D.

  • Sehr gerne Genosse Schierling.


    Holt eine Karaffe mit Wasser und gießt beiden zu trinken ein.


    Bitte, nehmen Sie doch Platz Genosse. Veränderungen im ZK?


    Was er wohl gerade denkt.

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    Präsidentin der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

  • Das denke ich auch.


    Lächelt gewinnend.


    Genossin Müller, als Volksversammlungspräsidentin und Mitglied im ZK hat Ihre Stimme Gewicht in unserem Land. Mal hypothetisch gefragt: Wie stünden Sie dazu, wenn ein hochrangiger Genosse sich durch sein Verhalten in der Vergangenheit erpressbar gemacht hätte?

    Vorsitzender des Staatsrats

    Erster Sekretär des ZK der SVPF

    Bezirkssekretär Eschenland a.D.

  • Denkt kurz nach.


    Nun, dass kommt meiner Meinung nach darauf an, wie er und gegenüber wem er sich erpressbar gemacht hat. Handelt es sich um eine Staatspolitisch starke Position, sollte das ZK umgehend handeln.

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    Präsidentin der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

  • Setzt den Entwurf für die Wahl der Geschäftsordnung auf.


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    Präsidium der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

    Die Präsidentin


    Verehrte Abgeordnete!


    Zur Abstimmung steht folgende Geschäftsordnung, welches durch das Präsidium eingebracht wurde.


    Stimmen Sie der Verabschiedung der Geschäftsordnung zu?

    Bitte stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.


    Die Abstimmung dauert 96 Stunden oder bis alle Abgeordnete abgestimmt haben oder bis eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen die Geschäftsordnung erreicht ist.


    Marcksfurth, den XX. November 2021


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    Präsidentin der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik

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    Präsidentin der Volksversammlung der Flandrischen Demokratischen Republik