Republik Neuturanien
Gesetzessprecher
Lýðveldið Vestreyja
Lögmaður
HINWEIS
gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing
Hiermit weise ich alle gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über das Allthing dazu berechtigten Bürger der Republik Neuturanien darauf hin, dass sie sich für das 1. Kalenderhalbjahr 2022 im Wählerverzeichnis der Republik registrieren lassen können.
Hierfür geben die dazu berechtigten Bürger an dieser Stelle ihren vollständigen Namen und die Gemeinde ihres aktuellen Hauptwohnsitzes an.
Die Registrierung im Wählerverzeichnis kann gemäß § 5 (1) des Allthing-Gesetz bis zum 10. Januar 2022 erfolgen.
Bergen, den 01.01.2022