Landesversammlung - 36. Sitzung (Berufung Regierungsrat, FtG)

  • Somit wird an dieser Stelle nur Herr Andrin Sokolik zum Regierungsrat berufen.


    geht zu Sokolik und überreicht im die Ernennungsurkunde


    Ich bitte nun Herrn Sokolik, den Amtseid nach Artikel 15 unserer Verfassung abzulegen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Danke, Herr Präsident.


    tritt vor das Plenum und hebt die rechte Hand zum Schwur


    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Republik Schwion und ihren Bürgern widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, Gerechtigkeit üben, die Gesetze und die Verfassung akzeptieren und verteidigen und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.


    nimmt nun auf der Regierungsbank Platz

    Andrin Sokolik

    Schwionischer Regierungsrat für Wirtschaft, Finanzen und Soziales
    fld_50.pngBankhaus_Sokolik_50.pngcenap_logo_50.pngSWSM_logo_50.pngGeschäftsführer der Sinaitischen Wertpapier- und Schildermanufaktur
    Vizepräsident des Stiftungsrats des Centrums für angewandte Physik
    Bankier Bankhaus Sokolik

  • Nach der Unterbrechung über Weihnachten und den Jahreswechsel wird die Sitzung fortgesetzt,


    Sehr geehrte Mitglieder der Landesversammlung,

    ich begrüße Sie wieder hier im Hohen Haus und wünsche Ihnen und uns allen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2021.


    In Fortsetzung unserer sechsunddreißigsten Sitzung rufe ich nun Tagesordnungspunkt 2 - Beratung und Beschluss über ein Feiertagsgesetz auf.


    Hierzu lege ich Ihnen Drucksache LV01-2021 vor.


    Republik Schwion
    Landesversammlung


    Drucksache LV 01/2021


    Antrag des Landeshauptmanns Attila Saxburger an die Landesversammlung:


    Die Landesversammlung möge das "Gesetz über Feiertage in der Republik Schwion - Schwionisches Feiertagsgesetz" beschließen.
    Der Text des Gesetzesentwurf liegt dieser Drucksache als Anlage bei.


    Setterich an der Swine, 12.01.2021


    sig_saxburger.png
    Landeshauptmann

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Den Gesetzentwurf möchte ich wie folgt begründen:

    Gemäß § 3 des Föderationsgesetzes über die staatlichen Feiertage vom 02.10.2020 sind die Länder ermächtigt zusätzlich zu den im dortigen § 2 genannten föderationsweit geltenden Feiertagen eigene staatliche Feiertage festzulegen, die nur im jeweiligen Land begangen werden. Von dieser Ermächtigung möchten wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf Gebrauch machen.


    Im Einzelnen soll die Liste der föderationsweit geltenden Feiertage um folgende Feiertage erweitert werden:

    1. Ostermontag, als traditioneller kirchlicher Feiertag
    2. Pfingstmontag, ebenfalls als traditionell gefeierter kirchlicher Feiertag
    3. Fronleichnam, als kirchliche Feiertag im Landsbezirk Sinai mit seiner mehrheitlich turanisch-katholischen Bevölkerung
    4. Reformationstag (31. Oktober), als kirchlicher Feiertag in den Landsbezirken mit mehrheitlich evangelischer Bevölkerung
    5. 2, Weihnachtstag (26. Dezember), als weiterer schon sehr lange gefeierter kirchlicher Feiertag
    6. Tag der Einheit (21. August), als schwionischer Netionalfeiertag, zur Erinnerung an die Verbindung von Schwion und Sinai am 21.08.2004

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Herr Landeshauptmann, ist es wirklich notwendig auch die Föderationseigenen Feiertage erneut im Landesgesetz anzugeben? Würde nicht eine Formulierung ausreichen, mit welcher wir die Liste lediglich erweitern?

    Bspw.:

    § 1 Gesetzliche Feiertage

    (1) In Übereinstimmung mit § 3 des Föderationsfeiertagsgesetz gelten auf dem Gebiet der Republik Schwion die folgenden Tage neben den in § 2 des Föderationsfeiertagsgesetz definierten Tage als gesetzliche Feiertage:

    1. Ostermontag
    2. Pfingstmontag
    3. der Tag der Einheit (21. August)
    4. der 1. Weihnachtstag (25. Dezember)
    5. der 2. Weihnachtstag (26. Dezember)

    (2) Auf dem Gebiet des Landsbezirks Sinai gilt zusätzlich zu Abs. 1 der folgende Tag als gesetzlicher Feiertag:

    1. Fronleichnam

    (3) Auf allen anderen Gebieten der Landesbezirke, außer dem Landsbezirks Sinai, gilt zusätzlich zu Abs. 1 der folgende Tag als gesetzlicher Feiertag:

    1. der Reformationstag (31. Oktober)

    § 2 Schlussbestimmung

    Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

    Matthew Hernandez

    Föderationssekretär im Föderationsministerium für Justiz

  • Sehr geehrter Herr Hernandez, die von Ihnen vorgeschlagene Fassung des Gesetzes wäre grundsätzlich auch ausreichend. Der Grund, warum die Regierung in ihren Vorschlag auch die nach dem Föderationsfeiertagsgesetz föderationsweit geltenden Feiertage mit aufgenommen hat ist, dass wir somit in Schwion ein Gesetz bekämen, in welchem an einer Stelle alle gesetzlichen Feiertage, die auf dem Gebiet der Republik gelten verbindlich aufgeführt sind. Der Föderationsgesetzgeber könnte somit auch nicht einseitig irgendwelche Feiertage für Schwion "entfallen" lassen oder vielleicht unter wirtschaftlichen Erwägungen "umnutzen".

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Wenn es keinen weiteren Aussprachebedarf zu dem Gesetzentwurf gibt, werde ich darüber abstimmen lassen.


    Stimmen Sie dem Gesetz über Feiertage in der Republik Schwion in der Fassung der Drucksache LV 01/2021 zu?


    [ ] Ja

    [ ] Nein

    [ ] Enthaltung


    Bitte stimmen Sie jetzt ab. Gemäß § 3 Absatz 4 Landesversammlungsgesetz bestimme ich die Frist für die Abstimmung auf längstens 48 Stunden, bis zum 24.01.2021 16:00 Uhr.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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  • Die Abstimmung ist beendet und ich stelle das Ergebnis fest:


    Das Gesetz über Feiertage in der Republik Schwion wurde einstimmig verabschiedet.


    Ich werde das Gesetz unverzüglich unterzeichnen, ausfertigen und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkünden.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)