DSGVO - Bilder/Videos im Forum

  • So meine lieben Mitspieler und die Herren Adminchen.

    Damit ich nicht wieder angepfiffen werd, weil ich irgendwo was nicht richtig gelesen oder einfach geschludert hab - frag ich mal nach: Wie sieht das nun in unserem Forum mit Bildern aus?

    1. Darf man noch das Tool Bilder der Nationen nutzen?

    2. Darf man nur noch eigene geknipste Bilder hier posten?

    3. Videos von Youtube,gemeinfreie Bilder von Wikipedia zB. geht das noch?


    Würd mich freuen da Antworten zu bekommen, nicht das ein unbedachtes Bild unserer MN schadet.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Die Basics sind dass Du nicht Bilder hier einbindest die auf einam anderen Server liegen (außer wenn es ein Server ist der ausdrücklich dafür gedacht ist (Das Saxogeführte Tool gehört meiner Kenntnis nach immer noch dazu, aber das kann er Dir besser sagen)


    Wichtig ist dass Du IMMER die Quelle und Lizenz für die Bilder angibst. Kennst Du Die Lizenz nicht, darfst Du es nicht verwenden. Wikipedia ist also weiter im gewohnten Rahmen möglich.


    Eine Einschränkung mache ich. Diese "CC0"-Bilder sind kompletter Unfug. Es gibt diese zum Beispiel von Innenräumen oder nichtöffentlichen Plätzen. Die können aber niemals CC0 sein, es sei denn der Urheber fotoniert seine eihgenen Innenräume, was eher selten der Fall ist. Außerdem ist mit CC0-Bildern keine saubere bequellung möglich.


    Bilder von Personen, insbesonders von Kindern, sehe ich über das was viele bereit sind zu dulden, besonders kritisch. Her werde ich, solange ich Admin bin IMMER strenger sein als andere sein. Ausnahme: größere Personengruppen, wie Menschenmassen bei Volksfesten oder Sportveranstaltungen, die sind wenn oben stehendes beachtet wird, weiter möglich


    soweit meine Handhabe, die ich aus Erfahrung und demzufolge gutem Grund auch durchziehen werde, unabhängig davon was andere Admins für Herangehensweisen haben

  • Bilder von Personen, insbesonders von Kindern, sehe ich über das was viele bereit sind zu dulden, besonders kritisch. Her werde ich, solange ich Admin bin IMMER strenger sein als andere sein. Ausnahme: größere Personengruppen, wie Menschenmassen bei Volksfesten oder Sportveranstaltungen, die sind wenn oben stehendes beachtet wird, weiter möglich


    soweit meine Handhabe, die ich aus Erfahrung und demzufolge gutem Grund auch durchziehen werde, unabhängig davon was andere Admins für Herangehensweisen haben

    Ach Lars! Wir sind hier keine Götter!Admins haben alle die gleichen Regeln und Vorgaben zu beachten - da stehen Dir nicht mehr Rechte zu.

    By the Way....ich hab eh keine Präferenzen Blagen in meine Sims einzubinden.Ausser es ist das Baby Thorwald oder Baby Gizblo :)

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  • Natürlich kannst Du bilder.der.mikronationen (und auch andere Bilderhoster) nutzen. Die sind ja dafür da, Bilder über Verlinkung in Homepages oder Forenbeiträge einzubinden. Selbst geknipste Bilder darfst Du selbstverständlich auch posten und Bilder aus anderen öffentlich zugänglichen Quellen im Internet sind auch einbindbar.


    Hier gibt es aus meiner Sicht drei Problemfelder, die ich teilweise anders sehe als Lars:

    1. Problem Urheberrecht
      Die Nennung der Quelle von extern eingebundenen Bildern ist zwar (natürlich vor Allem für die Bildersteller) wünschenswert, jedoch seit dem Urteil des EuGH zum Hotlinking von Medieninhalten keine Bedingung für die Einbindung mehr. Die Einbindung von Medieninhalten anderer Websites mittels Hotlink stellt nach diesem Urteil grundsätzlich keinen Urheberrechtsverstoß dar, da das Bild oder das Video ja bereits auf der Original-Website der Öffentlichkeit uneingeschränkt dargeboten wurde. Sollte es doch einmal urheberrechtliche Probleme mit einem Bild in einem Forenbeitrag geben, wird dieser Link einfach umgehend nach einer entsprechenden Information durch den Urheberrechtsinhaber hier im Forum gelöscht.
    2. Problem Persönlichkeitsrecht
      Hier gebe ich Lars Recht. Da es immer grenzwertig ist, Bilder auf denen fremde Personen (die nicht Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sind) eindeutig zu identifizieren sind zu posten, sollte man dies am besten sein lassen. Dann erübrigt sich auch die leidige Diskussion um CCO-Lizensierung.
    3. Problem Datenschutzrecht
      Hier geht es um die Übertragung von persönlichen Daten (z.B. IP-Adressen) an die Host-Server von extern verlinkten Bildern oder Videos. Dies wird hier im Forum durch einen Image-Proxy unterbunden, der diese extern verlinkten Bilder nur zur Darstellung abruft und kurzfristig zwischenspeichert. Dadurch wird keine IP-Adresse der einzelnen Benutzer an den externen Host-Server weitergeleitet.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Ähm ich hab nicht LARS Fragen gestellt.

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  • zu 1) Wobei das Hotlinking an sich bereits eine sehr zweifelhafte Angelegenheit darstellt. Meiner Kennntnis nach Hast Du mir den Urteilstext mal @ Saxe? Nachdem was ich herausgefunden habeist das Urteil an Bedingungen (Wikipedia sagt:

    Weitere Voraussetzung für eine erlaubte Einbettung sind, dass kein neues Publikum angesprochen wird und keine anderen technischen Mittel verwendet werden) geknüpft und macht keien Aussage zum NUTZUNGSRECHT.

    Wenn im Netz ein Bild hochlgeladen wird, ist die UNEINGESCHRÄNKTE Nutzung nicht automatisch gegeben. Wir vom Stadtwiki-Verein haben noch jedes mal vor Gericht Recht bekommen, wenn eines unserer Bilder für kommerzielle Zwecke verwendet wurde bei dem die kommerzielle Nutzung untersagt war, oder bei dem der Urheber des Bildes nicht genannt wurde (bei ansoonsten freier, nichtkommerzeiller Verwendung).

    zu 2) das CC0-Problem erübrigt sich dann nicht wie - so hab ich es bei der µWM-Ausschreibung moniert, Bilder verwendet werden, bei denen es ein hausrecht gibt, das regelmäßig bei Fußballstadien der Fall ist.


    Für mich gilt daher: Ist das Bild sauber in die Seite eingebunden, sauber bequellt (inkl Lizenzsangabe) und verstößt nicht gegen den unter Saxo-Punkt 2 genannten Dinge, dann forsche ich auch nicht weiter nach (warum sollte ich auch). Ist es aber direkt auf die Urheberseite gehotlinkt und/oder nicht sauber bequellt, fliegt es raus. Da bin ich lieber einmal zu vorsichtig als einmal zu gutmütig. Ich sag nur Marions Kotzbuch.

  • Eine Einschränkung mache ich. Diese "CC0"-Bilder sind kompletter Unfug. Es gibt diese zum Beispiel von Innenräumen oder nichtöffentlichen Plätzen. Die können aber niemals CC0 sein, es sei denn der Urheber fotoniert seine eihgenen Innenräume, was eher selten der Fall ist. Außerdem ist mit CC0-Bildern keine saubere bequellung möglich.

    Ich habe schon mehrmals gemerkt, dass du CC0 nicht magst, verstehe aber den Grund noch nicht richtig. Kannst du das etwas genauer erklären oder hast du einen entsprechenden Link für mich?


    Mein Verständnis war immer, dass CC0 eine Lizenz im Sinn des Urheberrechts ist und mit möglichen anderen Einschränkungen (Persönlichkeitsrecht usw.) nichts zu tun hat. In anderen Worten, wenn ein Bild unter CC0 nicht veröffentlicht werden kann, weil dem andere Rechte entgegenstehen, dann kann dasselbe Bild auch nicht unter einer anderen Lizenz mit zusätzlichen urheberrechtlichen Einschränkungen (sagen wir CC-BY-SA mit Nennung des Urhebers und Copyleft) veröffentlicht werden, weil dasselbe Recht dem immer noch entgegenstehen würde.


    Wo liegt mein Denkfehler?

  • CC0 wird von vielen genutzt als "Du kannst es verwenden ohne Angaben wo Du es her hastund ohne Kennzeichnung"

    Der Denkfehler dabei ist: Wenn das so genutzt wird, fehlt die Kontrollmöglichkeit ob es ein freies Bild ist oder ob es unrechtmäßig verwendet wird. Im Zweifel muss ich als Admin es also rausschmeißen, wenn es nicht gekennzeichnet ist.

    Dazu kommt wie schon erwähnt dass CC0 dann nicht angewendet werden kann, wenn dem andere Rechte entgegenstehen. Im Beispiel Fußballstadion: Da hat der Stadioneigner, eventuell auch der Veranstalter eines Ereignisses (z.B. ein Konzert) Rechte, die nicht durch CC0 ausgehebelt werden können. Spiele ich jetzt aber CC0 und nehme mir ein Bild das ich dann nicht entsprechend kennzeichne / bequelle, interessiert es im Zweifelsfall den Hausherrn nicht woher ich das Bild hhabe, er macht seine Rechte mir gegenüber geltend und ich bin dann der Depp.

  • Das stimmt, die Kontrollmöglichkeiten sind eingeschränkt, wenn jemand nicht sagt, wo er ein Bild her hat. Allerdings verlangen auch die meisten anderen Lizenzen nicht, dass man das angibt (sondern nur den Autor) und in keinem Fall ist es eingeschränkter als wenn jemand sagt, er hat das Bild selber gemacht. Die Einschränkung machst an dieser Stelle du als der Forenbetreiber, weil du kontrollieren können willst (wozu du meines Wissens nicht aktiv verpflichtet bist) und nicht die Lizenz.


    CC0 hebelt gar nichts aus, es sagt nur aus, dass ich keine urheberrechtlichen Ansprüche auf das Bild geltend mache. Wenn du ein Bild im Stadion machst, der Stadioneigner solche Rechte hat und gegen eine Veröffentlichung ist, dann darfst du das Bild weder unter CC0 noch unter irgendeiner anderen Lizenz veröffentlichen. An der CC0 ist in dieser Hinsicht nichts spezielles im Vergleich zu anderen Lizenzen.

  • Nicht ganz: Es geht nicht nur ums Urheberrecht, sondern auch ums Nutzungsrecht. Das ist mit einer CC0 ausgehebelt (wenn auch durch Deutsches und Österreischisches Recht nicht ganz vollständig ). Deswegen kann es die Kombination Hausrecht + CC0 nicht geben, Hausrecht + andere CC-Lizenzen hingegen sind möglich (selbst schon aktiv mit einen Hausrechtinhaber gehabt das Thema)

  • Jein. Der Urheber gibt mit der CC0 seine eigenen derartigen Rechte auf, und ich nehme an, dass es das ist, was du mit "aushebeln" meinst. Aber er verspricht nicht, dass keine Rechte Dritter berührt sind (wörtlich: "Affirmer disclaims responsibility for clearing rights of other persons that may apply to the Work or any use thereof"). Rechte, die nicht seine eigenen sind, kann der Urheber logischerweise nicht aufgeben und damit gelten sie auch bei CC0-Werken.


    Der Fehler liegt also nach meinem Verständnis nicht in der Kombination von z.B. CC0 + Hausrecht, sondern in der Annahme, dass mit der CC0 (oder den meisten anderen Lizenzen) schon alles rechtliche geklärt ist, was es zu einem Bild zu klären geben könnte.