5. Verfassungsänderungsgesetz

  • Fünftes Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung

    - 5. Verfassungsänderungsgesetz (5. VerfÄndG) -


    § 1 - Gesetzeszweck

    Dieses Gesetz ändert den Wortlaut der Verfassung der Turanischen Föderation i.d.F. vom 22. April 2017.


    § 2 - Änderung

    Nach Artikel 10 wird ein neuer Artikel 10a eingefügt. Er hat folgenden Wortlaut:

    "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."


    § 3 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Turan, den 6. Juni 2018


    Sigurd Thorwald

    Generaladministrator


    Hansgar von Ribbenwald

    Präsident der Föderation


    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon