Republik Neuturanien
Gesetzessprecher
Lýðveldið Vestreyja
Lögmaður
Gemäß Artikel 6 der Verfassung der Republik Neuturanien wählt das Allthing aus Reihen seiner Mitglieder den Gesetzessprecher (Lögmaður) für die Dauer von 12 Monaten. Hiermit schreibe ich die
Wahl des Gesetzessprechers (Lögmaður)
aus und bitte um die Bekanntgabe von Kandidatenvorschlägen. Hierfür setze ich eine Frist bis zum 16.12.2020.
Die Wahl des Gesetzessprecher wird dann im Allthing in der Zeit vom 20. bis längstens zum 30.12.2020 durchgeführt.