Verträge Alsztyna und Caledonien

  • Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Wartet auf die Stellungnahme der Vize-Präsidentin, die ja die Aufgaben des Außenministers derzeit ausübt.

    Föderationsminister für Verteidigung
    Abgeordneter der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzender des Geeinten Turanien


    Föderationsminister für Inneres, Verteidigung und Justiz a.D.
    Föderationsminister für Inneres, nationale Sicherheit und Verteidigung a.D.

  • Da mir nun die schwere Aufgabe auferlegt ist einen Kompromiss zu finden - würde ich die, die Bedenken hegen, mir einen konkreten Kompromiss, der bemängelten Punkte zu nennen, der dann hier mehrheitlich zustimmungsfähig ist.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • So und nun bin ich wieder die/der Blöde als Meckernase?! OK, dann soll es so sein..

    Meine Damen und Herren, Abgeordnete der NV, ich höre Einwendungen, doch ich höre keine Lösungen!


    Generell möchte ich als Übergangsaussenministerin folgendes hier mal sagen: Ich glaube andernorts würde man Tacheles sprechen dazu sagen.

    Die regierenden der turanischen Föderation waren immer grosszügiger in den Verhandlungen und Entscheidungen, mit wem sie in Verträge gehen.In der NV war dann aber eng und kleinlich ein Thema.

    Es zeigt sich in der Nachschau - soweit ich das reüssiere, das KEIN Staat - auch wir nicht, das eingehalten haben was abgesprochen war.

    Heisst das wir sollen mit jedem Verträge schliessen: NEIN

    Es heisst das wir auch uns naggig machen müssen - wir können nicht Gold erwarten und selbst Blech liefern.

    Wir müssen in der heutigen Welt Verträge schliessen, die auf Augenhöhe beiden Seiten nutzen.

    Wir müssen unterscheiden "Staatenanerkennung" und "Staatenvertrag".

    Wir müssen festlegen, das WENN Vertragsteile nicht eingehalten werden Checks and Balances, das wir dann, Nö sagen.


    Es kann aber nicht sein, das wir Ländern, die mit uns handeln wollen, die mit uns militärisch kooperieren wollen, vor den Kopf stossen, hinhalten oder an Verträgen rumwerkeln, bis diese inhaltslos sind...


    Ich beantrage daher eine Abstimmung.




    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Frau Ministerin, wenn wir hier Tacheles reden, dann muss ich doch fragen, ob unpraktikable Vereinbarungen zu überdenken, bevor sie in Kraft treten und Unheil anrichten können, eng und kleinlich oder nicht viel eher klug und weitsichtig ist. Ich bleibe an dieser Stelle vorerst bei meinem Kritikpunkt, das ist der §4 gewesen: Selbst wenn es gewollt wäre, sich für die zukünftige Außenpolitik die Hände so weit zu binden, wäre er immer noch handwerklich schlecht gemacht und würde nicht das erreichen, was irgendjemand wollte. Wenn wir Klartext reden, dann frage ich mich, wie es passieren kann, dass sich die Regierung so etwas in einen Vertragstext hineinverhandeln lässt.


    Eine Abstimmung über einen bekannt fehlerhaften Entwurf, ohne auf die Kritikpunkte überhaupt eingegangen zu sein oder einen Versuch zur Verbesserung unternommen zu haben, halte ich für keinen guten Schachzug. Wenn die Nationalversammlung so abstimmt wie die Redebeiträge bisher andeuten, könnte das in einem außenpolitschen Totalschaden mit entsprechenden Folgen für Turaniens Ansehen enden.


    Ich werde nicht einem schlechten Entwurf zustimmen, nur weil die Regierung mich mit einem "friss oder stirb" unter Druck setzen will.

  • Herra Henrikson, die Föderation, die NV hat nie einem fehlerhaften oder schlechten Entwurf zugestimmt.Es geht ja jetzt um folgendes: Wollen wir einen Vertrag mit Alsztyna und Caledonia oder nicht?

    Politikerin

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  • Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit dieses Hauses einen Vertrag mit Caledonia möchte. Ich bin mir nur nicht sicher, ob sie diesen Vertrag mit Caledonia möchte.


    Was Alsztyna angeht, haben wir ja bis jetzt noch keinen Entwurf gesehen, dazu kann ich also nichts sagen.

  • Wie meinen Herra Henriksson?

    Politikerin

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  • Es gibt in diesem Haus Bedenken zu gewisse Bestimmungen im Vertragsentwurf. Es gibt mehrere Möglichkeiten damit umzugehen: Man könnte beispielsweise versuchen, die Bedenken zu entkräften. Oder man könnte sie bestätigen und mit Caledonia über eine Veränderung der entsprechenden Artikel sprechen - das ist das, was ich mir wünschen würde, damit wir einen Vertrag mit Caledonia schließen können, der diese Probleme nicht hat.


    Man kann allerdings auch versuchen, ohne weiter auf die Bedenken einzugehen mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Manchmal funktioniert das. Manchmal geht es auch schief. Ich warne nur vor letzterem, mehr kann ich nicht tun. Wenn Sie als Vertreter des Antragstellers eine sofortige Abstimmung wünschen und bereit sind, die Folgen in Kauf zu nehmen, dann habe ich das hinzunehmen.

  • Herr Abgeordneter Henriksson, ich will Ihnen und allen Anwesenden dieses Hohen Hauses sagen, das ich den Vertrag nicht selbst aushandelte, aber hinter diesem stehe - so wie Aussenminister von Borzen dies auch tat.

    Damit alle in der NV wissen worüber wir reden und was Sie Herr Henriksson bemängeln:

    Das Commonwealth of Caledonia und die Turanische Föderation,


    schließen, geleitet von der Erkenntnis um die Bedeutung von Kooperation und Zusammenarbeit, verbunden in der Freundschaft ihrer Völker, nachfolgenden Vertrag:


    §1

    Die Vertragspartner erkennen sich als souveräne Völkerrechtssubjekte an und verpflichten sich, die Grenzen des Vertragspartners in einer friedlichen Koexistenz zu achten.


    §2

    Die Vertragspartner nehmen dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander auf und entsenden Gesandte zum jeweils anderen Vertragspartner, sofern dies von einem der Vertragspartner erwünscht ist. Die diplomatischen Vertreter genießen dabei im Hoheitsgebiet des anderen Staates diplomatische Immunität. Die Gesandten bedürfen der Akkreditierung durch das zuständige Organ des Vertragspartners.


    §3

    Die Gesandtschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners besonders geschützt. Allerdings dürfen die Gesandtschaften durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners beziehungsweise deren Vertreter nur mit ausdrücklicher Zustimmung des entsendenden Vertragspartners betreten werden. Die Geheimhaltung von Ferngesprächen und Post der diplomatischen Mitarbeiter der Gesandtschaften ist zu gewährleisten.


    §4

    Beide Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem Vertragspartner neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart.


    §5

    Beide Vertragspartner werden keine Bestrebungen unterstützen, die der bestehenden staatlichen Ordnung des Vertragspartners zuwiderlaufen.


    §6

    Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Organe der Vertragspartner in Kraft.


    §7

    Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Vertragspartners unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


    §8

    Zur Unterstützung der Gesandten können die Vertragspartner für spezifische Bereiche einen Attaché entsenden.


    §9

    Beide Vertragspartner unterstützen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenseitig in der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus, insbesondere in seinen grenzüberschreitenden Formen.

    (1) Beide Vertragspartner leisten sich im Falle der Not, insbesondere bei Katastrophenlagen und schweren Unglücksfällen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenseitig Hilfe.

    (2) Beide Vertragspartner unterstützen sich gegenseitig in der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus, insbesondere in seinen grenzüberschreitenden Formen. Zu diesem Zweck, aber nicht darauf beschränkt, vereinbaren die Vertragspartner informationsdienstliche Zusammenarbeit.


    §10

    Die Bürger der vertragsschließenden Staaten können sich unter Beachtung der Gesetze und für eine maximale Aufenthaltsdauer von drei Monaten ohne Visum, also nur mit Reisepass oder Personalausweis, auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners aufhalten.


    §11

    Die Vertragspartner gestatten dem jeweilig anderen Land den Zugang ziviler Schiffe und Luftfahrzeuge zu internationalen Häfen/Airports.

    Sie bemängeln:

    Zitat

    §4

    Beide Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem Vertragspartner neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart.

    Wo sehe ich da das Problem nicht?

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  • Wenn Sie weitergehende Fragen zu meiner Kritik haben sollte, beantworte ich diese gern, ansonsten möchte ich auf das Protokoll verweisen:

    Sind wir tatsächlich bereit, uns außenpolitisch so weitreichend die Hände zu binden wie in §4 vorgesehen? Neutral verhalten, dabei haben die Verhandlungsführer möglicherweise an einen Verzicht auf militärische Intervention gedacht - wobei schon allein das bedeutet, dass wir niemals einem Verteidigungsbündnis mit Beistandspflicht beitreten könnten, ohne diesen Grundlagenvertrag vorher zu kündigen. Aber tatsächlich, denke ich, ist die Klausel viel weiterreichend als nur das: Wir dürfen keine Unterstützung für eine Seite bieten (übrigens auch für Caledonia nicht, und Caledonia nicht für uns), weder militärisch, noch indirekt durch Geld oder Waren, noch durch diplomatische Verurteilung oder möglicherweise bloße Stellungnahme.


    Aus meiner Sicht sollte dieser Paragraph noch einmal überarbeitet werden.

  • Ja sind wir.

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  • Ich verstehe. Wenn Sie noch bestätigen, dass Sie die Einwände des Kollegen Sokolik ebenfalls für so unbegründet halten, dass eine Änderung für Sie keinesfalls in Frage kommt, bleibt wohl tatsächlich nur noch, zur Abstimmung zu schreiten und zu sehen, ob dieses Haus Ihre Meinung mehrheitlich teilt.

  • Kollege Henriksson entweder verstehe ich

    Zitat
    § 4 Beide Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem Vertragspartner neutral zu verhalten

    falsch oder ich bin zu dumm dazu!


    Ich war nicht Verhandlungspartner, das ist Punkt 1.Ich kann auch nicht Herrn Sokolik's Was- wird- sein wenn, folgen.Denn das liegt ja in der Zukunft, die hoffendlich nie eintritt.Das ist wie zu prophezeihen, wohin ein Sack Reis in Chinopien fällt.

    Wäre ich Herra Henriksson, in diesem Vertragsfall für die Föderation zuständig gewesen, hätte ich sicher einen mutigeren Wortlaut akzeptiert.doch ich war nicht der Aussenminister.Das dürfte sicher viele erleichtert haben.

    Wäre ich auf der caledonischen Seite gewesen, hätte ich sicher auch anders verfahren.

    Ich stehe zu dem was Aussenminister von Borzen ausgearbeitet hat, dies soll zur Abstimmung gelangen - und wenn das scheitern sollte, nun dann soll das so sein und die Föderation muss damit leben.

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  • Ich sage mal nur dazu: Unsere Entscheidungen laufen zu lang.Wenn diese Verfahrensweise so weiter läuft, dann werde ich der NV nicht weiter angehören.

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