Föderationsminister von Borzen hat eine Aussprache zu Verträgen mit Alsztyna und Caledonien beantragt. Herr Minister, als Antragsteller haben Sie das Wort.
Verträge Alsztyna und Caledonien
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schaut demonstrativ auf ihre Uhr und lässt hörbar einen Seufzer verbunden mit einem leichten gebrummelten
Un-er-hört uns Abgeordnete so schmoren zu lassen.Als hätten wir alle Zeit der Welt.
Wegen dem Borzen verpass ich wieder die Happy Hour in der Gerupften Gans
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tritt ans Rednerpult und räuspert sich.
Danke, Herr Generadministrator.
Geehrte MItglieder der Nationalversammlung, ich möchte ihre Aufmerksamkeit auf diesen Vertragstext lenken, den ich in kürzlichen erfolgten Gesprächen mit dem caledonischen Sondergesandten ausgehandelt habe.
Das Commonwealth of Caledonia und die Turanische Föderation,
schließen, geleitet von der Erkenntnis um die Bedeutung von Kooperation und Zusammenarbeit, verbunden in der Freundschaft ihrer Völker, nachfolgenden Vertrag:
§1
Die Vertragspartner erkennen sich als souveräne Völkerrechtssubjekte an und verpflichten sich, die Grenzen des Vertragspartners in einer friedlichen Koexistenz zu achten.
§2
Die Vertragspartner nehmen dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander auf und entsenden Gesandte zum jeweils anderen Vertragspartner, sofern dies von einem der Vertragspartner erwünscht ist. Die diplomatischen Vertreter genießen dabei im Hoheitsgebiet des anderen Staates diplomatische Immunität. Die Gesandten bedürfen der Akkreditierung durch das zuständige Organ des Vertragspartners.
§3
Die Gesandtschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners besonders geschützt. Allerdings dürfen die Gesandtschaften durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners beziehungsweise deren Vertreter nur mit ausdrücklicher Zustimmung des entsendenden Vertragspartners betreten werden. Die Geheimhaltung von Ferngesprächen und Post der diplomatischen Mitarbeiter der Gesandtschaften ist zu gewährleisten.
§4
Beide Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem Vertragspartner neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart.
§5
Beide Vertragspartner werden keine Bestrebungen unterstützen, die der bestehenden staatlichen Ordnung des Vertragspartners zuwiderlaufen.
§6
Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Organe der Vertragspartner in Kraft.
§7
Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Vertragspartners unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
§8
Zur Unterstützung der Gesandten können die Vertragspartner für spezifische Bereiche einen Attaché entsenden.
§9
Beide Vertragspartner unterstützen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenseitig in der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus, insbesondere in seinen grenzüberschreitenden Formen.
(1) Beide Vertragspartner leisten sich im Falle der Not, insbesondere bei Katastrophenlagen und schweren Unglücksfällen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenseitig Hilfe.
(2) Beide Vertragspartner unterstützen sich gegenseitig in der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus, insbesondere in seinen grenzüberschreitenden Formen. Zu diesem Zweck, aber nicht darauf beschränkt, vereinbaren die Vertragspartner informationsdienstliche Zusammenarbeit.
§10
Die Bürger der vertragsschließenden Staaten können sich unter Beachtung der Gesetze und für eine maximale Aufenthaltsdauer von drei Monaten ohne Visum, also nur mit Reisepass oder Personalausweis, auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners aufhalten.
§11
Die Vertragspartner gestatten dem jeweilig anderen Land den Zugang ziviler Schiffe und Luftfahrzeuge zu internationalen Häfen/Airports.
Caledonia ist ein Land im Südosten Salvagitis, im Norden dieses Kontinents befinden sich die THE-Forschungszonen, wenn ihnen das etwas sagt.
Zwischen der Föderation und Caledonia besteht seit mehreren Jahren freundschaftlicher Kontakt, ein solcher Vertrag ist also eine reine Formsache, um diese zu untermauern. Wenn ein Land wie Dreibürgen, mit dem Turanien in der Vergangenheit doch durchaus guten Kontakt hatte, sich plötzlich von zivilisierten Gepflogenheiten abwendet und Atombombentests durchführt, nicht weit vor der Küste eben Caledonias, müssen die übrigen Länder enger zusammenrücken.
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Ich kann dem sehr viel abgewinnen, würde es doch eine Lücke füllen in unserem Engagement zu Salvagiti.Neben dem Imperium Ladinorum, dem Shahtum Kush, hätten wir die Big Three beisammen, was unser Gewicht in der Welt erhöhen würde.Es würde uns auch eine gewisse Sicherheit für das THE Gebiet geben.
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Kann mir mal jemand erklären warum das so ewig dauert?Unsere Nationalversammlung arbeitet nicht effizient.
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Gibt es weitere Wortmeldungen?
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Herr Präsident, Herr Minister Borzen, ich möchte Sie bitten, den § 9 des Vertragsentwurfes noch einmal zu überarbeiten. Absatz 2 Satz 1 ist in meinen Augen eine Dopplung des einleitenden Satzes diese Paragrafen.
Bei § 10 gebe ich zu bedenken, dass wir damit bereits in einem ersten Grundlagenvertrag die Visafreiheit einführen, was meiner Meinung nach eher einem nachfolgenden, weiterführenden Vertrag vorbehalten bleiben sollte.
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Sieht sich Paragraf 9 genauer an.
Da haben Sie Recht, Kollege Sokolik.
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Sind wir tatsächlich bereit, uns außenpolitisch so weitreichend die Hände zu binden wie in §4 vorgesehen? Neutral verhalten, dabei haben die Verhandlungsführer möglicherweise an einen Verzicht auf militärische Intervention gedacht - wobei schon allein das bedeutet, dass wir niemals einem Verteidigungsbündnis mit Beistandspflicht beitreten könnten, ohne diesen Grundlagenvertrag vorher zu kündigen. Aber tatsächlich, denke ich, ist die Klausel viel weiterreichend als nur das: Wir dürfen keine Unterstützung für eine Seite bieten (übrigens auch für Caledonia nicht, und Caledonia nicht für uns), weder militärisch, noch indirekt durch Geld oder Waren, noch durch diplomatische Verurteilung oder möglicherweise bloße Stellungnahme.
Aus meiner Sicht sollte dieser Paragraph noch einmal überarbeitet werden.
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Herr von Borzen?
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legt ihr Schälbesteck weg
So werte Mitglieder , haben wir das genug verschleppt?Können wir jetzt zu dem Punkt der Abstimmung kommen?Oder warten wir noch auf ein besonderes Zeichen?
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An sich warten wir auf eine Stellungnahme oder Überarbeitung durch den Antragsteller. Wenn wir jetzt direkt zur Abstimmung übergingen, was im Ermessen des Präsidenten liegt, könnte ich jedenfalls noch nicht zustimmen.
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Ich kann gerne abstimmen lassen. Ob die vorliegende Form mehrheitsfähig ist, wage ich allerdings zu bezweifeln.
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Wäre es denn möglich, dass sich die Regierung nochmals dazu äußert ehe der Vertrag vor die Wand läuft?
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tippt auf einem Laptop herum
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Leider ist der zuständige Außenminister seit Wochen nicht mehr online gewesen.
Dann braucht es vielleicht einen neuen?
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Wenn man abwesende Minister nicht gleich entlassen will (das würde ich auch nur zögerlich tun, bin da also bei dir), kann er dann als kleinere Lösung nicht zumindest für die Zeit seiner Abwesenheit vom Präsidenten oder einem anderen Regierungsmitglied vertreten werden? Den Antrag noch länger liegen zu lassen tut mir jetzt in diesem konkreten Fall auch nicht weh, aber das ist ja auf Dauer auch keine befriedigende Lösung.
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War das eine Bewerbung?
Im Ernst: Wenn ich wüsste, was mit dem Mitspieler ist, würde ich sofort handeln. Eigentlich ist er zuverlässig.
Für's Außenministerium stehe ich nicht zur Verfügung; wenn, dann übernehme ich Politikbereiche, für die ich mich noch en masse in anderen Foren anmelden muss.