Antrag auf richterliche Haftanordnung

  • Turanische Föderation
    Föderationsanwaltschaft
    Der Generalanwalt der Föderation


    Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,


    hiermit beantragt die Staatsanwaltschaft der Föderation, vertreten durch den Generalanwalt der Föderation Dr. Flavius Eisenbeiß, gemäß § 3 Sicherheits- und Wehrverfassung in Verbindung mit § 10 Absatz 4 Punkt 2 Föderationsgerichtsverfassung eine richterliche Haftanordnung gegen Herrn Andreas Bender.


    Gegen Herrn Bender und zwei weitere Personen turanischer Staatsangehörigkeit wurde in Folge des Bombenanschlags auf das Föderationsratsgebäude am 26. März 2006 ermittelt. Alle drei Personen traten im Zusammenhang mit dem Terrorakt als Mitglieder der Organisation "Anti-Turanische Aktion" in Erscheinung. Keine der drei genannten Personen konnte gefasst werden. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden haben sich alle ins Ausland abgesetzt. Der Aufenthaltsort von Herrn Bender ist bekannt. Er steht gegenwärtig unter Beobachtung durch valorische Behörden und könnte zeitnah an die Justiz der Föderation überstellt werden. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse davon aus, dass Herr Bender als Rädelsführer der "Anti-Turanischen Aktion" und Hauptverantwortlicher des Anschlags zu betrachten ist.


    Mit freundlichem Gruß


    Dr. Flavius Eisenbeiß

    Generalanwalt der Föderation


    Anlagen

    Auszüge aus Ermittlungsakten

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.

  • Der Antrag geht bei der Geschäftsstelle des Obersten Gerichtshofs ein, wird dort gemäß § 3 der Geschäftsordnung des OGH der neuen Akte OG/S/1/2020 zugeordnet und dann in Kopie an den Vorsitzenden Richter weitergeleitet. Dieser liest sich das Schreiben aufmerksam durch und widmet sich dann den angehängten Ermittlungsakten. Der Schlussfolgerung der Föderationsanwaltschaft, Andreas Bender sei Rädelsführer der sogenannten "Anti-Turanischen Aktion" und Hauptverantwortlicher des Terroranschlags vom 26. März 2006, ist nach Aktenstand zu folgen. Die Haftanordnung ist damit reine Formsache und wird in Kürze ausgestellt.


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    Oberster Gerichtshof
    der Turanischen Föderation



    RICHTERLICHE HAFTANORDNUNG



    Hiermit ordnet der Oberste Gerichtshof der Turanischen Föderation wegen des dringenden Tatverdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und des Hochverrats in Tateinheit mit versuchtem Mord und Verunglimpfung von Verfassungsorganen Haft an gegen den Staatsangehörigen der Föderation Andreas Bender, zuletzt wohnhaft im Großmarschallat Valorien, Département Tréjus. Die ihm zur Last gelegten Verbrechen sind strafbar gemäß §§ 26, 15, 32 und 19 Turanisches Strafgesetzbuch i.d.F. vom 18. September 2005. Die Haftanordnung ist sofort vollstreckbar.


    Andreas Bender ist nach Sachstand der ab 2006 erfolgten polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen Rädelsführer der terroristischen Vereinigung "Anti-Turanische Aktion" und Hauptverantwortlicher für den Bombenanschlag auf das Föderationsratsgebäude am 26. März 2006, der mehrere Menschen verletzte und erheblichen Sachschaden verursachte. Seiner Festnahme entzog sich der Beschuldigte durch Flucht ins Ausland.


    Herr Bender befindet sich seit mehreren Jahren auf dem Staatsgebiet des Großmarschallats Valorien und steht dort unter Beobachtung durch die einheimischen Behörden. Eine Überstellung an die Föderation ist zeitnah möglich. Der Beschuldigte ist nach erfolgter Überstellung an turanische Behörden unverzüglich in Haft zu nehmen.


    Turan, den 27. April 2020


    Dr. jur. Landolf B. Schiller

    Vorsitzender Richter am OGH


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