Weisungen des Zwölferrates

  • DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    Blumenquell 1 (BQ-1), 16.10.2019



    An alle Angehörigen des SCHWARZEN HAHNS



    Klassifikation:

    Nur für dienstlichen Gebrauch



    WEISUNG NR. 1

    betreffend nachrichtendienstliche Schwergewichte des SCHWARZEN HAHNS



    1. / Atomwaffen


    Der SCHWARZE HAHN muss darauf vorbereit sein, gegen starke Militärmächte, die in Nerica Kolonien erwerben wollen, Krieg führen zu können. Aus diesem Grund hat der Zwölferrat beschlossen, sich mehrere Atombomben zu beschaffen und parallel dazu ein Atomwaffen-Forschungsprogramm zu starten.


    Es ist eine dauernde Aufgabe jedes Angehörigen des SCHWARZEN HAHNS, sich Informationen über Atomwaffen zu beschaffen und diese dem Zwölferrat zu übergeben. Der Dienstweg für diesen Meldefluss wird aufgehoben, d.h. jeder Schwarzhahnist darf diesbezügliche Informationen direkt der Kanzlei des Zwölferrates zukommen lassen bzw. ist dazu gesetzlich verpflichtet.


    Für sachdienliche Hinweise, die zum Erwerb von Atomwaffen führen, richtet der Zwölferrat eine Belohnung von einer Million Astor $ aus. Personen, die diesbezügliche Informationen absichtlich oder unabsichtlich zurückbehalten, werden mit sieben Jahren verschärftem Dienst in einem Disziplinarbataillon bestraft.



    2. / In-vitro-Fleisch


    Getreu seinem Leitbild, dass der SCHWARZE HAHN im Einklang mit der Natur lebt, ist die Tötung von Tieren für den menschlichen Verzehr ein zwar notwendiges, aber nichtsdestotrotz schlimmes Übel. Es ist dem Zwölferrat aber bekannt, dass es im Ausland Bestrebungen gibt, richtiges Fleisch auf der Basis von Zellkulturen zu züchten, d.h. es kann Fleisch produziert werden, ohne irgendeinem Tier Übel zu tun. Es ist klar, dass die globale Landwirtschaftslobby alles unternehmen wird, um diesbezügliche Forschungen zu sabotieren.


    Wenn es gelingt - was nur eine Frage der Zeit und des Forschungsaufwands ist - richtiges Fleisch künstlich zu erzeugen, wird dies das Antlitz des Planeten verändern, weil riesige Flächen, die heute für Beweidung und Futteranbau der für die Fleischproduktion notwendigen Nutztiere benötigt werden, an die Natur zurückfallen werden. Dies wird sich auch in höchst positiver Weise auf das globale Klima auswirken, insbesondere, wenn die freiwerdenden Flächen - sofern möglich - aufgeforstet werden.


    Der Zwölferrat will, dass die In-vitro-Fleischproduktion auf industrieller Basis möglich wird und die heute übliche Art der Fleischproduktion ersetzt. Die diesbezüglichen Forschungen sind angesichts der Sabotagetätigkeit der globalen Landwirtschaftslobby nur in abgeschotteten Orten des Schwatzhahnlandes möglich. Der SCHWARZE HAHN wird damit massgeblich zur Rettung der Welt beitragen. Aus diesem Grund ist es eine dauernde Aufgabe jedes Angehörigen des SCHWARZEN HAHNS, sich Informationen über In-vitro-Fleisch zu beschaffen und diese dem Zwölferrat zu übergeben. Der Dienstweg für diesen Meldefluss wird aufgehoben, d.h. jeder Schwarzhahnist darf diesbezügliche Informationen direkt der Kanzlei des Zwölferrates zukommen lassen bzw. ist dazu gesetzlich verpflichtet.


    Für sachdienliche Hinweise, die zur Produktion von In-vitro-Fleisch führen, richtet der Zwölferrat eine Belohnung von einhunderttausdend Astor $ aus. Personen, die diesbezügliche Informationen absichtlich oder unabsichtlich zurückbehalten, werden mit einem Jahr verschärftem Dienst in einem Disziplinarbataillon bestraft.



    3. / Anzuwendende Massnahmen zur Nachrichtenbeschaffung


    Die Informationsbeschaffung durch Schwarzhahnisten muss den Gesetzen des Landes entsprechen, in denen der Schwarzhahnist diesbezüglich tätig wird. Weitergehende Nachrichtenbeschaffung (wie z.B. Entführung von Wissenschaftlern, Diebstahl von Forschungsunterlagen usw.) sind der Abteilung Auslandaufklärung des Generalstabes des SCHWARZEN HAHNS vorbehalten und benötigen in jedem Einzelfall der Zustimmung des Zwölferrates.



    DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    (Es folgen die Unterschriften der zwölf Mitglieder desselben)

    Die Exekutive des Schwarzen Hahns - zwölf von den Schwarzhahnisten direkt gewählte Personen. Der Zwölferrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden; dieser trägt den Titel "General"

  • Die Exekutive des Schwarzen Hahns - zwölf von den Schwarzhahnisten direkt gewählte Personen. Der Zwölferrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden; dieser trägt den Titel "General"

  • DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    Blumenquell 1 (BQ-1), 14.12.2019



    An alle Angehörigen der 1. und 2. Schwarzhahn-Freiwilligen-Divisionen



    Klassifikation:

    Nur für dienstlichen Gebrauch



    WEISUNG NR. 2

    betreffend Mobilmachung der 1. und 2. Schwarzhahn-Freiwilligen-Divisionen



    Die beiden Freiwilligen-Divisionen des Schwarzen Hahnes werden für den Kriegseinsatz aufgeboten. Mobilmachungstag für beide Divisionen ist der 18. Dezember 2019. Operationsbereitschaft muss bis zum 26. Dezember 2019 erstellt sein.



    DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    (Es folgen die Unterschriften der zwölf Mitglieder desselben)

    Die Exekutive des Schwarzen Hahns - zwölf von den Schwarzhahnisten direkt gewählte Personen. Der Zwölferrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden; dieser trägt den Titel "General"

  • DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    Blumenquell 1 (BQ-1), 27.12.2019



    An alle Angehörigen des SCHWARZEN HAHNES



    Klassifikation:

    Für die Öffentlichkeit bestimmt



    WEISUNG NR. 3

    betreffend Operation STEPPENBRAND



    Der Zwölferrat hat heute die militärische Operation STEPPENBRAND ausgelöst. Ziel dieser Operation ist die Inbesitznahme des Gebietes westlich und südlich des Ufers des Grossen Binnensees. Der See wird damit zum Binnensee des SCHWARZEN HAHNS.


    Die Sicherung der Seeufer erfolgt gegen Westen in einer Tiefe von vielen Hundert Kilometern. Die Bedrohung dieser Gebiete durch koloniale Machtgelüste imperialistischer und chauvinistischer Länder - allen voran Barnstorvia, das keinerlei Zurückhaltung in Sachen Landbesitz kennt - wird als latent erachtet, weshalb nun Gegenmassnahmen seitens des SCHWARZEN HAHNS erfolgen. Auf keinen Fall gestattet der SCHWARZE HAHN, dass sich eine fremde Macht bis an den Grossen Binnensee heranschiebt.


    Der SCHWARZE HAHN behält sich vor, soweit nach Westen vorzustossen, wie es seine Sicherheitsinteressen verlangen. Dieser Vorstoss kann auch bis an die Ufer von Sudanik und Medianik erfolgen. Der Vorstoss gegen Süden erfolgt in geringerer Tiefe, aber auch hier dem Sicherheitsbedürfnis des SCHWARZEN HAHNS entsprechend.


    Wer sich dem Vorstoss des SCHWARZEN HAHNS in den Weg stellt, wird ohne Vorwarnung angegriffen und vernichtet. Ein solcher Gegner muss sich bewusst sein, dass ihn der SCHWARZE HAHN nicht nur in den Savannen Nericas angreifen wird, sondern auch mit unkonventioneller Kriegführung in seinen Metropolen, und seien sie in Antica.



    DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    (Es folgen die Unterschriften der zwölf Mitglieder desselben)

    Die Exekutive des Schwarzen Hahns - zwölf von den Schwarzhahnisten direkt gewählte Personen. Der Zwölferrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden; dieser trägt den Titel "General"

    Einmal editiert, zuletzt von Der Zwölferrat () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    Blumenquell 1 (BQ-1), 13.01.2020



    An alle Angehörigen des SCHWARZEN HAHNES



    Klassifikation:

    Für die Öffentlichkeit bestimmt



    WEISUNG NR. 4

    betreffend Unterstützung der historischen Studien des Herrn Jean Jacques Rousseau



    Der Zwölferrat erteilt dem Historiker Jean Jacques Rousseau volle Unterstützung für seine historischen Studien bezüglich Erforschung der Vergangenheit des Schwarzhahnlandes vor Eintreffen des SCHWARZEN HAHNS.


    Diese Weisung gilt - unter Vorbehalt des nachstehenden Absatzes - als Passierschein und Carte blanche für genannten Historiker. Sämtliche Diensstellen des SCHWARZEN HAHNS sind zur Zusammenarbeit mit dem Historiker angewiesen.


    Herr Jean Jacques Rousseau wird bei seinen Forschungen von Angehörigen der Abteilung Auslandaufklärung des Generalstabes begleitet. Es liegt im abschliessendem Ermessen dieser Angehörigen zu entscheiden, welche Unterlagen und welche Lokalitäten der Historiker in Augenschein nehmen darf und welche nicht. Dieses Ermessen der Männer der Abteilung Auslandaufklärung ist für ALLE Angehörigen des SCHWARZEN HAHNES bindend. Niemandem steht es zu, dem Historiker Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zugänglich zu machen oder Lokalitäten zu zeigen, ohne dass die genannten Männer der Abteilung Auslandaufklärung des Generalstabes ihre Zustimmung dazu erteilt haben.



    DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    (Es folgen die Unterschriften der zwölf Mitglieder desselben)

    Die Exekutive des Schwarzen Hahns - zwölf von den Schwarzhahnisten direkt gewählte Personen. Der Zwölferrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden; dieser trägt den Titel "General"

  • DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    Blumenquell 1 (BQ-1), 27.09.2021



    An alle Angehörigen des SCHWARZEN HAHNES und an die gesamte inländische und ausländische Öffentlichkeit



    Klassifikation:

    Für die Öffentlichkeit bestimmt



    WEISUNG NR. 5

    betreffend Abschottung des Schwarzhahnlandes vom Ausland - OPERATION DORNRÖSCHEN



    Der Zwölferrat schottet ab sofort das gesamte Schwarzhahnland vom Ausland ab. Es werden bis auf Weiteres keine diplomatischen Kontakte mehr gepflegt. Anfragen aus dem Ausland bleiben unbeantwortet.


    Der Handel bleibt wie bisher bestehen und wird ausschliesslich über den internationalen Seehafen von Aquilania abgewickelt. Ausländern ist es lediglich gestattet, zum Zwecke des Seehandels besonders dafür ausgewiesene Orte in Aquilania zu betreten.



    DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    (Es folgen die Unterschriften der zwölf Mitglieder desselben)

    Die Exekutive des Schwarzen Hahns - zwölf von den Schwarzhahnisten direkt gewählte Personen. Der Zwölferrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden; dieser trägt den Titel "General"

  • DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    Blumenquell 1 (BQ-1), 21.11.2022



    An alle Angehörigen des SCHWARZEN HAHNES und an die gesamte inländische und ausländische Öffentlichkeit



    Klassifikation:

    Für die Öffentlichkeit bestimmt



    WEISUNG NR. 6

    betreffend Aufhebung der Abschottung des Schwarzhahnlandes vom Ausland - OPERATION DORNRÖSCHEN beendet



    Der Zwölferrat beschliesst per sofort die Aufhebung der WEISUNG NR. 5. Diplomatische Kontakte werden wieder gepflegt.


    Der Handel wird jedoch weiterhin ausschliesslich über den internationalen Seehafen von Aquilania abgewickelt. Auch bleibt es bei der Bestimmung, dass es Ausländern lediglich gestattet ist, zum Zwecke des Seehandels besonders dafür ausgewiesene Orte in Aquilania zu betreten; Ausländern ist es untersagt, andere Orte im Schwarzhahnland aufzusuchen oder zu einem anderen Zweck als dem Seehandel einzureisen. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist selbstverständlich ausländisches diplomatisches Personal und die in dessen Gefolge reisende Entourage von Wirtschaftsfunktionären und Investoren.



    DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    (Es folgen die Unterschriften der zwölf Mitglieder desselben)

    Die Exekutive des Schwarzen Hahns - zwölf von den Schwarzhahnisten direkt gewählte Personen. Der Zwölferrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden; dieser trägt den Titel "General"

  • DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    Blumenquell 1 (BQ-1), 22.11.2022



    An alle Angehörigen des SCHWARZEN HAHNES



    Klassifikation:

    Für die Öffentlichkeit bestimmt



    WEISUNG NR. 7

    betreffend den Landsturm



    Der Zwölferrat beschliesst per sofort die Bildung des Landsturms als dritte Komponente der Streitkräfte des SCHWARZEN HAHNS neben den Verbänden der Freiwilligen (1. und 2. Schwarzhahn-Divisionen) und den Verbänden der Nationalgarde (3. bis 8. Schwarzhahn-Divisionen).


    Zweck des Landsturms ist die unmittelbare Verteidigung der Hügelstädte und die Über- und Bewachung der Infrastruktur (Verkehr, Energiegewinnung usw.). Die acht Schwarzhahn-Divisionen der Freiwilligen und der Nationalgarde hingegen sind Manöververbände für den gesamten Operationsraum. Der Landsturm befreit somit die Schwarzhahn-Divisionen von der Aufgabe, die Hügelstädte beschützen zu müssen, beispielsweise gegen aus der Luft gelandeten Gegner.


    Jeder Angehörige des SCHWARZEN HAHNS vom zurückgelegten 17. bis zum vollendeten 60. Altersjahr, der nicht bei den Freiwilligen oder der Nationalgarde eingeteilt ist oder vom Zwölferrat für dienstfrei erklärt wurde, hat die Pflicht, im Landsturm seiner Hügelstadt zu dienen.


    In jeder Hügelstadt wird ein Landsturmverband organisiert. Der Verband gliedert sich in Jägerkompanien analog der Organisation bei den Freiwilligen- und den Nationalgarde-Verbänden. Die Anzahl der Kompanien richtet sich nach den Landsturm-Personalbeständen der jeweiligen Hügelstadt. Für jeden Landsturmverband ist mindestens eine Kompanie mit schweren Waffen und eine Stabskompanie für die Führung aufzustellen.


    Einzelheiten bezüglich Ausbildung, Ausrüstung, Inspektionen usw. werden in einer besonderen Verordnung geregelt. Die Vögte der Hügelstädte melden bis 31. Dezember 2022 die personelle Aufstellung ihres Landsturmverbandes dem Zwölferrat. Im Anschluss erfolgt die materielle Ausrüstung durch den Zwölferrat und die Ausbildung durch den Vogt.



    DER ZWÖLFERRAT DES SCHWARZEN HAHNS

    (Es folgen die Unterschriften der zwölf Mitglieder desselben)

    Die Exekutive des Schwarzen Hahns - zwölf von den Schwarzhahnisten direkt gewählte Personen. Der Zwölferrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden; dieser trägt den Titel "General"