Präfekturverwaltung Großturanien
Straße des 28. Oktober Nr. 1
3030 Königsberg
Zentrale Einwahl: (030) 3030 – 3030
E-Mail: poststelle@grossturanien.tr
Präfektin: Dr. habil. Jolanda Droste
Präfekturverwaltung Großturanien
Straße des 28. Oktober Nr. 1
3030 Königsberg
Zentrale Einwahl: (030) 3030 – 3030
E-Mail: poststelle@grossturanien.tr
Präfektin: Dr. habil. Jolanda Droste
Präfektur Großturanien
Gesetzgeberische Körperschaft
Einladung zur konstituierenden Sitzung
Die Präfektin lädt die Mitglieder der Gesetzgeberischen Körperschaft der Präfektur Großturanien zu seiner konstituierenden Sitzung am Sitz der Präfekturverwaltung (Straße des 28. Oktober Nr. 1, 3030 Königsberg) ein. Die Sitzung beginnt am Sonntag, den 16. Dezember 2018 um 18:00 Uhr.
Tagesordnung
0. Begrüßung
1. Verpflichtung von Mitgliedern der Gesetzgeberischen Körperschaft
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Benennung der Gesetzgeberischen Körperschaft (Ds. 18/1, Antrag der Präfektin)
4. Satzung über den Geschäftsgang der N.N. (Ds. 18/2, Satzungsantrag der Präfektin)
5. Mitteilungen der Präfektin
6. Anfragen
Dr. Droste
Präfektin
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
es ist mir eine außerordentliche Freude, die konstituierende Sitzung der Gesetzgeberischen Körperschaft der Präfektur Großturanien eröffnen zu dürfen. Großturanien wird damit die erste Präfektur des Landes sein, die effektiv demokratische Elemente in ihren Satzungserarbeitungsprozess umsetzen wird. Mit der Konstituierung unserer gesetzgeberischen Versammlung verbinde ich die Hoffnung auf ein vitales Gemeinwesen in unserer Präfektur. Ich hoffe auf Ihre Mitwirkung als Bürgerinnen und Bürger an der politischen Arbeit in unserer Region.
Nach der eben erfolgten Begrüßung treten wir nun in den Tagesordnungpunkt 1, „Verpflichtung von Mitgliedern der Gesetzgeberischen Körperschaft“ ein. Gemäß Artikel 23 des Staatsgrundgesetzes des Freistaats Turanien setzt sich die gesetzgeberische Körperschaft aus allen wahlberechtigten Bürgern des Freistaates zusammen, die ihren dauerhaften Wohnsitz in der Präfektur Großturanien haben.
In Ermangelung noch weitergehender Regelungen, schlage ich vor, dass alle wahlberechtigten Bürger, die der Gesetzgeberischen Körperschaft angehören wollen, unter Nennung ihres vollständigen Namens und Wohnorts hervor treten und sich durch mich als Präfektin per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichten lassen. Nach Ablauf einer Woche, also bis Sonntag, den 23. Dezember 2018 um 18:00 Uhr, schließe ich den Tagesordnungspunkt, um mit der Sitzung fortzufahren.
Ich habe zwar keine Ahnung, um was es genau geht, aber ich glaube, ich würde mich einfach mal melden. Aber ich bin mir unsicher, was wahlberechtigt genau heißt. Muss ich dazu im Wählerverzeichnis für den Freistaat eingetragen sein? Das bin ich nämlich bisher nicht, weil ich gedacht habe, ich brauche keine nachträgliche Eintragung verlangen, wenn das in den ersten sieben Tagen jedes Kaldendervierteljahrs aktualisiert wird. Nur sind jetzt schon ein paar Vierteljahre rum, ohne dass das passiert ist, und ich selber habe es auch verpennt, mich in diesen Tagen aktiv zu melden (hatte vor, das jetzt im Januar dann endlich nachzuholen).
Adelgunde ist, nachdem sie von der Initiative der großturanischen Präfektin erfahren hat, nach Königsberg gekommen und hat sich auf die letzte Reihe im Sitzungsraum gesetzt um den Fortgang des Verfahrens zu verfolgen. Sie hat hier weder Stimm- noch Rederecht, ist jedoch sehr an der konstruktiven Arbeit der Präfektin interessiert um neue Möglichkeiten lokalpolitischen Engagements zu erfahren, welche sich vielleicht auch in ihrer Präfektur Kleinturanien, die leider in einem anhaltenden Dornröschenschlaf dahindämmert, umsetzen lassen.
Die Frau hat vielleicht Power. Die kann ihre Präfektur sicher wachrütteln. Die könnte ich mir auch als verantwortliche Politikerin auf Ebene des Freistaats vorstellen, vielleicht sogar als Kanzlerin.
Ich habe zwar keine Ahnung, um was es genau geht, aber ich glaube, ich würde mich einfach mal melden. Aber ich bin mir unsicher, was wahlberechtigt genau heißt. Muss ich dazu im Wählerverzeichnis für den Freistaat eingetragen sein? Das bin ich nämlich bisher nicht, weil ich gedacht habe, ich brauche keine nachträgliche Eintragung verlangen, wenn das in den ersten sieben Tagen jedes Kaldendervierteljahrs aktualisiert wird. Nur sind jetzt schon ein paar Vierteljahre rum, ohne dass das passiert ist, und ich selber habe es auch verpennt, mich in diesen Tagen aktiv zu melden (hatte vor, das jetzt im Januar dann endlich nachzuholen).
Da sprichst Du viel Wahres an, Finn. Wir sollten da bei nächster Gelegenheit mal eine Lösung suchen - vielleicht mit Dir als Kanzler?
@Jolanda: Ich würde mich beteiligen, wenn gewünscht.
Die Gesetze geben da auch nicht viel mehr her, als dass man im Wählerverzeichnis eingetragen sein muss. Beantragt einfach die Eintragung und ich würde das bei Untätigkeit der Landesverwaltung auch als Eintragung akzeptieren, weil die mangelnde Arbeitsfähigkeit euch nicht zum Nachteil gereichen soll.
Beteiligung ist auf jeden Fall gewünscht. Nach dem Plausch mit den Kanzler dürfen wir hier alles per Satzung regeln, was nicht im Landes- oder Föderationsrecht geregelt ist, insofern haben wir viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Um hier ein wenig die Übersicht zu bewahren, können wir die Meta-Diskussionen auch gern bei mir zu Hause führen.
Erscheint nachträglich zur Sitzung
Erscheint nachträglich zur Sitzung
Werter Herr Wedel, herzlich willkommen, möchten Sie sich für ein Mandat in der Gesetzgeberischen Körperschaft verpflichten lassen?
Derweil geht das noch, Frau Präfektin.
In Ermangelung noch weitergehender Regelungen, schlage ich vor, dass alle wahlberechtigten Bürger, die der Gesetzgeberischen Körperschaft angehören wollen, unter Nennung ihres vollständigen Namens und Wohnorts hervor treten und sich durch mich als Präfektin per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichten lassen. Nach Ablauf einer Woche, also bis Sonntag, den 23. Dezember 2018 um 18:00 Uhr, schließe ich den Tagesordnungspunkt, um mit der Sitzung fortzufahren.
Ja, das geht selbstredend noch. Bis Sonntag möchte ich die Verpflichtungen, die in dieser Sitzung stattfinden, abgeschlossen haben.
Meldet sich anwesend.
Dann mache ich mal den ersten Schritt.
Tritt an die Präfektin heran
Mein Name ist Josef Wedel, wohnhaft in Bad Nymphenhein der Präfektur Großturanien im Freistaat Turanien der Turanischen Förderation.
Ist bereit für den Handschlag
Mein Name ist Josef Wedel, wohnhaft in Bad Nymphenhein der Präfektur Großturanien im Freistaat Turanien der Turanischen Förderation.
Sie nimmt seine ausgestreckte Hand.
Hiermit verpflichte ich Sie, Josef Wedel, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglied der Gesetzgeberischen Körperschaft der Präfektur Großturanien.
Findet die Prozedur etwas seltsam, lässt sich aber nichts anmerken und tritt näher.
Hält es mit der Reaktion so wie Mannhardt und stellt sich hinter diesem an.
Die Prozedur sollte man wohl durch Satzung ändern
Findet die Prozedur etwas seltsam, lässt sich aber nichts anmerken und tritt näher.
Hiermit verpflichte ich Sie, Julius Mannhardt, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglied der Gesetzgeberischen Körperschaft der Präfektur Großturanien.
Hält es mit der Reaktion so wie Mannhardt und stellt sich hinter diesem an.
Hiermit verpflichte ich Sie, Finn Henriksson, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglied der Gesetzgeberischen Körperschaft der Präfektur Großturanien.
Das ist die Prozedur, wie sie in Deutschland in Gemeinde-/Stadträten/-verordnetenversammlungen und Kreistagen durchaus üblich ist, die neuen Rats-/Kreistagsmitglieder werden dort vom Bürgermeister/Landrat per Handschlag verpflichtet. Die Präfektur ist auch „nur“ eine andere staatliche (wie der Kreis) bzw. selbstverwaltende Körperschaft (Kreis und Gemeinde). Um einen Überblick zu wahren, sollten wir zumindest zu einer Anzeige der Wahrnehmung der Aufgaben als Mitglied der Gesezgeberischen Körperschaft kommen, warum nicht auch mit einem kurzen Ritual?
Vielen Dank, werte Kollegen, damit darf ich feststellen, dass die Herren
als Mitglieder der Gesetzgeberischen Körperschaft verpflichtet sind. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 1. Wir schreiten nun zur Tagesordnungspunkt 2, der Feststellung der Tagesordnung. Die Einladung der Präfektin liegt Ihnen vor, gibt es Ihrerseits dazu Ergänzungen, Wünsche oder Rückfragen?