5. Verfassungsänderungsgesetz

  • Sehr geehrte Mitglieder des Föderationsrats,


    die Nationalversammlung hat am 28. April 2018 das 5. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung verabschiedet.
    Gemäß Artikel 45 der Föderationsverfassung bedarf dieses Gesetz der Zustimmung durch den Föderationsrat.
    Die Ihnen vorliegende, durch die Nationalversammlung verabschiedete Fassung wurde dem Föderationsrat vom Präsidenten der Nationalversammlung zugeleitet.


    [simoff=Gesetzentwurf zum 5. VerfÄG]

    Fünftes Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung
    - 5. Verfassungsänderungsgesetz (5. VerfÄndG) -


    § 1 - Gesetzeszweck
    Dieses Gesetz ändert den Wortlaut der Verfassung der Turanischen Föderation i.d.F. vom 22. April 2017.


    § 2 - Änderung
    Nach Artikel 10 wird ein neuer Artikel 10a eingefügt. Er hat folgenden Wortlaut:
    "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."


    § 3 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Soweit seitens der Ländervertreter vor der Abstimmung Diskussionsbedarf besteht, eröffne ich hiermit die Aussprache.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Kein Diskussionsbedarf, Señor.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Neuturanien hat die Diskussion in der Nationalversammlung verfolgt und sieht keinen weiteren Diskussionsbedarf.

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
    ___________________________________________________

  • Die Republik Schwion hat auch keinen weiteren Aussprachebedarf zu dem Gesetzentwurf.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Wenn es keinen weiteren Aussprachebedarf gibt, leite ich jetzt die Abstimmung ein.


    Bitte stimmen Sie jetzt ab.


    - bitte hier das abstimmende Land ergänzen - stimmt dem


    5. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung


    [ ] zu.


    [ ] nicht zu.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)


  • Republik Neuturanien stimmt dem


    5. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung


    [X] zu.


    [ ] nicht zu.

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
    ___________________________________________________


  • Die Republik Schwion stimmt dem


    5. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung


    [X] zu.


    [ ] nicht zu.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Der Estado de San Bernardo enthält sich der Stimme.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Ich stelle fest, dass 3 Länder abgestimmt haben uns sich ein Land der Stimme enthalten hat. Alle drei abstimmenden Länder haben dem 5. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung zugestimmt. Damit hat der Föderationsrat dem Gesetz zugestimmt.


    Ich werde den Präsidenten der Föderation umgehend uber das Ergebnis informieren.


    Ich danke den Herren Föderationsratsmitgliedern.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)