Sehr geehrte Mitglieder des Föderationsrats,
die Nationalversammlung hat am 28. April 2018 das 5. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung verabschiedet.
Gemäß Artikel 45 der Föderationsverfassung bedarf dieses Gesetz der Zustimmung durch den Föderationsrat.
Die Ihnen vorliegende, durch die Nationalversammlung verabschiedete Fassung wurde dem Föderationsrat vom Präsidenten der Nationalversammlung zugeleitet.
[simoff=Gesetzentwurf zum 5. VerfÄG]
Fünftes Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung
- 5. Verfassungsänderungsgesetz (5. VerfÄndG) -
§ 1 - Gesetzeszweck
Dieses Gesetz ändert den Wortlaut der Verfassung der Turanischen Föderation i.d.F. vom 22. April 2017.
§ 2 - Änderung
Nach Artikel 10 wird ein neuer Artikel 10a eingefügt. Er hat folgenden Wortlaut:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Soweit seitens der Ländervertreter vor der Abstimmung Diskussionsbedarf besteht, eröffne ich hiermit die Aussprache.