Gespräche über die Kooperation der turanischen und pottyländischen Buchverlage


  • Solange es keine Pflicht für die hiesigen Verlage gibt, pottyländische Werke zu veröffentlichen, sehe ich die skizzierte Zusammenarbeit sehr positiv.

    Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Föderation
    Publizist

  • Eine verpflichtende Zusammenarbeit ist nie von Vorteil. Für turanische Bürger ist ein Ratgeber über das pottyländische Steuerrecht zum Beispiel sicher vollkommen uninteressant. Und natürlich sollte der heimische Verlag neue Bücher stets als erster veröffentlichen.


    Die Form der Kooperation könnte man ja auf verschiedenste Arten besprechen. Entweder melden interessierte Verlage ab Veröffentlichung ihr Interesse an und haben erleichtert die Möglichkeit zur Veröffentlichung - oder man spricht sich vor Veröffentlichung neuer Werke ab bzw. fragt vor Veröffentlichung in den anderen Verlagshäusern an, ob zu dem spezifischen Buch eine Kooperation gewünscht ist.


    Hinsichtlich bereits veröffentlichter Bücher könnte man natürlich auch gemeinsame Neuauflagen in Betracht ziehen. Soweit ich weiß, wurde das über B.Ü.C.H.E.R. verlegte Buch "100 Rezepte ohne Fisch" durch die TuranMedia bereits mindestens einmal neu aufgelegt.

  • Schaut unauffällig auf seine Fingernägel und stellt fest, dass sie nicht ganz so sauber sind, wie das für einen Präsidenten wünschenswert wäre. Beginnt dann vorsichtig zu säubern und blickt immer wieder auf, um sich zu vergewissern, dass niemand ihn beobachtet.

    Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Föderation
    Publizist

  • Betrachtet interessiert und mit steigender Faszination die Manikürebemühungen, erst des Präsidenten und dann der Gastgeberin.


    Ähm, ja. Die WKV hat natürlich nichts gegen Kooperationen im allgemeinen mit aus- und im Speziellen mit pottyländischen Verlagen. Es bleibt einfach zu prüfen, für welchen Verlag in der Föderation eine Zusammenarbeit mit B.Ü.C.H.E.R. am sinnvollsten ist. Das kann wohl von Fall zu Fall, also von Edition zu Edition, ein anderer sein. In Richtung Königreich kommt wohl keiner der turanischen Verlage, der dort verkaufen will an B.Ü.C.H.E.R vorbei. Anders herum könnte ich mir vorstellen, dass bei Veröffentlichungen von B.Ü.C.H.E.R in der Föderation abhängig vom Inhalt der Ausgabe jeweils ein anderer turanischer Verlag der Partner sein kann, abhängig vom jeweiligen Verlagsprofil des Inlandsverlags.


    Lange Rede kurzer Sinn, ich unterstütze eine Zusammenarbeit von B.Ü.C.H.E.R mit mehreren Verlagen in der Föderation.

    fld_50.pngAribert Stockler
    Geschäftsführer der WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt

  • Wundebar, meine Herren =) Sollen wir direkt über konkrete Neuauflagen, Zweit- oder Drittauflagen oder Vergleichbares sprechen? Und wäre es vielleicht sinnvoll, zumindest einen winzig kleinen Vertrag aufzusetzen?


    Die Botschafterin zeigt mit Daumen und Zeigefinger, was sie unter "winzig klein" versteht - eine Geste, die die Männerwelt meistens ein bisschen zu provozieren versteht

  • Ich denke, ein Vertrag für alle vertretenen Verlage sollte ausreichen - mit der Option, dass einzelne Verlagshäuser auch aussteigen können. Da die Regelungen hinsichtlich Gewinnbeteiligung, Freiwilligkeit und so weiter ja einheitlich sind, brauchen wir kein Papier zu verschwenden ;)

  • Reinigt seine Fingernägel und nickt dabei zufrieden-zustimmend. Ob zur Maniküre oder zu dem Vertragsvorschlag, ist nicht klar.

    Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Föderation
    Publizist

  • rollt mit den Augen


    Na gut. Ich bin mal so frei und improvisiere etwas... Wenn Sie mich für ein paar Minuten entschuldigen würden?


    Aurélie geht für 45 Minuten in einen Nebenraum. Zwischendurch hört man das Geräusch von Papier, das zerknüllt wird. Anschließend kommt sie lächelnd und mit einem in Schönschrift gefertigten, handschriftlichen Vertragsentwurf zurück


    So meine Herren - was halten Sie davon? Ein bisschen was müssten Sie noch ergänzen hier und da...


    Vertrag über die Kooperation von Buchverlagen


    Artikel 1 - Vertragspartner

    Parteien des Vertrages sind

    - der pottyländische Verlag "B.Ü.C.H.E.R.", vertreten durch die Geschäftsführung der United Pottyland Enterprises,

    - der turanische Verlag TuranMedia, vertreten durch die Geschäftsführung

    - der turanische Verlag von Ribbenwald

    - die turanische Währener Kartographische Verlagsanstalt.


    Artikel 2 - Allgemeine Zusammenarbeit


    (1) Die Vertragspartner vereinbaren, im Sinne des pottyländisch-turanischen Grundlagenvertrages einen kulturellen und wirtschaftlichen Austausch durch eine Kooperation auf freiwilliger Basis zu pflegen.

    (2) Zu diesem Zweck ermöglichen die turanischen Verlagshäuser die Veröffentlichung ihrer Werke auch über die Verlagshäuser Pottylands und anders herum.

    (3) Soweit die Vertragspartner bereits veröffentlichte Werke selbst weiter verbreiten wollen, bedarf es einer individuellen Absprache.

    (4) Hat ein Vertragspartner Interesse an dem Verlegen neuer Veröffentlichungen, hat dieser ein Vorrangrecht gegenüber anderen Verlagshäusern, mit denen kein entsprechender Vertrag besteht.


    Artikel 3 - Konkrete Zusammenarbeit, Abläufe

    (1) Die Vertragspartner verlegen und veröffentlichen ihre Werke weiterhin in gewohnter Art und Weise. Einer vorherigen Absprache mit den Vertragspartnern bedarf es nicht.

    (2) Sollte ein Vertragspartner das Interesse eines anderen Vertragspartners an einer Kooperation bei einer zukünftigen Veröffentlichung annehmen, soll dieses angezeigt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine vorherige Information der Vertragspartner.

    (3) Meldet ein Vertrag Interesse daran an, ein neu veröffentlichtes Werk ebenfalls zu veröffentlichen, so ist dieses Interesse wohlwollend zu prüfen und nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe abzulehnen.


    Artikel 4 - Gewinnaufteilung

    Wird ein bei einem Vertragspartner erschienenes Werk auch bei einem anderen Vertragspartner veröffentlicht, steht dem Verlag der Erstveröffentlichung ein Anteil von 75/100 des Nettogewinnes zu.


    Artikel 5 - Öffnungsklausel

    Es ist weiteren internationalen Verlagen möglich, diesem Abkommen beizutreten. Hierzu bedarf es der Zustimmung von 2/ 3 der am Abkommen beteiligten Unternehmen.


    Ja, der Vertrag könnte umfangreicher und schöner sein - aber ich bin halt kein Minister. Zerreißen Sie ihn bitte nicht in der Luft, ja?

  • Ist in der Zwischenzeit mit der Maniküre längst fertig geworden und hat sich die Zeit mit Getränken verkürzt. Nun liest er den Vertragstext durch.


    Für die Richtigkeit: Mein Unternehmen ist das „Verlagshaus Ribbenwald“.

    Und... äh... 75 von 100 des Gewinns für den erstveröffentlichenden Verlag? Ich bin kein Betriebswirtschaftler, aber das klingt für mich nicht so lohnenswert. Aus Sicht des Zweitverlags.

    Hansgar Wilhelm Leopold von Ribbenwald
    Präsident der Föderation
    Publizist

  • Danke für den Hinweis =)


    korrigiert die entsprechende Passage mit einem roten Glitzerstift


    Der Vorschlag beruht auf der Idee, dass es ein gegenseitiges Win/Win-Konstrukt gibt: So, wie die turanischen Verlage einen höheren Gewinn erzielen, wenn ihre Werke in Pottyland veröffentlicht werden, funktioniert es andersherum auch. Die jeweiligen Werke werden in den anderen Ländern bekannt, was auch eine erhöhte Aufmerksamkeit auf den Ursprungsverlag wirft, und im Ergebnis halten sich die Gewinne im Optimalfall die Waage.


    Der Vorschlag stieß vorhin bei der Frage zur Gewinnaufteilung jedenfalls auf Zustimmung... Oder habe ich Schusselchen die Zahlen vertauscht? 8|

  • Wäre denn Ihrer Meinung nach eine 50:50-Verteilung des Nettogewinns nicht fairer? Immerhin hat der Zweitverlag - wenn ich das richtig verstehe - die gesamten Kosten der Kooperation zu tragen.

  • Andererseits setzt sich der Zweitverlag mehr oder weniger ins "gemachte Nest". Der ganze Stress mit Abgabeterminen, Lektoren, Designern entfällt - er bekommt das fertige Buch und kann es verkaufen.


    Was die Kosten angeht, habe ich im Entwurf bewusst noch nichts weiter drin. Ich fände es nicht fair oder reizvoll, dem Zweitverlag die Kosten für die weiteren Vervielfältigungen aufzuerlegen. Allerdings kennt dieser seine Kundschaft in der Regel besser als der Erstverlag, kann daher effektiver - und wahrscheinlich kostengünstiger - Werbemaßnahmen ergreifen.

  • Dann habe ich da möglicherweise etwas fehlinterpretiert. Ich habe „Nettogewinn“ so gedeutet, dass dies das reine Plus vor Steuern aus dem gesamten Buchprojekt bezeichnet. Demnach würde der Zweitverlag nicht nur die Kosten tragen, sondern auch das Risiko.