Beiträge von Denise Jacob

    Ich bitte auch um Entscheidung meines vorhin schriftlich eingereichten Antrags auf Unterbrechung von 30 Minuten, damit die Zeugen informiert werden können und sie somit die Gelegenheit haben, hier zu erscheinen. Eine vorherige Information war leider aufgrund des zu kurzfristig angelegten Prozesses nicht möglich.

    Nein, da keine vollständige Befragung möglich war, es gab ja noch offene Punkte, kann die Verteidigung keine Stellungsnahme dazu abgeben.


    Ich möchte es in diesem Zusammenhang nur als lachhaft und alles andere als rechtsstaatlich aufführen, dass das Gericht selbst über seine Befangenheit entscheidet. Ich beantrage dies an eine unabhängige Stelle zu übergeben und von dieser übrprüfen zu lassen.
    Aber ich werde mich zu Gunsten meines Mandanten dem beugen und mir diesen Schauprozess weiter antun, der wohl kaum noch etwas mit einem fairen Prozess zu tun hat.

    Hiermit stelle ich einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter.


    Begründet ist dies damit, dass der Vorsitzende Richter die Sache nicht mehr neutral und objektiv behandelt. So ermöglichte er beim Zeugen Kellmann eine umfassende Befragung durch die Anklage, bei der Verteidigung brach er diese jedoch vorzeitig ab und gab der Verteidigung somit nicht die gleichen Möglichkeiten, die er zuvor der Anklage zugestanden hatte. Somit liegt eine Bevorteilung der Anklage vor, die Grundlage eines fairen Prozesses ist damit genommen.


    Weiterhin reagierte der Vorsitzende Richter auf die Kritik an seiner Rechtsauffassung und seinem Verhandlungsstil höchst emotional und veranlasste den Abbruch der Vernehmung des Zeugen Kellmann durch die Verteidigung aufgrund dieser emotionalen Reaktion. Dies ist mit einer Trotzreaktion zu vergleichen.


    Deshalb ist der Vorsitzende Richter nicht mehr in der Lage den Prozess weiterhin objektiv zu führen und muss ersetzt werden.


    Vorsichthalber möchte ich auch darauf hinweisen, dass eine Bearbeitung dieses Befangenheitsantrags durch den Staatsminister für Justiz und Kultur, Heinrich Abeken, unzulässig ist, da dieser selbst Zeuge in dieser Sache ist und sogar für die Anklage Partei ergriffen hat, indem er einen Haftbefehl für den Angeklagten verlangte.

    Zur Ankündigung:
    Ab nächster Woche bis einschließlich 3. September habe ich 8 Klausuren zu schreiben, werde daher nicht bzw. evt. nur ganz selten online sein. Ich bitte daher solange die Simulation im Prozess zu unterbrechen.

    Herr Vorsitzender,
    der Zeuge Kellmann hat selbst ausgesagt, dass mein Mandant geflüchtet sei. Ein solches Verhalten könnte bei einer Verurteilung relevant sein, da es in die Strafzumessungspunkte mit einfließen könnte. Daher ist die Frage des Haftbefehls von Bedeutung für diesen Prozess.


    Außerdem, werter Herr Vorsitzender, stelle ich hier keine Ermittlungen an, sondern befrage lediglich den Zeugen nach den Vorgängen in den Ermittlungsbehörden, wie er sie mitbekommen hat, die wie eben aufgeführt, auch für diesen Prozess von Bedeutung sind. Ich verstehe nicht, warum der Zeuge nicht dazu befragt werden darf, ob er die Gründe weiß, warum kein Haftbefehl gestellt wurde, er könnte ja auch sagen, dass er dies nicht weiß. Aber gut, Ihre Rechtsansichten verstehe ich eh langsam nicht mehr. Zumal Sie jetzt schon so weit sind, dass Sie begründete Rechtsansichten ohne eine auf dem Gesetz gestützte Begründung ablehnen. Wenn Sie das Recht der Verteidigung einschneiden wollen, hier eine normale Befragung durchzuführen, dann werde ich entsprechend mit Anträgen darauf antworten.


    Außerdem haben Sie mit Ihrer Rechtsansicht hier nun bekräftigt, dass der von Ihnen ausgestellte Haftbefehl rechtswidrig war, da ja kein Antrag durch die Staatsanwaltschaft vorlag.


    Nun Herr Kellmann, Sie sprachen vorhin von Flucht. Würden Sie uns dies bitte erklären.

    Außerdem ist der Zeuge nicht auf das beschränkt, was er über seine Behörde erfährt. Wenn der Zeuge als einer der ermittelnden Beamten mit der Staatsanwalt in Kontakt war und von diesen die Gründe mitbekommen haben sollte, so ist er als Zeuge dafür gleichwohl geeignet. Seine persönlichen Erfahrungen werden nicht dadurch geschmälert, weil er einer bestimmten Behörde nicht angehört.
    Wenn ein normaler Bürger etwas über die Handlungen der Polizei mitbekommt, so ist er gleichwohl nicht als Zeuge ungeeignet, weil er der Behörde nicht angehört. Er kann auch dann schildern, was er mitbekommt.

    Herr Vorsitzender, die Frage, wer einen Haftbefehl stellen kann, ist mangels eines Gesetzes offen. Somit könnte auch die Polizei einen solchen beantragen, da sie ebenso wie die Staatsanwaltschaft zu den Ermittlungsbehörden gehört. In derzeitigen Turanischen Gerichtsordnung ist zwar aufgeführt, dass die "Verfahrensherrschaft im Ermittlungsverfahren" bei der Staatsanwaltschaft liegt. Zum damaligen Zeitpunkt war dies aber noch nicht der Fall. Dort hieß es in der Turanischen Gerichtsordnung in §11 lediglich "Bei Prozessen des Strafrechts obliegt ihm die Anklage und die Vertretung des Staates." Also wurde nach dem Wortlaut sogar nur eine Zuständigkeit in Prozessen gegeben, nicht aber in Ermittlungsfragen. Nach Sinn und Zweck der Behörde ich hier natürlich eine Mitwirkung im Ermittlungsverfahren notwendig gewesen, aber eine reine Zuständigkeit für die Beantragung von Haftbefehlen ergibt sich keineswegs. Zumal auch der später beantragte Haftbefehl nicht durch die Staatsanwaltschaft eingereicht wurde, sondern durch die Staatsregierung.
    Da der Zeuge hier direkt in die Ermittlungen eingebunden war, wie er sagt, kann er zum einen über einen möglichen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft berichten oder warum die Polizei selbst nicht einen solchen beantragt hat. Ich bitte daher diese Frage zuzulassen.

    Herr Kellmann, es wird doch einen Zeitpunkt gegeben haben, an dem sich die Ergebnisse aus Ihrer Sicht bzw. aus der der Ermittlungsbehörden derart verdichtet haben, dass Sie es für höchst wahrscheinlich hielten, dass mein Mandant, die ihm nun zur Last gelegten Taten begangen haben soll. Zu diesem Zeitpunkt war einer Straftat verdächtigt, somit Verdächtiger.
    Der Begriff Hauptverdächtiger soll dabei ausdrücken, dass zu diesem Zeitpunkt mein Mandant prioritär als Verdächtiger einer Straftat angesehen wurde und keine anderen bzw. bei anderen wurde die Wahrscheinlichkeit, dass sie diese Tat begangen haben sollen, deutlich geringer angesehen.
    Und diesen Zeitpunkt würde ich gerne von Ihnen erfahren.

    ist sichtlich genervt vom Richter
    Ach, vergessen Sie es. Ich ziehe die Frage zurück.
    Herr Kellmann, gab es irgendwelche Umstände während des Einsatzes, die darauf hindeuteten, dass es sich nur um ein Schauspiel handeln könnte?