Fünftes Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung
- 5. Verfassungsänderungsgesetz (5. VerfÄndG) -
§ 1 - Gesetzeszweck
Dieses Gesetz ändert den Wortlaut der Verfassung der Turanischen Föderation i.d.F. vom 22. April 2017.
§ 2 - Änderung
Nach Artikel 10 wird ein neuer Artikel 10a eingefügt. Er hat folgenden Wortlaut:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Turan, den 6. Juni 2018
Sigurd Thorwald
Generaladministrator
Hansgar von Ribbenwald
Präsident der Föderation