Die Föderationsregierung ist der Auffassung, dass der Freistaat Turanien die ihm gemäß seiner Landesverfassung obliegenden Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Sie beabsichtigt daher, den Freistaat Turanien im Wege des Föderationszwanges zur Erfüllung seiner Pflicht anzuhalten.
Stimmen Sie zu, dass die Föderationsregierung gemäß Artikel 55 der Föderationsverfassung die notwendigen Maßnahmen trifft, um den Freistaat Turanien im Wege des Föderationszwanges zur Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Pflicht anzuhalten?
[ ] JA
[ ] NEIN
[ ] ENTHALTUNG
Die Abstimmung endet spätestens am 12. Januar 2019 um 19 Uhr. Gemäß § 11 Absatz 4 Föderationswahlgesetzbuch kann sie früher beendet werden, wenn alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben oder wenn ein eindeutiges Ergebnis feststeht.
Bitte beachten Sie, wenn Sie abstimmen, dass aus Ihrem Abstimmverhalten eindeutig hervorgehen muss, ob Sie nur für sich abstimmen oder stellvertretend für Ihre Wahlliste. Stimmen Sie für Teile Ihrer Wahlliste ab, ist eindeutig zu kennzeichnen, wie viele Stimmen Sie abgeben und für wen Sie sie abgeben.