Landtagssitzung 2022

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    auf die Bitte der Kanzlerin hin eröffne ich die Landtagssitzung für das Jahr 2022. Ich übernehme die noch nicht abgeschlossenen Punkte aus der letzten Sitzung in meinen Vorschlag für eine Tagesordnung:


    1. Debatte: Feiertagsgesetz für den Freistaat Turanien
      Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
    2. Abstimmung: Feiertagsgesetz für den Freistaat Turanien
      Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
    3. Debatte: Erweiterung des Gerichtsgesetzes oder Einführung eines Gesetzes über die Verfahren am Landgericht
      Josef Wedel


    An dieser Stelle besteht die Möglichkeit, Ergänzungen und sonstige Änderungen der Tagesordnung vorzunehmen. Mir ist bereits bekannt, dass die Staatsregierung einen weiteren Punkt beantragen möchte - bitteschön, Frau Kanzlerin.

  • Danke Herr Präsident.


    Die Staatsregierung stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen und als ersten Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzung aufzurufen:

    • Wahl eines Richters am Landgericht

    Die vordringliche Bearbeitung dieses Tagesordnungspunktes wird damit begründet, dass seit dem 06.02.2022 kein Richter am Landgericht mehr im Amt ist und die Funktionsfähigkeit des Landgerichts kurzfristig wieder hergestellt werden soll.

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Offenbar gibt es keine weiteren Anträge, damit haben wir die folgende Tagesordnung für diese Sitzung:

    1. Wahl eines Richters am Landgericht
    2. Debatte: Feiertagsgesetz für den Freistaat Turanien
      Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
    3. Abstimmung: Feiertagsgesetz für den Freistaat Turanien
      Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
    4. Debatte: Erweiterung des Gerichtsgesetzes oder Einführung eines Gesetzes über die Verfahren am Landgericht
      Josef Wedel


    Kommen wir direkt zum ersten Punkt, der Wahl eines Richters am Landgericht. Gemäß Artikel 17 des Staatsgrundgesetzes wählt der Landtag die Richter des Landgerichts auf Vorschlag der Staatsregierung. Ich bitte daher die Staatsregierung um ihren Vorschlag.

  • Herr Präsident, werte Mitglieder des Hohen Hauses,


    am 05 02 2022 endete die Amtszeit des einzigen Richters am Landgericht, von Richter Josef Wedel. Da Herr Richter Wedel zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des Artikels 17 Absatz 2 Satz 3 unseres Staatsgrundgesetzes nicht erfüllte, schied die automatische Verlängerung seiner Amtszeit um weitere sechs Monate, wie in den zurückliegenden Amtsperioden leider aus. Seit dem 6. Februar ist daher das Landgericht des Freistaats mangels amtierender Richter unbesetzt und nicht funtkionsfähig. Die Rechtsprechung in unserem Land liegt daher aktuell beim Obersten Gerichtshof der Föderation in Turan. Dies ist nach meiner Überzeugung ein höchst unbefriedigender Zustand, der schnellstmöglich durch die Berufung eines Richters an das Landgericht zu ändern ist.


    Herr Wedel hat sich auf Nachfragen der Staatsregierung dankenswerter weise bereit erklärt, im Falle einer Wiederberufung und Wiederwahl durch den Landtag, das Amt des Richters am Landgericht erneut zu übernehmen. Eine solche Wiederberufung ist nach Atrikel 17 Absatz 2 Satz 4 möglich. Herr Wedel ist nach Ansicht der Staatsregierung für das Funktionieren der Judikative im Freistaat nicht nur bestens geeignet, sondern geradezu unverzichtbar.


    Die Staatsregierung schlägt daher auf Grundlage von Artikel 17 Absatz 2 Satz 1 des Staatsgrundgesetzes Herrn Josef Wedel als Richter am Landgericht vor und bittet um seine Wahl durch den Landtag.

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Vielen Dank für Ihren Vorschlag, Frau Kanzlerin.


    Ich denke Herr Wedel ist uns durch seine bisherige Tätigkeit schon wohlbekannt, aber falls Sie ein Wort an das Haus richten möchten, Herr Wedel, oder falls es aus der Mitte des Hauses Fragen an den Kandidaten gibt, wäre nun die Gelegenheit dazu.

  • Danke, Herr Präsident.


    Ich möchte gar nicht viel sagen. Ich möchte mich nur bei der Staatsregierung dafür bedanken, dass Sie mich erneut für das Amt des Richters am Landgericht vorgeschlagen hat.

    Fragen werde ich selbstverständlich gerne beantworten.

  • Ich habe keine Fragen an Herrn Wedel und werde ihm gern meine Stimme geben.

    Allerdings möchte ich anregen, ob künftig nicht auf eine turnusmäßige Neuwahl der Richter verzichtet werden sollte.

  • In der Regel wird ja schon und wurde in den vergangenen Jahren darauf verzichtet. Die Neuwahl ist nur durch die jüngste Abwesenheit von Herrn Wedel nötig geworden. Ich bin mir nicht sicher, dass das eine Änderung des Gesetzes nötig macht.

  • Richtig, nach Artikel 17 (2) dauert das Amt eines Richters am Landgericht 6 Monate, verlängert sich jedoch automatisch um die selbe Amtsdauer wenn keine Richter berufen und der der Richter nicht länger als vierzehn Tage inaktiv ist. Letzteres traf bei meiner Person nicht zu, wodurch ich automatisch aus diesem Amt ausschied.

  • Ich meinte generell: Sollte in einem demokratischen Rechtsstaat die Amtszeit eines Richters wirklich begrenzt sein? Ich schätze unser Grundgesetz sehr, aber unterm Strich eröffnet der Artikel 17 für Staatsregierung und Landtagsmehrheit doch die Möglichkeit, unliebsame Richter durch, sagen wir, gefälligere Juristen zu ersetzen.

  • Ich verstehe den Gedanken. Würde aber ein Richteramt auf Lebenszeit nicht das umgekehrte Problem aufwerfen, dass Richter keinerlei Kontrolle mehr unterworfen sind, selbst wenn sie offensichtlich ihre Aufgaben nicht mehr pflichtgemäß erfüllen oder Entscheidungen nicht mehr neutral treffen und daher für das Amt nicht weiter geeignet sind? Wir wählen ja auch aus gutem Grund Regierung und Nationalversammlung nicht auf Lebenszeit, sondern für begrenzte Amtszeiten.

  • Josef lauscht der Debatte aufmerksam und interessiert. Er ist gespannt wie die verschiedenen Meinungen der Kollege dazu ist.

  • Ich verstehe auch Ihre Argumente, Kollege Henriksson. Vielleicht wäre ein Mittelweg sinnvoll? Beispielsweise: Richter sind grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gewählt, es gibt aber eine Altersgrenze, und der Landtag kann einen Richter, der seinen gesetzlichen Aufgaben nicht nachkommt, mit einer bestimmten Mehrheit abwählen. Sozusagen auf dem Wege eines Misstrauensvotums.


    Im Übrigen beantrage ich, einen weiteren Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen: Aussprache zu Artikel 28 des Staatsgrundgesetzes. Der Staatsvertrag mit der Föderation zur Klärung der "offenen Vermögensfragen", der dort vorgegeben ist, ist bislang nicht umgesetzt.


  • Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen,

    mit einiger Verwunderung verfolge ich die letzten Redebeiträge in dieser Debatte und muss leider fesstellen, dass sie nichts, oder nur mittelbar etwas mit dem Tagesordnungspunkt und dem Antrag der Staatsregierung zu tun haben. Ich habe hier auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen die Wahl eines Richters des Landgerichts beantragt, und nicht mehr. Natürlich kann ich verstehen, dass diese aktuell geltenden Regelungen zum Wahlverfahren und zur Amtsperiodendauer hinterfragt und auf ihre Sinnhaftigkeit und Handhabbarkeit überprüft werden und bei Bedarf auch geändertt werden können. Nur haben diese Diskussionen keine Auswirkungen auf die aktuell anstehende und von der Staatsregierung beantragte Wahl. Diese muss schon noch nach den gektenden Regeln erfolgen.


    Ich möchte daher den Herrn Präsidenten bitten, die Aussprache darauf zu lenken, ob und gegebenenfalls welche Fragen die Mitglieder des Hauses zu dem Vorschlag der Staatsregierung haben. Und wenn diese Fragen beantwortet sind würde ich bitten, die Wahl durchzuführen.


    Die Debatte über die möglicherweise bestehende Notwendigkeit einer Reform des Berufungsverfahrens und der Amtsdauer der Richter des Landgerichts sollte danach auf Antrag eines dazu berechtigten in einem gesonderten Tagesordnungspunkt geführt werden.

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Verzeihung, Frau Kanzlerin. Sie haben natürlich Recht! Ich beantrage daher, auch die Aufnahme des Punkts "Aussprache zur Reform der Richterwahl" in die Tagesordnung aufzunehmen. Eine sofortige Neuwahl von Richter Wedel ist sehr in meinem Interesse.

  • Wartet auf den Fortgang der Sitzung und macht sich derweil Notizen hinsichtlich der zwischen Freistaat und Föderation "offenen Vermögensfragen".


    Rückerstattung

    Landtagsgebäude, Freyburg

    Gebäude der Präfekturverwaltungen:

    - Großturanien, Turan und Königsberg

    - Kleinturanien, Freyburg

    - Nordturanien, Heimgard

    - Westturanien, Drachenfels

    - Ostturanien, Hermannstadt

    Staatliches Turanisches Hofbräu

    Hofbräuhaus, Turan


    Rechtlicher Status

    Turanisches Forschungszentrum?

  • Ich sehe, dass es keine weiteren Fragen mehr an Herrn Wedel gibt. Die aktualisierte Tagesordnung sieht jetzt wie folgt aus:


    1. Wahl eines Richters am Landgericht
    2. Debatte: Feiertagsgesetz für den Freistaat Turanien
      Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
    3. Abstimmung: Feiertagsgesetz für den Freistaat Turanien
      Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser
    4. Debatte: Erweiterung des Gerichtsgesetzes oder Einführung eines Gesetzes über die Verfahren am Landgericht
      Josef Wedel
    5. Debatte: Aussprache zu Artikel 28 des Staatsgrundgesetzes (Offene Vermögensfragen)
      Julius Mannhardt
    6. Debatte: Reform der Richterwahl
      Julius Mannhardt


    Wir kommen damit zur Wahl:


    Wählen Sie Josef Wedel zum Richter am Landgericht?


    [ ] Ja

    [ ] Nein

    [ ] Enthaltung


    Die Wahl endet nach 72 Stunden, der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Die Wahl kann vorzeitig beendet werden, wenn eine eindeutige Mehrheit erreicht ist.