Wählerverzeichnis II/2020

  • Republik Neuturanien
    Allthing
    Lýðveldið Vestreyja
    Alþingi

    HINWEIS

    gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing


    Hiermit weise ich alle gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über das Allthing dazu berechtigten Bürger der Republik Neuturanien darauf hin, dass sie sich für das 2. Kalendervierteljahr 2020 im Wählerverzechnis der Republik registrieren lassen können.


    Hierfür geben die dazu berechtigten Bürger an dieser Stelle ihren vollständigen Namen und die Gemeinde ihres aktuellen Hauptwohnsitzes an.


    Die Registrierung im Wählerverzeichnis kann gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing bis zum 18.Februar 2020 erfolgen.


    Bergen, den 08.02.2020


    als Vertreter des Allthing

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    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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    Einmal editiert, zuletzt von Arnar Sveinsson ()

  • Arnar Sveinsson

    Thingtal

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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