[Asamblea Popular] Gesetzesvorschlag

  • Preidente, ich bringe folgenden Gesetzesentwurf in die Asamblea ein und bitte um Aussprache.


    Ley de Justicia del Estado de San Bernardo

    Justizgesetz des Staates San Bernardo


    § 1 - Richter

    Richter an bernardischen Gerichten werden auf Vorschlag des Consejo de Gobierno von der Asamblea Popular gewählt. Ihre Amtszeit endet mit Vollendung des 70. Lebensjahres, ansonsten durch Tod oder Amtsverzicht.


    § 2 - Bezirksgerichte

    (1) Bezirksgericht im Sinne der Gerichtsverfassung der Föderation ist der Juez de San Bernardo (Richter von San Bernardo).

    (2) Es werden vier Bezirksgerichte eingerichtet:

    1. Bahía de Flores für die Comunidades Bahía de Flores, Rotorua und Mataram;

    2. San Sebastián für die Comunidades San Sebastián und Wanaga;

    3. Ciudad del Sur für die Comunidades Ciudad del Sur, Rabaul und Taranaki;

    4. Samotoa für die Comunidad Samotoa.


    § 3 - Landesgericht

    (1) Landesgericht im Sinne der Gerichtsverfassung der Föderation ist der Juez General (Generalrichter).

    (2) Der Juez General ist auch Verfassungsgericht für den Estado de San Bernardo.


    § 4 - Staatsanwalt

    (1) Staatsanwalt im Sinne der Gerichtsverfassung der Föderation ist der vom Consejo de Gobierno bestellte Querellante Público (Öffentlicher Ankläger).

    (2) Ist an einem Gericht kein Querellante Público bestellt, obliegen dessen Aufgaben dem Stabschef der Guardia de la Seguridad oder seinem bevollmächtigten Vertreter.


    § 5 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seinem Beschluss durch die Asamblea Popular in Kraft.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Die Aussprache Senor Primer Representante ist hiermit auf ihren Vorschlag hin eröffnet.Ich Bitte Sie ihren Gesetzesentwurf dem Hohen Hause zu erläutern.

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  • Señores! Wir passen mit dem Gesetz unser Rechtssystem an die Vorgaben der neuen Föderationsgerichtsverfassung an, die in Kürze in Kraft treten wird.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • schmunzelt

    Bueno, esa fue una explicación muy exhaustiva.:applaus:

    Doch sagt den Mitgliedern der Asamblea doch noch kurz Senor Primer Representante , ob "wir" das gut finden usw. ?

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  • Weil wir keine Diktatur sind Senor?Primer Representante Kiribati, wir haben ein Parlament, das fragt, ihr antwortet - wir debattieren und dann gibts ein Ergebnis.

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  • Was denkt Ihr denn über diesen Gesetzesentwurf?

    eine Frage hätte ich tatsächlich, nämlich da steht zuallererst:

    Zitat

    § 1 - Richter


    Richter an bernardischen Gerichten werden auf Vorschlag des Consejo de Gobierno von der Asamblea Popular gewählt. Ihre Amtszeit endet mit Vollendung des 70. Lebensjahres.

    Das hört sich in meinen Ohren nach Altersdiskriminierung an!Zudem ist es Resourcenverschwendung fähige und gute Juristen zu einem Stichtag in die Wüste zu schicken.Ich habe auch einen Vorschlag: Warum setzen wir nicht verpflichtend einen jährlichen oder zweijährlichen Gesundheits/Befähigungscheck ab sagen wir 65 Jahren ein?

    Eine "feste Endzeit" könnten wir somit vermeiden - und wenn wir die brauchen - könnten wir das 80. Lebensjahr nehmen.Immerhin werden heutzutage alle Bürger der Föderation locker 100, wenn man der Statistik über die Lebenserwartung glauben kann.

    Ein Vorteil der längeren freiwilligen Berufstätigkeit ist auch, das weiter Steuern gezahlt werden und der Staat Rentenzahlungen "spart".

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  • Ich finde den Entwurf großartig, Señor...

    Zu Ihrer Anmerkung: Wir brauchen eine Altersgrenze. In der Föderation ist dies das 65. Lebensjahr, hier eben das 70. Ohne Altersgrenze hätten wir keine Handhabe bei dauerhafter altersbedingter Amtsunfähigkeit. Eine turnusmäßige Gesundheitskontrolle dagegen lehne ich ab. Sie würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Denn: Wer würde die Kontrolle durchführen? Nach welchen Kriterien? Am Ende setzt man missliebige Richter unter dem Vorwand der Amtsunfähigkeit ab.


    Wobei, das wäre eine Idee... für den Fall des Falles...

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Ich finde den Entwurf großartig, Señor...

    Zu Ihrer Anmerkung: Wir brauchen eine Altersgrenze. In der Föderation ist dies das 65. Lebensjahr, hier eben das 70. Ohne Altersgrenze hätten wir keine Handhabe bei dauerhafter altersbedingter Amtsunfähigkeit. Eine turnusmäßige Gesundheitskontrolle dagegen lehne ich ab. Sie würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Denn: Wer würde die Kontrolle durchführen? Nach welchen Kriterien? Am Ende setzt man missliebige Richter unter dem Vorwand der Amtsunfähigkeit ab.


    Wobei, das wäre eine Idee... für den Fall des Falles...

    Missbrauch? Wie soll das geschehen, wenn das Gremium aus staatlichen und nichtstaatlichen Personen besteht?Wo ist das Problem die Gesundheit seiner Beamten und Verantwortungsträger in der Justiz regelmässig zu überprüfen??

    Ich finde das auch für die Politik interessant - denn wenn jemand mit 70 Jahren als Richter nicht mehr richten kann - warum gilt das nicht auch für Präsidenten, Kanzler etc. die auch hohe Verantwortung für ihr Amt tragen?

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  • Sie dürfen gern einen Alternativvorschlag vorlegen, Señor.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • seufzt leise

    Oh der alte Mann ist sicher über 70 und nun schmollig.,Moppelkotze.Diego, jetzt nicht kneifen!



    Das kann ich sicher, denn ihr Entwurf hat gute Inhalte Senor Primer Representante.Ausserdem - wenn es ein Justizgesetz ist - warum beinhaltet es nicht die Rechte/Pflichten der Angeklagten?Ich bin kein Jurist aber wir sind doch wohl ein demokratischer Teil der Föderation, oder?!

    Warum nur Richter und nicht Staatsanwälte usw. ?Ich habe da mal was vorbereitet!



    Ley de Justicia del Estado de San Bernardo

    Justizgesetz des Staates San Bernardo


    § 1 - Richter & Staatsanwälte


    Richter und Staatsanwälte an bernardischen Gerichten werden auf Vorschlag des Consejo de Gobierno von der Asamblea Popular gewählt. Ihre Amtszeit endet mit Vollendung des 80. Lebensjahres, durch Tod, Amtsverzicht oder durch die staatliche Befähigungsprüfungskommission (comité del examen de calificación) kurz CEC.

    § 2 - Bezirksgerichte


    (1) Bezirksgericht im Sinne der Gerichtsverfassung der Föderation ist der Juez de San Bernardo (Richter von San Bernardo).

    (2) Es werden vier Bezirksgerichte eingerichtet:

    1. Bahía de Flores für die Comunidades Bahía de Flores, Rotorua und Mataram;

    2. San Sebastián für die Comunidades San Sebastián und Wanaga;

    3. Ciudad del Sur für die Comunidades Ciudad del Sur, Rabaul und Taranaki;

    4. Samotoa für die Comunidad Samotoa.


    § 3 - Landesgericht

    (1) Landesgericht im Sinne der Gerichtsverfassung der Föderation ist der Juez General (Generalrichter).

    (2) Der Juez General ist auch Verfassungsgericht für den Estado de San Bernardo.


    § 4 - Staatsanwalt

    (1) Staatsanwalt im Sinne der Gerichtsverfassung der Föderation ist der vom Consejo de Gobierno bestellte Querellante Público (Öffentlicher Ankläger).

    (2) Ist an einem Gericht kein Querellante Público bestellt, obliegen dessen Aufgaben dem Stabschef der Guardia de la Seguridad oder seinem bevollmächtigten Vertreter.

    § 5 - Gnadenakte

    Der Primer Representante hat das Recht, bei Einspruch des Beklagten, Gnade walten zu lassen, die Strafe zu mildern.

    (1) Dies muss innerhalb 12 Stunden erfolgen.

    (2) Es wird durch eine Kommission geprüft.


    § 6 Anwälte und Mandantenschutz

    (1) Das Gespräch zwischen Anwalt und Mandant bleibt geschützt

    (2) Bei Verdacht, der durch einen Richter genehmigt werden muss, kann dies aufgehoben werden.

    (3) Telefonate werden generell mitgeschnitten


    § 6 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seinem Beschluss durch die Asamblea Popular in Kraft.


    Ich finde sicher noch mehr, wenn man mir Zeit gibt.

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  • Señor, bei allem Respekt, aber wir müssen doch nichts regeln, was bereits durch die Föderation geregelt ist. Über Ihre Kommission lässt sich natürlich reden. Wir müssten diesbezüglich sicher noch in die Details gehen.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Señor, bei allem Respekt, aber wir müssen doch nichts regeln, was bereits durch die Föderation geregelt ist.

    Nun, da haben sie sicher recht - wir müssen wahrlich nicht das Rad zweimal erfinden.Wenn Senor, diesen ihren Entwurf nicht verändern mögen - dann Bitte ich meinen "Einwand" dazu zu vermerken.

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  • Ich bin wie gesagt offen für konkrete Formulierungsvorschläge. Insbesondere hinsichtlich Ihrer Kommission.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Also kann ich ihrer Reaktion entnehmen das sie meinem Vorschlag nicht viel abgewinnen können?

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  • So möchte ich das nicht verstanden wissen. Ich halte Ihren Vorschlag für eine Diskussionsgrundlage.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Das erfreut mich, besonders das zwischen uns keine Missverständnisse entstehen Senor Primer Representante.Dann lassen sie uns über ihren und meinen modifizierten Vorschlag reden, und vieleicht finden wir eine beidseitig befriedigende Lösung.

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  • Bueno, Señor. Ihr Comité – vielleicht besser: Comisión – del examen de calificación finde ich sehr interessant. Man müsste natürlich ins Gesetz aufnehmen, wie sich diese Kommission zusammensetzt und wer sie bestimmt. Ich schlage vor, dass sie aus nicht mehr als fünf Richtern besteht und von allen Richtern des Landes gewählt wird.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo