Sehr geehrte Herren,
als meine letzte Amtshandlung in der Funktion der amtierenden Föderationsratsvorsitzenden möchte ich den Rat auf die Verabschiedung des Föderationsfeiertagsgesetzes durch die Nationalversammlung hinweisen. Dies in Verbindung mit der Aufforderung, falls ein Land Widerspruch gegen das Gesetz einlegen möchte, dies hier innerhalb der verfassungsmäßigen Frist kundzutun, damit der Föderationsrat dann darüber beschließen kann.
Der Freistaat Turanien wird gegen das Gesetz keinen Widerspruch einlegen.