Ich bin mit beiden Entwürfen einverstanden, Herr Staatskanzler.
Habe nur folgende Rechtschreib- und Grammatikkorrekturen:
Gesetz über die Geschäftsordnung des Landtags des Freistaats Turanien
- Geschäftsordnungsgesetz (GOG) -
§ 3 Tagesordnung und Anträge
(2) Jedes Mitglied des Landtags kann zu jedem Zeitpunkt während einer Sitzung folgende Arten von Geschäftsordnungsanträgen stellen. Insbesondere gibt die Sitzungsleitung vor dem Aufruf des ersten Tagesordnungspunkts die Gelegenheit zu solchen Anträgen.
§ 4 Debatten
(2) Die Sitzungsleitung beendet eine Debatte, wenn sie keinen weiteren Diskussionsbedarf mehr sieht. Wenn die Mitglieder des Landtags innerhalb von 48 Stunden eine Verlängerung der Debatte verlangen, ist die Debatte wieder aufzunehmen und ein ggf. schon aufgerufener späterer Tagesordnungspunkt abzubrechen und später erneut aufzurufen.