Beiträge von Thor Odinsson

    Bei §1.2.2 wird sich vermutlich jemand etwas gedacht haben, denke ich. Da die Bahn aber nach §13 Enteignungsrecht hat, bietet es sich an, §1.2.2 zu streichen.

    §5.2 ist zugegeben schwammig. Wenn Sie eine bessere Formulierung haben, die der Staatsbahn verantwortungsvolles Wirtschaften verordnet, ohne sie zur positiven Bilanz zu zwingen, nur zu.

    §6.2 Satz 2 ist aus dem bisherigen Gesetz übernommen. Aber wozu eine viermonatige Frist bei einer jährlichen Abgabe dient, das kann ich ihnen nicht sagen.

    Die Änderungen in §7 entkoppeln Staatsbahnrücklage und Zuweisung von Finanzmitteln, wenn das ihre Frage beantwortet.

    Im bisherigen Artikel 10 ist von der Dienstbehörde die Rede, und anschließend vom Minister. Der Minister wäre aber der Dienstherr, nicht jedoch die Dienstbehörde.


    Da es sich um ein Staatsmonopol handelt sehe ich darin kein Problem, Frau Sigurdsdottir. Wenn man wie gesagt §1.2.2 streicht, hat die Bahn immer noch ein optionales "Enteignungsrecht" nach §13. Aber was darf die Bahn enteignen? Private Bahnunternehmen, Grundstücke zum Streckenbau?


    Und ich sehe gerade, der damalige Minister Abeken wollte in einer Reform einen Absatz §5.4 einfügen:

    "Die Haushaltsordnung, sowie die Kassen- und Rechnungsbestimmungen der Föderation finden keine Anwendung."


    Wären doch die Herren Abeken und Freinberger hier, dann könnten sie ihre Gedankengänge selbst erklären.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich da die richtige Anlaufstelle bin, aber ich kann mir ja mal ansehen, was Sie mitgebracht haben, und ihnen eine Empfehlung ausstellen wenn Sie möchten.

    Sie haben vielleicht von Global Techs Experimenten mit Brennstoffzellen gehört


    sagt Odinsson, während er mit Ravtzan in die Bahn klettert.


    Damit könnte man hier ein Kraftwerk errichten, welches gleich mit den lokalen Gasvorkommen betrieben wird und die Zeiten überbrücken kann, in denen Solarzellen keinen Strom liefern.

    Die Änderungen von oben nach unten:

    Die Vermögensverordnung hilft bei der klaren Definition des Vermögens, falls erforderlich. Was §1.2 angeht: Die ascaaronische Bahn ist derzeit nicht Teil der Staatsbahn. Zusätzlich hat die Bahn nach §13 ohnehin die Möglichkeit der Enteignung.

    Zu §5: Soweit ich weiß wurde bisher ein einziges Mal ein Finanzbericht vorgestellt, zu stören scheint sich daran niemand. Deshalb wird das Gesetz den Gegebenheiten angepasst.

    §7 entbindet die Staatsbahn von der Pflicht, nicht der Möglichkeit, gewinnbringend zu arbeiten und ebnet den Weg für Investitionen. Erstes Ziel eines staatlicher Verkehrsbetrieb es sollte sein, der Bevölkerung zu nutzen, nicht der Haushaltskasse.

    In §10 wurde Staatsbeamte zu Föderationsbeamte geändert.


    Einige Projekte werden unterstützt, aber es gibt (noch) keine allgemeine staatliche Förderung.

    Die Magnetbahn-Strecke soll schon alleine deshalb im Freistaat bleiben, weil dort einfach viel mehr Menschen unterwegs sind. Was natürlich nicht heißt, dass es in Neuturanien nicht zeitgleich ein anderes Bahnprojekt geben kann - oder dort später auch eine Magnetbahn gebaut wird.

    wer mag, kann sich mit ein bisschen Javascript aushelfen:

    Der wechselt nur, wenn Du NICHT den Namen direkt anklickst sondern irgendwo anders in dem etsprechenden Menüfeld.

    Wäre es möglich, nach ID-Namen zu sortieren

    Um darauf noch mal zurückzukommen: Diese ganzen Kleinheiten könnte man (bzw ich, irgendwann) in einem Javascriptfitzel bündeln. Was mir auch noch aufgefallen ist: In den Foren gibt es keine Springe-Zu-Seite-Knöpfe mehr, und in der Schnellsuche keine Option, nur den Betreff zu durchsuchen.


    Die Tür geht auf und der Kanzler guckt heraus-



    Verzeihung, ich hab soeben meine neuen Kopfhörer getestet und nichts mitbekommen. Bitte, kommen Sie herein.

    Dann hoffen wir mal, dass die Bahn noch fährt und nicht komplett eingestaubt ist.