Besuch aus Alsztyna

  • Mit etwas Verspätung trifft man in der Hofburg ein, möglicherweise gab es auf dem Weg vom Flughafen das bekannte Verkehrschaos. Von Borzen höchstpersönlich hält dem Besuch die Wagentür auf.


    Herzlich Willkommen an der Hofburg, dem Regierungssitz der turanischen Föderation.

  • Danke, sehr zuvorkommend. Turan ist wirklich eine schöne Stadt, bei meinem nächsten Besuch muss ich unbedingt mehr Zeit mitnehmen und mir die Stadt anschauen. Bürgermeister von Coppenrath hat mir schon in höchsten Tönen vom Hofbräuhaus in der Altstadt vorgeschwärmt.

  • Ich hörte, in dieser Hinsicht braucht sich Alsztyna auch nicht zu verstecken.

    Das Hofbräuhaus ist eine sehr traditionsreiche Anlaufstelle für jede Gelegenheit und ist nicht weit von hier. Sicherlich finden wir später noch Gelegenheit für einen Besuch.


    durch die verzierten Gänge der Hofburg geht es in einen kleinen Saal. Durch das Fenster blickt man auf eine Grünanlage und dahinter Turan.



    Machen wir es uns bequem. Wenn Sie einen Wunsch haben oder ich ihnen etwas anbieten kann, zögern Sie nicht zu fragen.


    deutet auf eine Sesselecke mit Tisch inklusive den üblichen Präsidentenkeksen etc.

  • Es wäre mir jedenfalls eine große Freunde, Exzellenz.


    Blickt kurz aus dem Fenster, auf die Silhouette Turans und nimmt dann auf der Sitzgarnitur Platz.


    Einen schwarzen Kaffee hätte ich gerne, wenn es keine Umstände macht.

  • §1 Gegenseitige Anerkennung

    Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna erkennen sich gegenseitig als souveräne und gleichberechtigte Staaten in den derzeitigen geographischen Grenzen an. Ihre Völker verpflichten sich zu dauerhaftem Frieden und zu ewiger Freundschaft untereinander.


    §2 Diplomatischer Verkehr

    (1) Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna nehmen den diplomatischen Verkehr auf und können zu diesem Zweck Gesandte entsenden und, falls gewünscht, Gesandtschaften (Botschaften) errichten.

    (2) Die Gesandte genießen im Gastland diplomatische Immunität und Exterritorialität. Sie werden von der Regierung des Gastlandes so behandelt, als ob sie sich im Ausland befänden. Ihre Wohnungen und ihre Amtsräume sind vor fremden Zugriff geschützt; sie sind von den direkten Steuern, der Visumspflicht und vor der Strafverfolgung des Gastlandes befreit.

    (3) Die Gesandte werden im Einvernehmen der Regierung des Gastlandes entsandt, empfangen und beglaubigt. Die Regierung des Gastlandes kann gegen jeden Angehörigen des diplomatischen Korps unter Angabe von Gründen das "persona non grata" aussprechen und ihn ausweisen.

    (4) Die Gesandtschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners besonders geschützt. Allerdings dürfen die Gesandtschaften durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners und deren Vertreter nur mit ausdrücklicher Zustimmung des entsendenden Vertragspartners betreten werden. Die Geheimhaltung von Ferngesprächen und Post der diplomatischen Mitarbeiter der Gesandtschaften ist zu gewährleisten.


    §3 Solidaritätsverpflichtung

    Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna erklären die Solidarität untereinander. Ein Angriff Dritter auf das Staatsgebilde des jeweiligen Vertragspartners wird wie ein Angriff auf den eigenen Staat angesehen.


    §4 Innenpolitik

    Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna enthalten sich der direkten Einmischung in Bereiche der Innenpolitik; Empfehlungen können ausgesprochen werden. Beide Vertragspartner werden keine Bestrebungen unterstützen, die der bestehenden staatlichen Ordnung des Vertragspartners zuwiderlaufen.


    §5 Amts- und Rechtshilfe

    (1) Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna leisten sich im Falle der Not, insbesondere bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenseitig Hilfe.

    (2) Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna leisten sich gegenseitig Rechtshilfe bei der Verfolgung von Straftaten und der Vollstreckung von Gerichtsurteilen.

    (3) Die Bürger der vertragsschließenden Staaten haben das Recht, mindestens zwei Wochen vor Beginn eines Strafverfahrens die Botschaft ihres Heimatlandes zu kontaktieren und Rechtsbeistand einzufordern, sofern sie sich auf ausländischem Territorium aufhalten.


    §6 Visumspflicht

    Die Bürger der vertragsschließenden Staaten können sich unter Beachtung der Gesetze und für eine maximale Aufenthaltsdauer von zwei Monaten ohne Visum auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners aufhalten.


    §7 Handel

    Der Handel zwischen den vertragsschließenden Staaten wird gewährleistet. Einschränkungen gelten nur dort, wo es die Gesetze allgemein beschränken; spezielle Handelsbeschränkungen werden nicht errichtet.


    §8 Ratifizierung, Inkrafttreten

    Dieser Staatsvertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die vertragsschließenden Staaten ihn gemäß ihrer verfassungsmäßigen Bestimmungen ratifiziert haben. Die Ratifikationsurkunden werden gegenseitig ausgetauscht und sind in den Staatsarchiven zu hinterlegen.


    §9 Schlussbestimmungen

    Änderungen an diesem Staatsvertrag können nur in beidseitigem Einverständnis der vertragsschließenden Staaten durchgeführt werden. Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Vertragspartners unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


    Sie werden bemerken, ich habe einige Artikel ergänzt.

  • Exzellent. Beten wir, dass die Nationalversammlung nichts zum Meckern findet, dann können wir den Vertrag schnell in Kraft setzen können. Darüber werden sich sicherlich auch die reisefreudigen Turanier freuen, die dann ohne Bürokratie dem Spätsommer entfliehen und in der Hansestadt Urlaub machen können.

  • Eine kleine Sache fällt mir gerade noch auf:


    §6 Visumspflicht

    Die Bürger der vertragsschließenden Staaten können sich unter Beachtung der Gesetze und für eine maximale Aufenthaltsdauer von drei Monaten ohne Visum, also nur mit Reisepass oder Personalausweis, auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners aufhalten.


    und die Dauer ist auf drei Monate geändert.

  • Eine Ausweitung der visumfreien Aufenthaltsdauer auf drei Monate findet unser Placet.


    Exzellenz Förderationsministerin Sigurdsdottir, würden Sie als Nachfolgerin von Herrn von Borzen den Vertrag in die turanische Nationalversammlung einbringen ?

  • *Simoff* Ich war ja garnicht involviert.Daher verzeih mir, das ich anders agiere, das geht nicht gegen Euch.*/simoff*

    erscheint eher zufällig, da sie nicht informiert wurde, bekommt eine Schnelleinleitung..

    Exzellenz Förderationsministerin Sigurdsdottir, würden Sie als Nachfolgerin von Herrn von Borzen den Vertrag in die turanische Nationalversammlung einbringen ?

    Herra MacDubs?Ich hoffe ich spreche ihren Namen richtig aus?Ich bin Aussenministerin Sigurdsdottir.

    Wo waren Sie stehengeblieben?

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Guten Abend, Frau Außenministerin schön Sie kennen zulernen. Ich hatte mit Ihrem Vorgänger ein unterschriftsreifes Vertragswerk ausgehandelt, das nur noch die beiden Parlamente unser Länder passieren müsste. Liegt Ihnen die Vorlage vor ?

  • Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

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    Francis Bacon

  • Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.