Republik Schwion
Landesversammlung
Hiermit berufe ich die Landesversammlung zu ihrer zweiunddreißigsten Sitzung
am 11.08.2019 in den Republikanischen Palast in Setterich a.d. Swine ein.
Tagesordnung
1. Wahl des Landeshauptmanns nach Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung.
Weitere Tagesordnungspunkte sind nach der genannten Verfassungsbestimmung für diese Sitzung nicht zulässig.
Wahlvorschläge für das Amt des Landeshauptmanns sind gem. § 2 (2) LVersG
bis zum 10.08.2019 hier öffentlich anzuzeigen.
Setterich an der Swine, 06.08.2019
Präsident der Landesversammlung