Gespräche über die Kooperation der turanischen und pottyländischen Buchverlage

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    Wie wäre es mit: zum Ende des jeweils folgenden Kalendermonats? Oder etwas längerfristig: zum Ende des folgenden Quartals?

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    Na dann, wie auf einem bathanischen Basar mein Angebot in der Mitte: Frist ein Monat zum Quartalsende. :]

    fld_50.pngAribert Stockler
    Geschäftsführer der WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt

  • Wie soll das denn in der Praxis gehen? Kündigt man am 1.4., würde die Kündigung sowieso erst zum 30.6. gültig werden - genauso wie bei einer Kündigung am 31.05.... oder verstehe ich Sie da grundfalsch?


    Ich denke, es wäre sinnvoll, festzulegen, dass die zuletzt für den Partnerverlag hergestellte Auflage durch diesen noch weiter vermarktet wird, er aber keine weiteren Auflagen erhält. Sprich: Stiege TuranMedia aus dem Abkommen aus, dürfte BÜCHER noch die aktuelle Auflage von... ich weiß nicht... "Das güldene Schwert" oder so verkaufen, bis es keine Exemplare mehr gibt. Dabei gilt die Gewinnaufteilung weiter, sofern man nichts anderes vereinbart.

  • Nein Teuerste, Sie verstehen das vollkommen richtig. Die Kündigungsfrist beträgt halt mindestens 1 Monat und dazu gibt es nur 4 mögliche Endtermine im Jahr. Ich meine, ein guter Kompromiss als Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Vertragspartner.


    Na und was die Abwicklung von Editionen betrifft, die während der Laufzeit des Vertrags gestartet werden, solte es unter Kaufleuten wie wir eigentlich keine Missverständnisse geben. Die sind halt vereinbarungsgemäß abzuwickeln. Der hier vorliegende Vertrag hat in meinen Augen sowieso eher die Funktion eines Rahmenvertrags, welcher für jede einzelne Edition immer konkretisiert wird, was z.B. die Preise, die Stückzahlen oder die Zeiträume betrifft.

    fld_50.pngAribert Stockler
    Geschäftsführer der WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt

  • Gut, das ermöglicht natürlich auch lange Bedenkzeiten für die Frage der Kündigung. Den Sinn verstehe ich schon.


    Und auch was die Funktion des Vertrags eingeht, sind wir einer Meinung.


    Ich hätte allerdings noch eine Anmerkung zu der Öffnungsklausel: Da die turanischen Verlage und BÜCHER gleichermaßen an der Entwicklung des Abkommens beteiligt sind, würde die aktuelle Regelung bedeuten, dass beispielsweise die turanischen Verlage BÜCHER überstimmen könnten, um einen weiteren Verlag aufzunehmen.

    Daher schlage ich vor, die Mehrheitsregelung für die Aufnahme neuer Verlage so zu gestalten, dass 2/3 der turanischen Verlage und 2/3 der pottyländischen Verlage - es ist ja möglich, dass noch weitere gegründet werden - der Aufnahme zustimmen müssen. Im Falle der Aufnahme von Verlagen aus anderen Nationen könnte das Abkommen entsprechende Regelungen für diese mit aufnehmen.

    Also sprich: Je Nation müssen 2/3 der beteiligten Verlage zustimmen und insgesamt müssen 2/3 der beteiligten Nationen zustimmen, damit ein weiteres Mitglied aufgenommen werden kann.

    Oder man verteilt die Stimmberechtigung direkt auf die jeweiligen Nationen, statt auf die Verlage.


    Wie stehen Sie dazu, meine überaus attraktiven Herren?

  • Ähm, werte hochverehrte Frau Botschafterin, bisher war ich recht zufrieden, ja ich möchte sogar sagen hocherfreut über den kurzen und knappen Vertragstext mit seinen wenigen, aber klaren Regelungen. Mir wollte es bisher so scheinen, als könnte man sich hier unter Gleichgesinnten auf ein recht einfaches, transparentes und nicht übertrieben verklausuliertes Rahmenregelwerk für eine gedeiliche Zusammenarbeit von gleichberechtigten Partnern einigen. Und das immer mit dem Ziel, die Büchmärkte in allen Ländern, aus denen sich Verlage für eine Mitarbeit interessieren und bereit erklären, zu befördern und zu stärken. Und ich hoffe, dass sich dieser, nennen wir es einmal Interessengemeinschaft, noch weitere Medienhäuser, auch aus anderen Ländern anschließen.


    Ich habe daher keinerlei Interesse daran, den Vertrag zu einem bürokratischen Monster zu entwickeln, der schon durch irgendwelche länderabhängigen Abstimm- und Mehrheitsregelungen erkennen lässt, dass hier möglicherweise nationale Interessen durchgesetzt oder Büchermärkte vielleicht doch abgeschottet werden sollen. Wie stellen Sie sich denn die zukünftigen Mehrheitsanforderungen vor, wenn Verlage aus weiteren Ländern dazu kommen? Soll dann etwa für eine Neuaufnahme immer eine 2/3-Mehrheit in jeder "Ländergruppe" zusätzlich zur 2/3-Mehrheit aller Partner erforderlich sein?


    Nein Frau Botschafterin, wenn jetzt schon unter den Erstunterzeichnern des Vertrags Misstrauen und die Angst vor Übervorteilung durch "ungerechter" Überstimmung bei Entscheidungen über Neuaufnahmen herrscht, muss ich Ihnen sagen, dass das Interesse meines Hauses an einer Vertragsmitgliedschaft rapide sinkt. Sie und die anderen Partner können, wenn Sie dies für erforderlich und auch angemessen erachten, selbstverständlich gern diese Amstimmklauseln so in den Vertrag aufnehmen. Auf die WKV müssen Sie dann jedoch als Vertragspartner leider verzichten.

    fld_50.pngAribert Stockler
    Geschäftsführer der WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt

  • Herr Stockler, ich fürchte, ich habe mich da falsch ausgedrückt. Es geht mitnichten um Misstrauen oder Übervorteilung - nein, es geht gerade um die internationale Zusammenarbeit auf Augenhöhe.


    Was halten Sie davon, die Stimmverhältnisse einfach länderbezogen zu setzen? Wie das jedes Land intern umsetzt, muss jeder selber wissen - aber jedes vertretene Land hat eine Stimme.


    Um ein Beispiel anzuführen: Nehmen wir an, Kastagniettistan wollte dem Abkommen beitreten. Turanien, als alter Partner Kastagniettistans, wäre begeistert und würde sich dafür aussprechen. Pottyland, das eine Reisewarnung für Kastagniettistan ausgesprochen hat und dem gegenüber die Kastagnietten nicht sonderlich freundlich eingestellt sind, hätte erhebliche Bedenken.

    Es wäre natürlich sehr loyal von Seiten der turanischen Verlage, die Bedenken Pottylands zu berücksichtigen und nicht die notwendige Mehrheit zustande kommen zu lassen. Doch damit würden sie gegen ihre eigenen Interessen handeln, weil sie gerne mit den kastagniettischen Verlagen zusammenarbeiten würden. Ein solcher Gewissenskonflikt wäre unnötig, wenn die Stimmverhältnisse länderbezogen geregelt werden würden. Die turanischen Verlage könnten sich für die Kooperation mit den Kastagnietten aussprechen, ohne das Gesicht gegenüber Pottyland oder Kastagniettistan zu verlieren. Und Pottylands Belange würden ebenso berücksichtigt werden, die Kooperation liefe unter den Ländern auf Augenhöhe ab.


    Wie die turanischen Verlage sich abstimmen, können sie ja selbst entscheiden.



    Um das klarzustellen: Ich gehe davon aus, dass die Verlage, die dem Abkommen beitreten möchte, komplett unproblematisch gehandhabt werden können. Wer mit Turanien und Pottyland auf dieser Ebene zusammenarbeiten möchte, der wird mit ziemlicher Sicherheit auch die Zustimmung aller Beteiligten erhalten. Und es basiert ja alles auf Freiwilligkeit. Aber wenn wir schon eine Aufnahmeregelung haben - und die haben wir im aktuellen Entwurf -, dann wäre es doch im Interesse aller auch zukünftigen Mitmachenden, ein Gleichgewicht unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Buchverlage herzustellen.

  • Liebe Frau Botschafterin, ich muss Ihnen leider sagen dass aus Ihnen voll und ganz die Politikerin spricht und eher weniger die Verlegerin, Unternehmerin oder Medienschaffende. Sie denken mir viel zu viel in politischen Kategorien wie Loyalität und Gewissenskonflikten und an Länder, denen gegenüber man eben jene Loyalitäten zeigen sollte und die dem Vertrag beitreten könnten oder sollten. Wir sind hier aber nicht die Vertreter von Ländern und wir sind auch keine Diplomaten, sondern Unternehmer und Medienschaffende. Dieser Vertrag wird kein Staatsvertrag, der vordergründig auf politische Befindlichkeiten Rücksicht zu nehmen hat oder gar Politik gestalten soll, sondern ein wirtschaftliches Rahmenabkommen unter gleichberechtigten Partnern aus der Wirtschaft, und dies in erster Linie einmal unabhängig von der Herkunft. So jedenfalls verstehe ich diese Übereinkunft.


    Vielleicht sehe ich das auch falsch und der Vertrag soll eben doch auch eine wesentliche politische Komponente haben oder von der Politik der Länder, aus denen die Vertragspartner kommen deutlich beeinflusst werden können. Das ist auch legitim und er kann so gestaltet und auch umgesetzt werden. Nur wird sich dann eben die WKV nicht daran beteiligen. Meine Vorstellung von der Öffnungsklausel ist und bleibt, dass einzig die 2/3-Mehrheit der zum Zeitpunkt einer Neuaufnahme bereits teilnehmenden Partnern, unabhängig von der Herkunft, für eine Erweiterung des Teilnehmerkreises als Bedingung stehen sollte.

    fld_50.pngAribert Stockler
    Geschäftsführer der WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt

  • trinkt einen Schluck Prosecco und lächelt Herrn Stockler dann an


    Ach Herr Stockler - es wäre zu schade, wenn wir auf die WKV verzichten müssten. Gerade nach dieser Menge an Arbeit und Diskussion, die wir gemeinsam jetzt aufgebracht haben.


    Sehen Sie - B.Ü.C.H.E.R. gehört zur pottyländischen United Pottyland Enterprises. Damit ist der Verlag mehr oder weniger staatlich und damit auch ein wenig - aber nicht vollständig - politisch geprägt. Wir haben auch Bücher von Autoren verlegt, die nicht aus einem Land stammen, mit dem Pottyland diplomatische Beziehungen unterhält. Aber eine internationale Kooperation auf kultureller und wirtschaftlicher Basis hat nunmal leider auch eine politische Komponente.


    Es ist schade, dass es außerhalb Pottylands nicht die "Kein-Arsch-Bescheinigung" gibt, die bei uns eine erhebliche Aussagekraft hat. Sonst würde ich direkt sagen "Jeder Verlag, dessen Vertreter über eine gültige KAB verfügt, darf sich anschließen". Und tatsächlich darf unser Außenministerium sogar diese Art von Bescheinigungen für Bürger aus dem Ausland ausstellen.

    Aber wie Sie sagten: Wir wollen das Ganze nicht zu einem bürokratischen Monster werden lassen, n'est-ce pas? =)


    Wissen Sie, von mir aus kann jeder Verlag sich anschließen, der kein Arsch ist. Und wenn irgendwann zwanzig dreibürgische Verlage mit an Bord sein müssten, hätte man zwar ein gemeinsames Abkommen - aber wie Sie richtig sagen: Das basiert auf wirtschaftlichen Ideen und auf Freiwilligkeit. Dass ein Verlag aus einem Land, mit dem es politische Spannungen gibt, teilnimmt, bedeutet ja keine zwangsweise Kooperation.


    Daher...


    sie trinkt noch einen Schluck und streckt die Hand zu Herrn Stockler aus - mit der Innenfläche nach unten


    ...bin ich mit der bisherigen Regelung einverstanden. Aber es ist sehr wichtig, dass wir diese Diskussion geführt haben, denn ich kann mir gut vorstellen, dass genau diese Diskussion auch mit der Vertreterin der UPE auf mich warten wird.

  • grabscht sich die ausgestreckte Hand der Botschafterin um einen Handkuss anzudeuten und strahlt sie dabei an


    Ich wusste doch, dass man sich auf Sie verlassen kann Teuerste. Und ich bin fast ebenso sicher, dass Sie auch die Chefin der UPE von der Wichtigkeit und Richtigkeit dieses Vertrags überzeugen können.


    Also dann: "Ran an die Buletten!" wie man so schön in Turan zu sagen pflegt, oder wie es wohl in Pottyland heißen würde "Ran an die Wilpflanzenfreien Fleischpflanzerl!", und den Vertrag unter Dach und Fach gebracht!

    fld_50.pngAribert Stockler
    Geschäftsführer der WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt

  • schaut kurz etwas skeptisch, ehe sie wieder ihr Lächeln - wenn auch etwas verunsicherter - aufsetzt


    Ähm nein, das sagt man in Pottyland zwar nicht so - aber das macht nichts :)


    Wir wollten noch eine Austrittsklausel einfügen. Wie wäre es damit:


    Artikel 6 - Austritt

    Der Austritt eines Verlags erfolgt durch Erklärung gegenüber mindestens einem der weiteren Vertragspartner. Die Erklärung bedarf keiner Begründung. Sie wird nach Ablauf eines Monats zum Ende des Quartals wirksam


    Die Frist abstrakt zu formulieren ist etwas schwierig. Und im Geiste des Vertrages sollte es nicht allzu schwer gemacht werden, wenn man nicht mehr dabei sein möchte.

  • Es gäbe natürlich noch eine andere Möglichkeit, den Beitritt neuer Verlage zu beschließen: Einstimmigkeit.

    Das würde unter Umständen andere Probleme mit sich mitbringen, aber ich wollte es der Vollständigkeit halber eingeworfen haben.

  • Diese Möglichkeit habe ich auch in Betracht gezogen, aber würde das nicht auch ein bisschen dem lockeren freiwilligen Kooperationsverbund, den wir hier besprechen, zuwiderlaufen? Sollte ein Vertrag beitreten wollen, mit dem die WKV nichts am Hut haben möchte, TuranMedia und BÜCHER aber umso mehr, würde der Beitritt für die WKV keine Veränderungen bedeuten - freiwillige Kooperation halt -, für die anderen genannten aber die Zusammenarbeit erleichtern.


    Und je mehr Verlage dem Abkommen beiträten, desto schwieriger würde das Erlangen von Einstimmigkeit werden können - bis hin zur Politisierung des Ganzen.


    Das sind zumindest meine Überlegungen dazu, aber ich kann da auch vollkommen falsch liegen :)