Grundsatzerklärung zu Slesko


  • Rat und Regierung der Freien Stadt Underbergen teilen mit, dass mit großer Sorge beobachtet wird, wie eine Vielzahl von Politikern der Slezská Republik am bisherigen Status des alt-somanischen Landes, welches bis 2007 ein selbständiger Staat war, widerrechtlich zum Staatsgebiet der Slezská Republika hinzugefügt werden soll.


    Wir stellen unverrückbar fest dass


    1) die ehemaligen Larschereien Mayne, Sunnbay, Hork, und Ribbelak, sowie das von der Larscherei Underbergen abgetrennte Gebiet kein Staatsgebiet der Slezská Republika sind


    2) die oben genannten Gebiete von slezischen Freischärlern besetzt sind, welche die verbliebene somanische Bevölkerung als Besetzte behandelt.


    3) in den genannten Gebieten eine staatlich unabhängige sleszische Verwaltung lediglich geduldet wird, jedoch keine Anerkennung von Rat und Regierung der Freien Stadt Underbergen erhält.


    Die betroffenen Länder gelten als unbewohnbar durch Kiegseinwirkungen und sind als neutrales Gebiet zwischen der Slezská Republika und der freien Stadt Underbergen anzusehen. Eine Änderung deses Status bedarf einer bilateralen Vereinbarung zwischen der freien Stadt Underbergen und der Slezská Republika.


    Jede Änderung dieses Status wird die der Freie Stadt Underbergen nicht anerkennen.


    Wir fordern die slezische Regierung dazu auf, die oben genannten Punkte ohne Änderung anzuerkennen und jedwelchen Versuch, anders als wie oben beschrieben mit Alt-Soma zu verfahren künftig zu unterlassen.