Die Bezeichnung "Föderation" hat das Rennen gemacht.
Beiträge von Onkel Ho
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich mit, dass das Nationalversammlungsgesetz und das Fortgeltungsgesetz von der Nationalversammlung angenommen worden sind und nunmehr verkündet werden können.
Hochachtungsvoll
Friedrich Ho
Präsident der Nationalversammlung -
Ich stelle folgendes Ergebnis fest:
Es wurden 8 gültige Stimmen abgegeben, davon waren
6 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
1 Nein-StimmeDas Gesetz hat damit die erforderliche Mehrheit bekommen und kann verkündet werden.
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Ich stelle folgendes Ergebnis fest:
Es wurden 10 gültige Stimmen abgegeben, davon entfielen
6 Stimmen auf Föderation
3 Stimmen auf Union
1 Stimme auf KaninchenDie Bezeichnung Föderation hat somit die Abstimmung gewonnen.
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Ich stelle folgendes Ergebnis fest:
Es wurden 9 gültige Stimmen abgegeben, davon waren
3 Ja-Stimmen
3 Enthaltung
3 Nein-StimmenDer Antrag hat damit die erforderliche Mehrheit verfehlt. Der Vertrag darf nicht ratifiziert werden.
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Ich stelle folgendes Ergebnis fest:
Es wurden 9 gültige Stimmen abgegeben, davon waren
8 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
keine Nein-StimmenDas Gesetz hat damit die erforderliche Mehrheit bekommen und kann verkündet werden.
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Es ist auf legalem Weg gar nicht so einfach der Steuer zu entkommen. Klar kann man seine Steuerlast durch Verluste drücken, aber wenn man Geld verschenkt, um Steuern zu sparen ist man selber Schuld. Stichwort Schrott-Immobilen. Auch hier wollten viele Leute Steuern sparen, indem sie mit Immobilien Verluste erwirtschaften. Das mit dem Steuernsparen hat sogar geklappt, nur, dass die Investition auch weg war, hat dann viele überrascht.
Ein schönes Beispiel über hohe Steuern bei hohem Einkommen gibt es z.B. hier
http://www.welt.de/vermischtes…g-Brother-Millionaer.html
Ansonsten ist es schwer konkrete Beispiele zu finden, weil in Deutschland das Steuergeheimnis gilt. In den USA gibt es aber z.B. die Steuerdaten von Mitt Romney - dieser hat bei einem Einkommen von 20 Mio US-$ etwas über 3 Mio US-$ Steuern bezahlt. (http://www.motherjones.com/moj…tax-rate-2010-139-percent) Dabei muss man aber beachten, dass die USA Einkommen grundsätzlich viel niedriger besteurn als in Deutschland.
Aber selbst wenn ein Millionär in Deutschland allein von Kapitalerträgen lebt und nur 25 % Steuern bezahlt, dann bezahlt er bei einem Einkommen von 1.000.000 Euro in einem einzigen Jahr 250.000 Euro Einkommensteuern. Das ist deutlich mehr als Durchschnittsverdiener in ihrem ganzen Leben an Steuern bezahlen.
Aber selbst wenn ein Millionär überhaupt keine Steuern bezahlt, so gibt es immer noch niemanden, der dadurch irgend einen Nachteil erleidet. Eine Deckelung halte ich deswegen für unsinnig. Allenfalls einen stärkeren Einfluss der Gesellschafter auf die Vergütung könnte ich mir gut vorstellen.
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Ich bin gegen eine Deckelung, weil ich selber mal ein Millionengehalt bekommen möchte.
Außerdem ist es m.E. Angelegenheit des Unternehmens, wieviel es seinen Mitarbeitern zahlt.
Für Lohnuntergrenzen gibt es immerhin noch das Argument, dass Niedriglöhner mit Hartz IV aufstocken müssen und so die Allgemeinheit belasten - bei Millionengehältern profitiert eher die Allgemeinheit, weil darauf auch Millionensteuern bezahlt werden müssen. -
[X] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung -
[ ] Ja
[X] Nein
[ ] Enthaltung -
[x] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung -
[ ] Föderation
[ ] Republik
[x] Union -
Das ist ja interessant ... da kann ich mir dann von dir gleich Tipps und Tricks zeigen lassen
In welchem Bereich bist du für unseren zukünftig gemeinsamen Dienstherrn tätig?
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Zitat
Original von Attila Saxburger
Kanzlei abwickeln? Finanzamt? Da wechselt wohl jemand die Seiten (Steuerberater > Finanzverwaltung)?So sieht es aus - als Maulwurf hinter den feindlichen Linien
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Ich bitte um Abstimmung über den folgenden Entwurf
Gesetz über die Arbeitsweise der Nationalversammlung der Turanischen Republik - Nationalversammlungsgesetz (NVG-TUR)
§ 1 Gültigkeit und Verantwortlichkeit
(1) Dieses Gesetz regelt die Arbeitsweise der Nationalversammlung.
(2) Die Nationalversammlung wählt mit der Mehrheit ihrer Mitglieder aus ihren Reihen eine Person, welche die Sitzungen leitet (Präsident der Nationalversammlung). Seine Amtszeit endet, wenn
a) die Nationalversammlung mit der Mehrheit ihrer Stimmen einen Nachfolger wählt,
b) der Präsident die Mitgliedschaft in der Nationalversammlung verliert,
c) der Präsident seinen Rücktritt erklärt,
d) der Präsident verstirbt oder
e) der Oberste Gerichtshof feststellt, dass der Präsident auf unbestimmte Zeit seinen Amtsgeschäften nicht mehr nachkommen kann.
(3) Der Präsident der Nationalversammlung achtet auf die Einhaltung dieses Gesetzes.
(4) Bei einer Abwesenheit des Präsidenten der Nationalversammlung über sieben Tage hinaus übernimmt der Vertreter des Präsidenten der Nationalversammlung automatisch die Amtsgeschäfte.§ 2 Anträge
(1) Jedes Mitglied der Nationalversammlung kann Anträge stellen. Anträge sind so zu stellen, dass die Nationalversammlung gem. § 6 Abs. 2 darüber abstimmen kann.
(2) Diese Anträge sind im Büro des Präsidenten zu stellen und zu begründen. Die Begründung kann bei entsprechendem Hinweis auch mündlich nach Eröffnung der Aussprache erfolgen.
(3) Anträge, die die die Änderung eines bestehenden Gesetzes zum Inhalt haben, müssen so formuliert sein, dass sie die zu ändernden Gesetzesstellen und die beabsichtigten Änderungen ausdrücklich benennen. Der zu ändernde und geänderte Abschnitt müssen dem Antrag als Anlage beigefügt werden.§ 3 Aussprachen
(1) Der Präsident der Nationalversammlung prüft den Antrag und eröffnet bei Zulässigkeit unverzüglich eine Aussprache.
(2) Der Präsident schließt die Aussprache und leitet die Abstimmung nach eigenem Ermessen ein. Dabei soll er in der Regel eine Aussprache nicht vor Ablauf von 48 Stunden nach dem letzten inhaltlichen Redebeitrag schließen.§ 4 Rederecht in der Nationalversammlung
(1) Die Nationalversammlung kann geeigneten Personen ein auf eine bestimmte Aussprache beschränktes oder uneingeschränktes Rederecht verleihen.
(2) Wird das Rederecht von jemandem, der es lediglich gem. §4 (1) besitzt, entgegen den Sitten und Bräuchen Turaniens, zu grobem Unfug oder im Zusammenhang mit Gesetzesübertretungen ausgenutzt, so kann der Präsident der Nationalversammlung dieser Person das Rederecht wieder entziehen.§ 5 Eröffnung des Abstimmungsverfahrens
(1) Der Präsident eröffnet die Abstimmung und schließt diese.
(2) Nach Eröffnung der Abstimmung kann über einen Antrag nicht mehr diskutiert werden.
(3) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abstimmungsberechtigt ist nur, wer zur Zeit der Eröffnung der Abstimmung Mitglied der Nationalversammlung ist.
(4) gestrichen
(5) Bei der Stimmabgabe ist jeder nur seinem freien Gewissen und dem Wohl Turaniens verpflichtet.§ 6 Durchführung des Abstimmungsverfahrens
(1) Die Abstimmung erfolgt öffentlich. Eine nicht-öffentliche Abstimmung ist nur zulässig, wenn die Sicherheit Turaniens oder ähnlich wichtige Gründe dies erfordern oder die Mehrheit der Abgeordneten dies verlangt. Die Beratung über die Öffentlichkeit oder Nicht-Öffentlichkeit einer Abstimmung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
(2) In der Abstimmung ist mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" zu stimmen. Andere, geänderte oder mit Zusätzen versehene Stimmabgaben sind ungültig und werden beim Ergebnis nicht berücksichtigt.
(3) Die Abstimmung kann auch über zwei oder mehr Alternativanträge stattfinden. In diesem Fall sind auch die entsprechenden anderen Abstimmungen zulässig.
(4) Wird über drei oder mehr Alternativanträge abgestimmt und findet keiner der Anträge die absolute Mehrheit, so ist über den Alternativantrag, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, ein zweiter Abstimmungsgang nach Absatz 1 und 2 zu eröffnen.§ 7 Feststellung des Abstimmungsergebnisses
Der Präsident der Nationalversammlung leitet das Ergebnis der Abstimmung dem Staatspräsidenten zu. Dieser verkündet das Gesetz nach einem angemessenen, vorher festgelegten Zeitraum im Gesetzblatt, wenn die nach der Verfassung erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht wurde.§ 8 Der Präsident
(1) Der Präsident übt das Hausrecht in der Nationalversammlung aus.
(2) Er überwacht den ordnungsgemäßen Gang der Diskussion und der Abstimmung. Er kann notwendige Maßnahmen, wie z.B. den Entzug des Rederechts, treffen, um die Ordnung wieder herzustellen.
(3) Der Präsident ernennt einen Vertreter aus den Reihen der Mitglieder der Nationalversammlung.§ 9 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft und setzt das Föderationsratsgesetz vom 13.01.2009 außer Kraft.Bitte stimmen Sie bis 10.03.2013 mit
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung -
Zitat
Original von Diktatus Marius
ZitatOriginal von Sigurd Thorwald
Noch eine meines Erachtens wichtige Frage: Soll Altturanien, also die Halbinsel, ein eigener Gliedstaat werden oder verschmelzen wir sie mit dem Gesamtstaat, sodass also der Regierungschef des Gesamtstaats gleichzeitig Regierungschef Altturaniens ist?Ich wäre für saubere Trennung der Ämter.
Auch wenn ich das ganze gar nicht wollte. Wenn schon, dann aber richtig.
Sehe ich auch so ... alles andere würde entweder die Altturanen bevorzugen, weil sie Vorrechte gegenüber den anderen hätten oder benachteiligen, weil die anderen Staaten hier Mitsprachemöglichkeiten hätten.
Ein Beispiel sie die Wahl des Regierungschefs - wählen nur die Altturanen haben sie ein Vorrecht; wählen alle, so wählen die Schwionen, Bernhardiner und Neuturanen den altturanischen Regierungschef mit.
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Wunderbar - so können wir es gerne lassen.
Wie wollen wir denn die Teilstaaten nennen?
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Wie soll sich unser Staat nennen?
[ ] Föderation
[ ] Republik
[ ] UnionDie Abstimmung bleibt bis 10.02.2013 offen.
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Ich bin weiterhin für meine Regelung der Gegendarstellung. Dieses zwingt die Journalisten zu einem ordentlichen Umgang mit ihren Recherche-Ergebnissen und zu einer gewissen Vorsicht in der Veröffentlichung.
Gerade der NDW täte das ganz gut hier einen kleinen Dämpfer zu bekommen.