Sie wollen Schöffen bei Verfahren einsetzen, bei welchen es potenziell um die Auslegung Verfassungsrechtlicher Fragen geht, welche an sich bereits komplexe Sachverhalte darstellen können. Meiner Meinung nach sollten solche Verfahren nur von hauptamtlichen befähigten Richtern beigewohnt werden, da diese das entsprechende juristische und wissenschaftliche Wissen haben. Ich bin mir nicht sicher, inwiefern "gesunder Menschenverstand" durch Schöffen bei solchen Verfahren genau helfen soll, immerhin geht es bei solchen Verfahren nicht darum eine Person strafrechtlich zu verurteilen, sondern in verfassungsrechtlichen Streitereien zu prüfen, ob ein Gesetz mit dem Staatsgrundgesetz vereinbar ist bzw. wie das Staatsgrundgesetz im Zweifel auszulegen ist, auch bei Streitfällen zwischen Gebietskörperschaften wird es vorwiegend um Fragen der Zuständigkeiten gehen.
Und wenn ich Ihren Vorschlag gedanklich weiterspinnen darf, würde ich eine gänzliche Trennung der Verfassungsrechtlichen Verfahren vom Landgericht vorschlagen und diese Verfahren einem eigenen dafür zu errichtendem Gericht übertragen, dessen Richter nicht Teil der legislative und exekutive zeitgleich ihrer Mitgliedschaft an diesem Gericht sein dürfen bzw. ihre Mitgliedschaft in der Legislative während der Mitgliedschaft ruht. Dies würde aber potenziell eine Änderung des Staatsgrundgesetzes im Bezug auf die Mitgliedschaft im Landtag bedürfen.