Bekanntmachung des Föderationsinnenministeriums

  • Turanische Föderation
    Föderationsministerium des Inneren
    Der Minister

    Bekanntmachung

    bezüglich

    Personalausweisgesetz


    Das Föderationsministerium des Inneren weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass gemäß § 1 des Gesetzes über Personalausweise in der Turanischen Föderation - Personalausweisgesetz - alle Staatsbürger der Föderation gemäß Artikel 61 Föderationsverfassung und alle Bürger im Sinne des § 6 Volksgesetzbuch, die das 18. Lebensjahr vollendet haben verpflichtet sind, einen Personalausweis zu besitzen. Gemäß § 3 Absatz 3 des Personalausweisgesetzes haben diese Bürger die Ausstellung des Personalausweises unverzüglich nach Eintritt der genannten Voraussetzungen zu beantragen. Das Föderationsinnenministerium möchte hiermit alle betroffenen Bürger, welche bisher noch keinen Personalausweis beantragt haben auf ihre Verpflichtung hinweisen und fordert sie auf, dieser schnellstmöglich nachzukommen.


    Der Antrag auf die Ausstellung eines Personalausweises kann derzeit nur bei der Personalausweisstelle des Einwohnermeldeamtes der Föderation und nur persönlich durch den Bürger gestellt werden.


    Turan, 17.03. 2019


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    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Das Einwohnermeldeamt möchte aus aktuellem Anlass (Wahlen zur Nationalversammlung) noch einmal auf die oben stehende Bekanntmachung des Föderationsinnenministers vom 17.03.2019 hinweisen.


    Nach § 15 Absatz 2 des Föderationswahlgesetzbuchs können nur Staatsbürger der Föderation in die Nationalversammlung gewählt werden. Nach § 1 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes wiederum sind alle Staatsbürger der Föderation verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Das Einwohnermeldeamt möchte daher zumindest alle Kandidaten für die Wahl zur Nationalversammlung, welche bisher noch nicht im Besitz eines gültigen Personalausweises sind auffordern, diesen unverzüglich persönlich in der Personalausweisstelle zu beantragen.