Grundlagenvertrag mit der Freien Hansestadt Alsztyna

  • Föderationsaußenminister Back beantragt Aussprache zu einem Grundlagenvertrag mit Alsztyna.

    Herr Back, Sie haben das Wort.


    Grundlagenvertrag zwischen der Freien Hansestadt Alsztyna und der Turanischen Föderation


    Präämbel

    Die Freie Hansestadt Alsztyna und die Turanische Föderation schließen folgenden Vertrag mit der Absicht, die guten Beziehungen beider Vertragspartner zu festigen und auszubauen. Dieser Vertrag verfolgt den Zweck, beide Länder näher zusammenzubringen und die wirtschaftliche, persönliche und kulturelle Zusammenarbeit zu stärken.


    § 1 Gegenseitige Anerkennung

    Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna erkennen sich gegenseitig als souveräne und gleichberechtigte Staaten in den derzeitigen geographischen Grenzen an. Ihre Völker verpflichten sich zu dauerhaftem Frieden und zu ewiger Freundschaft untereinander.


    § 2 Diplomatischer Verkehr

    (1) Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna nehmen den diplomatischen Verkehr auf und können zu diesem Zweck Gesandte entsenden und, falls gewünscht, Gesandtschaften (Botschaften) errichten.

    (2) Die Gesandte genießen im Gastland diplomatische Immunität und Exterritorialität. Sie werden von der Regierung des Gastlandes so behandelt, als ob sie sich im Ausland befänden. Ihre Wohnungen und ihre Amtsräume sind vor fremden Zugriff geschützt; sie sind von den direkten Steuern, der Visumspflicht und vor der Strafverfolgung des Gastlandes befreit.

    (3) Die Gesandte werden im Einvernehmen der Regierung des Gastlandes entsandt, empfangen und beglaubigt. Die Regierung des Gastlandes kann gegen jeden Angehörigen des diplomatischen Korps unter Angabe von Gründen das "persona non grata" aussprechen und ihn ausweisen.

    (4) Die Gesandtschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners besonders geschützt. Allerdings dürfen die Gesandtschaften durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners und deren Vertreter nur mit ausdrücklicher Zustimmung des entsendenden Vertragspartners betreten werden. Die Geheimhaltung von Ferngesprächen und Post der diplomatischen Mitarbeiter der Gesandtschaften ist zu gewährleisten.


    § 3 Innenpolitik

    Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna enthalten sich der direkten Einmischung in Bereiche der Innenpolitik; Empfehlungen können ausgesprochen werden. Beide Vertragspartner werden keine Bestrebungen unterstützen, die der bestehenden staatlichen Ordnung des Vertragspartners zuwiderlaufen.


    § 4 Amts- und Rechtshilfe

    (1) Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna leisten sich im Falle der Not, insbesondere bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenseitig Hilfe.

    (2) Die Turanische Föderation und die Freie Hansestadt Alsztyna leisten sich im Rahmen der Gesetze gegenseitig Rechtshilfe bei der Verfolgung von Straftaten und der Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Eine Auslieferung von Bürgern der vertragschließenden Staaten an den Vertragspartner findet nicht statt.

    (3) Die Bürger der vertragsschließenden Staaten haben das Recht, mindestens zwei Wochen vor Beginn eines Strafverfahrens die Botschaft ihres Heimatlandes zu kontaktieren und Rechtsbeistand einzufordern, sofern sie sich auf ausländischem Territorium aufhalten.


    § 5 Visumsfreiheit

    Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, auf Grundlage der jeweiligen Gesetze zeitnah Regelungen zu treffen, dass sich die Bürger des Vertragspartners ohne Visum oder Einreiseerlaubnis auf dem Territorium des jeweils anderen Staates aufhalten können. Eine Befristung ist möglich.


    § 6 Handel

    Der Handel zwischen den vertragsschließenden Staaten wird gewährleistet. Einschränkungen gelten nur dort, wo es die Gesetze allgemein beschränken; spezielle Handelsbeschränkungen werden nicht errichtet.


    § 7 Ratifizierung, Inkrafttreten

    Dieser Grundlagenvertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die vertragsschließenden Staaten ihn gemäß ihrer verfassungsmäßigen Bestimmungen ratifiziert haben. Die Ratifikationsurkunden werden gegenseitig ausgetauscht und sind in den Staatsarchiven zu hinterlegen.


    § 7 Ratifizierung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    (1) Dieser Grundlagenvertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die vertragsschließenden Staaten ihn gemäß ihrer verfassungsmäßigen Bestimmungen ratifiziert haben. Die Ratifikationsurkunden werden gegenseitig ausgetauscht und sind in den Staatsarchiven zu hinterlegen.

    (2) Mit Inkrafttreten dieses Vertrags tritt der Vertrag vom 27.11.2003 zwischen der Föderation Turanischer Republiken und der Freien Hansestadt Alsztyna außer kraft.



    § 8 Schlussbestimmungen

    Änderungen an diesem Grundlagenvertrag können nur in beidseitigem Einverständnis der vertragsschließenden Staaten durchgeführt werden. Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Vertragspartners unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    mit etwas Stolz darf ich ihnen das Resultat einer längeren Verhandlungsrunde mit der Freien Hansestadt Alsztyna vorstellen, einen neuen Grundlagenvertrag. Am 27. November 2003 schloss die damalige Föderation Turanischer Republiken mit der damaligen Freien Hansestadt Alsztyana bereits einen Staatsvertrag, welcher bereits damals die Freundschaft beider Staaten festigen und vertiefen sollte.


    Im Februar des Jahres 2005 trat die Freie Hansestadt Alsztyana dann jedoch als 6. Bundesland der Bundesrepublik Renslö bei und so verlor der Staatsvertrag seine faktische Wirkung. Im Dezember 2012 erklärte die Freie Hansestadt Alsztyna wieder ihre Selbstständigkeit und schon im April 2015 trat der damalige Bürgermeister Alsztyna's mit der Turanischen Föderation in Kontakt, um einen neuen Grundlagenvertrag zu verhandeln und die freundschaftlichen Beziehungen beider Länder wieder aufleben zu lassen.


    Eine finale Ausarbeitung eines neuen Vertrages fand dann im letzten Jahr statt, welchen ich ihnen hier und heute präsentiere. Im wesentlichen sind viele Elemente aus dem alten Staatsvertrag im neuen wiederzufinden, manche sind dann das derzeitig geltende Recht beider Länder angepasst worden.

    Franz Back

    Neben ID

    Geschäftsführer Fly to Turanien

    Außenminister der Turanischen Förderation

  • Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Föderationsaußenminister, zum vorläufigen Abschluss der Verhandlungen meinen Glückwunsch aussprechen.


    Es gibt in diesem Vertragsentwurf eine Stelle, die ich sehr überraschend und ungewöhnlich finde, die aber so schon im alten Staatsvertrag enthalten war: Nämlich, dass nicht etwa das Botschaftsgelände als exterritorial gilt, sondern die Gesandten persönlich. Können Sie kurz erläutern, ob diese Regelung so beabsichtigt war und welche rechtlichen Folgen das konkret hat?


    Sprachlich möchte ich anmerken, dass in §2 die Absätze 2 und 3 meines Erachten mit "Die Gesandten" beginnen sollten.


    Abgesehen davon habe ich zwar das Gefühl, dass der Vertragsentwurf an der einen oder anderen Stelle präziser formuliert sein könnte, denke aber dennoch nicht, dass es zu praktisch relevante Mehrdeutigkeiten kommen könnte. Das wird meiner Zustimmung also nicht im Weg stehen.

  • Vielen Dank Herr Kollege.


    Die Bezeichnung von Personen als Exterritorial hätte als rechtliche Folge, dass diese vom Empfangsstaat während ihres Aufenthaltes als außerhalb des Staatsgebietes des Empfangsstaates befindlich behandelt werden. Dadurch unterliegen die Gesandten weder der Polizeigewalt noch der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates und sind unangreifbar. Dies ist so auch im 2. Satz des entsprechenden Paragraphen im Vertrag erläutert.

    Franz Back

    Neben ID

    Geschäftsführer Fly to Turanien

    Außenminister der Turanischen Förderation

  • Franz schaut zu den anderen Kolleginnen und Kollegen

    Franz Back

    Neben ID

    Geschäftsführer Fly to Turanien

    Außenminister der Turanischen Förderation

  • Die F.L.D. hat keine Fragen zum Vertragstext und wird der Ratifizierung zustimmen.

    Andrin Sokolik

    Schwionischer Regierungsrat für Wirtschaft, Finanzen und Soziales
    fld_50.pngBankhaus_Sokolik_50.pngcenap_logo_50.pngSWSM_logo_50.pngGeschäftsführer der Sinaitischen Wertpapier- und Schildermanufaktur
    Vizepräsident des Stiftungsrats des Centrums für angewandte Physik
    Bankier Bankhaus Sokolik

  • Das "Soziale Turanien" schließt sich der Verwunderung über die Exterritorialität der Gesandten an, wird deswegen seine Zustimmung aber ebenfalls nicht versagen.

    Nur eine Frage: Wird die sprachlich schiefe Formulierung – "Gesandte" statt "Gesandten" – in Absatz 2 und 3 des Paragrafen 3 noch korrigiert?

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
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    Julius Langbehn

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    Francis Bacon

  • Notiert sich etwas kurz


    Die Formulierung kann man sicherlich noch korrigieren.

    Franz Back

    Neben ID

    Geschäftsführer Fly to Turanien

    Außenminister der Turanischen Förderation

  • Ich werde mich enthalten.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Franz fragt beim Präsidenten hinsichtlich einer Fortführung der Debatte oder der Durchführung einer Abstimmung nach

    Franz Back

    Neben ID

    Geschäftsführer Fly to Turanien

    Außenminister der Turanischen Förderation

  • Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon