Verzichtet bei schon drei Kandidaten auf noch eine Kandidatur.
Konstituierende Sitzung I/2019
-
-
Gibt es Anträge, geheim abstimmen zu lassen?
-
Nein Herr Präsident
-
-
Könnten die Kandidaten (vor allem die Herausforderer) noch kurz ein, zwei Sätze zu ihrer Motivation für ihre Bewerbung sagen?
-
Sehr gerne Herr Henriksson.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte gerne etwas zur Motivation meiner Bewerbung sagen. Ich spielte schon ein wenig länger mit dem Gedanken meiner Bewerbung zum Präsidenten der Nationalversammlung, genauer seit der letzten Konstituierenden Sitzung dieses Parlamentes. Damals hatte ich mich noch zurückgehalten und gesagt, ich würde auf einen solchen Antrag verzichten, heute ist es anders und bewerbe mich um dieses würdevolle Amt. Doch warum? Zum einen habe ich diese Abstimmung/Wahl beantragt, da ich finde das jede "neue" Zusammensetzung dieses Parlamentes auch erneut bestimmen soll ob es einen neuen Präsidenten oder den vorherigen Präsidenten haben möchte.
Kurz zu meiner Person: Ich bin Matthew Hernandez und geboren und wohnhaft in Leonsburg. Ich habe ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und ein abgebrochenes der Informatik.
Bei weiteren Fragen stehe ich zur Verfügung.
-
Die Fraktion "Geeintes Turanien" ist der Ansicht, dass es an der Zeit ist, eine Frau zum Präsidenten des Hohen Hauses zu wählen. Wir hatten bereits eine Präsidentin der Föderation, wir hatten Föderationsministerinnen und in den Ländern gibt es weibliche Regierungschefs. Aber eine Präsidentin der Nationalversammlung gab es noch nie. Lassen Sie uns auch in der Nationalversammlung für Gleichberechtigung sorgen.
-
Ich selbst übe mein Amt gern aus und würde mich freuen, dies auch weiter tun zu dürfen. Ich bin der festen Überzeugung, die dafür nötige Überparteilichkeit zu besitzen, und glaube, dies bereits mehrfach bewiesen zu haben. Nichtsdestotrotz begrüße ich die Bewerbungen von Frau Egmont und Herrn Hernandez. Konkurrenz gehört zur Demokratie und kann diese nur stärken.
-
Vielen Dank.
-
Hat sich heimlich ins Plenum geschlichen...
klopft zustimmend auf den Tisch, nachdem er den Kandidaten aufmerksam zuhörte.
-
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Präsident der Nationalversammlung neu gewählt wurde, rufe ich Punkt 2 unserer Tagesordnung auf: Aussprache zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Demokratie. Hierzu bitte ich die Antragstellerin, die Abgeordnete Egmont bzw. die Fraktion "Geeintes Turanien", um Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs.
-
Legt den Entwurf vor.
ENTWURF
Gesetz zur Stärkung der Demokratie
- 3. Wahlgesetzbuchänderungsgesetz (3. WGBÄG) -
§ 1 - Zweck
Dieses Gesetz ändert das Föderationsgesetzbuch über die Wahlen und Abstimmungen und die Arbeitsweise der Nationalversammlung (FWGB) in der Fassung vom 7. Februar 2018.
§ 2 - Änderungen
(1) Paragraf 14 Absatz 2 wird gestrichen.
(2) Nach Paragraf 14 Absatz 2 wird ein dritter Absatz eingefügt. Er hat folgenden Wortlaut: „Jedes Mitglied der Nationalversammlung hat eine Stimme. Die Stimmen der Mitglieder einer Wahlliste können einheitlich abgegeben werden.“
(3) Paragraf 15 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: „Kandidaten können zu der Wahl mit Wahllisten antreten, der auch Personen angehören dürfen, die nicht im Wählerverzeichnis der Föderation eingetragen sind. Diese Personen müssen Staatsangehörige der Föderation sein und bei Bekanntgabe der Kandidatur namentlich und mit hauptsächlichem Wohnort genannt werden. Sofern einer Wahlliste mehr als sieben Personen angehören, sind zumindest die vordersten sieben Listenplätze und die Gesamtzahl der Listenplätze zu nennen.“
§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
-
Vielen Dank, Frau Egmont. Als Antragstellerin haben Sie das Wort.
-
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion des "Geeinten Turanien" hat den Entwurf vorgelegt, um zur Stärkung der demokratischen Mitbestimmung in unserem Land und speziell in der Nationalversammlung beizutragen. Sie fragen sich nun vielleicht: Warum Stärkung der demokratischen Mitbestimmung? Haben wir nicht bereits eine funktionierende Demokratie? Natürlich haben wir die! Aber sehen Sie sich einmal unser Wahlrecht an: Es lässt zu, dass eine einzelne Person in der Nationalversammlung Dutzende Stimmen innehat. In der aktuellen Legislaturperiode vertritt ein Abgeordneter 48 Stimmen, während andere nur eine Stimme haben. In der vergangenen Legislatur waren es 39.
Nicht dass wir uns falsch verstehen: Die angesprochenen Abgeordneten wurden als Einzelkandidaten gewählt. Das heißt, Sie waren – obwohl Einzelperson – entsprechend erfolgreich dabei, ihr politisches Programm den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes nahezubringen. Davor ziehe ich meinen sprichwörtlichen Hut. Aber muss es denn sein, dass eine Person derart viele Stimmen auf sich vereinigt? Wir sagen: Nein. Wo aber die Grenze ziehen? Bei 5 Stimmen pro Abgeordnetem? Bei 10 oder 20? Blicken wir doch ins Gesetz: Laut Föderationswahlgesetzbuch hat die Nationalversammlung 200 Stimmen. Warum füllen wir diese nicht mit 200 Abgeordneten? Um das zu erreichen, haben wir unseren Entwurf vorgelegt. Er wird dafür sorgen, dass künftig jeder Abgeordnete die gleiche Stimmenanzahl hat: nämlich eine.
Und als SimOff-Begründung: Mit dem Gesetz will ich die Ausgestaltung der turanischen Politik (Neben-IDs u.ä.) fördern. Ich hoffe, die "angesprochenen Abgeordneten" nehmen es nicht persönlich. Aber 20 oder 25 NV-Mitglieder, die 200 Stimmen haben, halte ich für unrealistisch. RL ändert sich natürlich nichts. Jeder Mitspieler darf weiterhin seine Stimmen einheitlich abgeben. Die weiteren Kandidaten auf den Wahllisten müssen nicht bis ins letzte Detail ausgestaltet sein.
-
Gibt es Wortmeldungen dazu?
-
Herr Präsident, dieser Versuch ist doch allzu durchsichtig. Natürlich wurmt es die Kollegin Egmont, dass ihre List in den vergangenen Wahlen zum wiederholten Mal kein Land gesehen und selbst gegenüber Einzelkandidaten den kürzeren gezogen hat. Dieser Entwurf ist nicht anderes als der Versuch, lästige Konkurrenz wie den Kollegen Hernandez und mich selbst in die Bedeutungslosigkeit zu schieben und das Stimmgewicht der eigenen Liste zu stärken, selbst wenn das Wahlergebnis aussagt, dass sich die Bürger etwas völlig anderes wünschen. Was soll an dieser Änderung bitteschön demokratisch sein? Nein, es wäre nur eine Verdrehung und Verfälschung des demokratischen Volkswillens.
Ich finde es genauso unrealistisch, pro Spieler eine Fraktion zu haben, denn die Spieler werden ja nicht alle grundsätzlich so unterschiedlicher Meinung sein, dass eine Spaltung der Liberalen in drei Listen und Fraktionen braucht. Da müsste es dann schon persönliche Differenzen geben, die aber nicht simuliert sind.
Wenn man es wirklich stimmig machen wollte, müssten wir also weg von dem Prinzip, dass jeder Spieler mit seiner Horde von Neben-IDs eine Partei bildet, hin zu richtigen Parteien, in denen mehrere Mitspieler mitwirken. Das wäre freilich eine ziemlich fundamentale Änderung und ich bin mir nicht sicher, ob es eine gute Idee wäre. Es würde mit Sicherheit die Bildung von Blöcken fördern statt den wechselnden Mehrheiten, die wir im Moment haben.
Persönlich habe ich nicht vor, eine komplette Partei/Liste auszugestalten. Wenn das Gesetz durchkommt, bin ich halt in Zukunft nur noch mit einer Stimme dabei.
-
Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
als ein Abgeordneter von zweien, welche sich als Einzelkandidaten aufgestellt haben und in die Nationalversammlung gewählt wurden, fühle ich mich von diesem Vorstoß der Fraktion "Geeinten Turanien" angesprochen. Dieser Vorstoß kommt mir, genauso wie dem Kollegen Henriksson, eher als Antwort auf die "verlorene" letzte Wahl vor, als als tatsächliche Stärkung der Demokratie in der Turanischen Förderation.
Vielen Dank!
-
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir Freisinnigen können dem Vorstoß der Geeinten auch nicht allzu viel abgewinnen. Weder sehen wir ein Mehr an Demokratie noch deren Stärkung. Die Wähler haben nach dem derzeit geltenden Wahl- und Stimmenzuteilungssystem die Wahl, welcher politischen Idee sie unabhängig von der Zahl der Abgeordneten, die diese vertreten, ein stärkeres Gewicht in der Nationalversammlung geben wollen. Und das finden wir gut so.
Aus unserer Sicht sollte man eher mal überlegen, ob man das Stimmrecht in der Nationalversammlung für Bürger selbst ohne Kandidatur bei einer Wahl, also nur auf Grund der Eintragung in das Wählerverzeichnis, weiter aufrecht erhält. Die mehrheitliche, wenn auch nicht einheitliche Meinung in unserer Fraktion ist, dass jemand, der durch seine Weigerung, sich dem Wähler zu stellen, nicht trotzdem mit Sitz und Stimme im Parlament quasi belohnt wird. Wer kein Interesse hat, sich politisch zu betätigen, hat in der gesetzgebenden Körperschaft der Föderation auch nichts verloren. Man könnte also wieder etwas weg von der basisdemokratischen hin zur repräsentativen Demokratie gehen.
-
Zu diesem Gedanken gebe ich zu bedenken, dass die Nationalversammlung eine relativ lange Amtszeit hat und jemand, der sich zu einem ungünstigen Zeitpunkt entscheidet, politisch aktiv zu werden, bis zu einem halben Jahr warten müsste, bevor er sich wirklich einbringen kann. Ich halte die bisherige Regelung deshalb für eine vernünftige, die eine Teilnahme an den Debatten erlaubt, aber keinen wesentlichen Einfluss auf die Abstimmung hat. Man könnte das allenfalls so regeln, dass nicht gewählte nur noch beratend an den Debatten teilnehmen, aber gar nicht mehr abstimmen. Weiter würde ich es nicht einschränken.
-
Ähm...
also Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
zunächst danke ich der Kollegin Egmont für den vorgelegten Entwurf, der sicher mit den besten Absichten, zur Sicherung und Stärkung der turanischen Demokratie beitragen soll.
Könnten Sie mir bitte nochmals kurz die Zielrichtung Ihrer geplanten Änderung an § 15 Abs. 2 erklären??
Vielen Dank.