Konstituierende Sitzung I/2019

  • tippt ihre Daumen aneinander

    Fru Egmont, ich höre ihre Worte - doch sehe ich die föderale Demokratie nicht in Gefahr. - zumindest nicht durch das Wahlverfahren.

    Ich sehe eher mit Sorge, das in der NV Abstimmungen nicht zeitnah zur Abstimmung gestellt werden, das es unerklärlicherweise zu Ver...Nein ich nenne das mal Verschleppungen kommt.Das schlicht ALLES zu lange, ich sage das mal unorthodox..durchgekaut wird, mit den immer wieder kommenden Bedenken des "ja was wäre denn wenn..Hinz und Kunz passiert".

    Die NV ist in gewissen Bereichen zu starr, verkopft,überbürokratisiert geworden.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Sie sehen also alle kein Problem darin, dass einzelne Abgeordnete durch das Mehr an Stimmen bessergestellt sind als andere? Das ist doch eine eklatante Schieflage! Denken Sie nur an den bekannten albernischen Ausspruch "One man, one vote". Jedem Abgeordneten eine Stimme! Dass eine unterschiedliche Stimmgewichtung dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 2 Föderationsverfassung entspricht, halte ich zumindest für fraglich.

    Ich frage daher: Warum können erfolgreiche Politiker unseres Landes, die in der Lage sind, große Teile der Wählerinnen und Wähler von sich und ihrem Programm zu überzeugen, nicht ein paar Mitstreiter um sich scharen und als Wahlliste antreten? Ich weigere mich zu glauben, dass das unmöglich ist.

    Peta Egmont
    Präsidentin der Föderation

    Mitglied der Nationalversammlung

    Co-Vorsitzende des "Geeinten Turanien"

    ehem. Vorsitzende der Nationalen Volkspartei (2015-2017)

  • Nein, ich sehe kein Problem darin, sondern eine Notwendigkeit, denn diese einzelnen Abgeordneten haben von den Wählern unterschiedlich viele Stimmen bekommen. Wohlgemerkt von Wählern, die alle gleich viele Stimmen hatten.


    Wenn Sie sich dadurch in Ihren Verfassungsrechten verletzt fühlen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, vor dem Obersten Gerichtshof zu klagen.

  • Ich empfehle an dieser Stelle sogar mal die Klage, da dadurch unweigerlich festgestellt werden kann, ob die derzeitige Regelung Verfassungswidrig ist oder nicht.

    Matthew Hernandez

    Föderationssekretär im Föderationsministerium für Justiz

  • Dieser Idee könnte ich etwas abgewinnen, wenn am Ende sich dann auch alle mit dem Urteil zufrieden geben.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • kurzer Zwischenruf:

    Ich bin dafür, dass wir unsere Arbeit richtig machen und nicht die Gerichte den Scherbenhaufen zusammen fegen lassen. Solange es nicht zur Regel wird...

  • Eines ist mir wichtig noch zu sagen meine Damen und Herren hier im ehrwürdigen Haus: Wir haben eines der besten Systeme der Welt die ich kenne.Sicher gibt es immer etwas zu benörgeln, besonders die "Politik der angezogenen Handbremse", die mehr oder weniger alle Vorgängerregierungen verfolgten.Gut, das ist nur meine Sicht, die man nicht teilen muss.Wenn am End das Ergebnis stimmt, bin ich auch beruhigt.Was ich mir wünsche von uns allen ist, das wir, die Verantwortlichen der turanischen Föderation, das auch mehr in die Welt kommunizieren.Provokativ gesagt: Manchmal hab ich den Eindruck, das wir uns selbst genug sind und gut isses.

    setzt sich lächelnd

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Ich bin überzeugt davon, dass wir unsere Arbeit richtig gemacht haben, dass es rechtlich überhaupt keine Mehrdeutigkeiten gibt und dass Frau Egmonts Einwände völlig unbegründet sind. Art. 3 besagt im Wortlaut: "Alle Bürger der Turanischen Föderation sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Das kann sich unmöglich auf die Stimmen in der Nationalversammlung beziehen, da die Verfassung Wahlen vorsieht und nicht, dass jeder Bürger automatisch und mit fester Stimmzahl Mitglied der Nationalversammlung ist. Jeder hat bei Wahlen rechtlich die gleichen Ausgangsvoraussetzungen und das tut dem Artikel genüge.


    Aber selbst wenn ich mir damit sicher bin - die Autorität, Frau Egmont die Bedeutung des Artikels verbindlich zu erklären, hat nur der Oberste Gerichtshof.