• Hier hat der Kanzler des Freistaats seinen Amtssitz. Hier ist auch die erste Anlaufstelle der Staatsregierung.


    An der Eisach 40, 4000 Freyburg

    040 4444-0 040 4444-444

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Ursula ruft in der zentralen Auskunft der Staatskanzlei an und erkundigt sich, wer für offene Stellen in der Staatsverwaltung zuständig ist.

  • Lässt Frau Dr. Bachmeier darüber informieren, dass derzeit grundsätzlich die Kanzlerin für die offenen Stellen in Staatsregierung und Staatsverwaltung zuständig ist und dass sich die Kanzlerin über ein persönliches Treffen mit Frau Dr. Bachmeier freuen würde.

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Oh, die Frau Kanzlerin höchst persönlich


    Hallo Frau Kanzlerin, hier ist Josef Wedel. Ich wollte mich zwecks Ihrer Termin Anfrage bei mir ein mal melden und einen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren.

  • Hallo Herr Wedel, schön dass Sie sich gleich persönlich telefonisch bei mir melden. Dann können wir meine Frage an Sie vielleicht auch gleich hier und jetzt klären, ohne dass es unbedingt eines Gesprächtermins hier in der Staatskanzlei bedarf. Ich habe einfach nur die Frage, ob Sie das Amt des Richters am Landgericht für eine weitere Amtszeit ausüben wollen. Wenn Sie dies täten, würde mir dies persönlich sehr entgegenkommen. Da man aber geraume Zeit von Ihnen nichts gehört oder gesehen hatte, kam in mir die Befürchtung auf, dass Sie das Amt wegen Artikel 17 Absatz 2 Satz 3 des Staatsgrundgesetzes möglicherweise verlieren könnten oder dies sogar beabsichtigen. Mit Ihrem Anruf hier ist schon mal der Grund für den Amtsverlust wegen 14-tägiger Inaktivität vom Tisch. Sie könnten also über den 5. Februar hinaus für mindestens weitere 6 Monate im Amt bleiben. Mich würde es sehr freuen, wenn Sie mir dafür Ihre Bereitschaft versichern könnten. Leiber Herr Wedel, was meinen Sie dazu?

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Ich hatte mich zwischenzeitlich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, um mich um familiäre Probleme kümmern zu können, jedoch jederzeit mit der Option, sollte ich gebraucht werden, zurückkehren zu können. Es war zu keinem Zeitpunkt meine Absicht, das Amt nach Artikel 17 Absatz 2 Satz 3 gar nach Absatz 3 des selbigen Artikels des Staatsgrundgesetzes verlieren zu wollen. Sehr gerne würde ich das Amt weiter bekleiden. Gedenken Sie die Verlängerung meiner Amtszeit nach Artikel 17 Absatz 2 Satz 2 von statten gehen zu können, oder mit einer Wahl im Landtag?

  • Nein liebern Herr Wedel, einer Wahl, oder besser: einer Wiederwahl bedarf es wirklich nicht. Nach Artikel 17 Absatz 2 verlängert sich Ihre Amtszeit automatisch. Sie würde dies nur nicht tun, wenn Sie eben zum Verlängerungszeitpunkt länger als 2 Wochen, sagen wir es mals vorsichtig, "verschwunden" wären. Aber nun ist alles in Ordnung, Sie sind nicht "verschwunden" und haben mir sogar noch Ihre Bereitschaft versichert, das Amt weiter auszuüben. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken und Ihnen einfach weiterhin alles Gute und viel Erfolg als unser Oberster Richter im Freistaat wünschen.

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Das ist nicht der Rede wert. Ich habe schon damals im Landtag gesagt, dass ich als Richter im Freistaat für Gerechtigkeit sorgen möchte und dies auch so lange tun möchte, wie ich dazu in der Lage bin. Daher freut es mich sehr, dass wir dieses Gespräch führen konnten. Ein Thema hätte ich jedoch noch, welches ich gerne mit Ihnen besprechen möchte. Sie erinnern sich vielleicht an die Landtagssitzung 2019, als das neue Gerichtsgesetz des Freistaats diskutiert und verabschiedet wurde. Ich habe schon damals angemerkt, dass zwar gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Staatsgrundgesetz das Landgericht in Verfahren zur Auslegung des Staatsgrundgesetzes, die Vereinbarkeit von Gesetzen des Freistaates mit dem Staatsgrundgesetz und zwischen Gebietskörperschaften innerhalb des Freistaates alleinig zuständig ist, aber hierfür Verfahrensregeln fehlen. Ich sehe es in der Pflicht des Landtags solche Verfahrensregeln analog zur Föderationsgerichtsverfassung bzw. zu übrigen Verfahren gesetzlich aufzustellen, um diese Rechtsverbindlich regeln zu können. Auch besitzt der Freistaat noch keinen ernannten Staatsanwalt am Landgericht. Wie stehen Sie diesen Themen gegenüber?

  • Hallo Frau Kanzlerin, hier ist Josef Wedel. Ich melde mich aufgrund Ihres Schreibens vom 4. August hinsichtlich des nahenden Endes meiner Amtszeit. Ich wollte Ihnen mitteilen, dass ich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehe.