• Sehr geehrte Herren,


    als meine letzte Amtshandlung in der Funktion der amtierenden Föderationsratsvorsitzenden möchte ich den Rat auf die Verabschiedung des Föderationsfeiertagsgesetzes durch die Nationalversammlung hinweisen. Dies in Verbindung mit der Aufforderung, falls ein Land Widerspruch gegen das Gesetz einlegen möchte, dies hier innerhalb der verfassungsmäßigen Frist kundzutun, damit der Föderationsrat dann darüber beschließen kann.


    Der Freistaat Turanien wird gegen das Gesetz keinen Widerspruch einlegen.

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Da das Gesetz nur die föderationsweiten Feiertage bestimmt und den Ländern die Möglichkeit eröffnet, eigene landesspezifische Feiertage festzulegen, wird die Republik Schwion keinen Widerspruch einlegen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Aus Vestreyja gibt es keinen Widerspruch.

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
    ___________________________________________________