Republik Schwion
Landesversammlung
Hiermit berufe ich die Landesversammlung zu ihrer zweiundvierzigsten Sitzung
am 18.11.2022 in den Republikanischen Palast in Setterich a.d. Swine ein.
Tagesordnung
1. Wahl des Landeshauptmanns nach Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung.
Weitere Tagesordnungspunkte sind nach der genannten Verfassungsbestimmung für diese Sitzung nicht zulässig.
Wahlvorschläge für das Amt des Landeshauptmanns sind gem. § 2 (2) LVersG
bis zum Beginn der Sitzung am 18.11.2022 hier öffentlich anzuzeigen.
Setterich an der Swine, 16.11.2022
Präsident der Landesversammlung