Wie wärs mit Phoebe oder Eugen?
Aber nicht normal ausgesprichen, sondern Phoebe "Fiebie" und Eugen "Jugeen", also Englisch. Die namen finde ich ganz gut.
Ich will mein Kind eh "Jimmy" nennen, der ist toll
Wie wärs mit Phoebe oder Eugen?
Aber nicht normal ausgesprichen, sondern Phoebe "Fiebie" und Eugen "Jugeen", also Englisch. Die namen finde ich ganz gut.
Ich will mein Kind eh "Jimmy" nennen, der ist toll
Ist ja kein problem. Bei uns hat es ja auch ziemlich lange gedauert
Kein Interesse mehr?
Dieser Vertrag wurde heute vom Parlament angenommen:
Freundschaftsvertrag
zwischen
der Föderation Turanischer Republiken
und
der Republik Freiland
Artikel 1
Grundbestimmungen
1. Die Föderation Turanischer Republiken und die Republik Freiland erkennen sich gegenseitig als unabhängige, souveräne und gleichberechtigte Staaten an. Sie verfolgen eine freundschaftliche und diplomatische Beziehung zueinander.
2. Im Angriffsfall sind die unterzeichnenden Staaten weder zur militärischen noch zu wirtschaftlichen Hilfshandlung verpflichtet. Ebenso sind solidarische Aktionen wie Spenden etc. freiwillig.
3. Die Vertragspartner leisten sich im Falle der Not, insbesondere bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenseitig Hilfe.
Artikel 2
Diplomatie
1. Die unterzeichnenden Staaten stimmen einem Austausch von Diplomaten zu.
Diese werden nicht in ihrer Arbeit behindert.
2. Unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation
Angehörige des diplomatischen Korps d
es Vertragspartners ausweisen.
Artikel 3
Innenpolitik
1. Die vertragsschliessenden Staaten enthalten sich der direkten Einmischung in Bereiche der Innenpolitik des anderen Staates; Empfehlungen können ausgesprochen werden.
2. Die vertragschliessenden Staaten werden jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die Staats- und Heereseinrichtungen des anderen Staates unterlassen.
Artikel 4
Visumspflicht
1. Die Bürger der vertragsschließenden Staaten können sich unter Beachtung der Gesetze ohne Visumspflicht auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners aufhalten. Personenkontrollen sind zulässig.
2. Personalkontrolle an der Grenze des Gegenübers ist notwendig. Dies gilt auch für die Grenze an das Botschaftsgelände.
Artikel 5
Wirtschaft
1. Der Handel zwischen den vertragsschliessenden Staaten wird gewährleistet. Einschränkungen gelten nur dort, wo es die Gesetze allgemein beschränken; spezielle Handelsbeschränkungen werden nicht errichtet.
2. Die turanische Föderationsregierung und die Regierung der Republik Freiland wünschen eine wirtschaftliche Kooperation. Eine weitergehende Zusammenarbeit wird angestrebt.
Artikel 6
Vertragsbestimmungen
1. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die in jedem Land notwendigen Schritte zu seiner Gültigkeitswerdung abgeschlossen worden sind und ihn die vertragsschliessenden Staaten gemäss ihrer verfassungsmässigen Bestimmungen ratifiziert haben.
2. Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Dieser Vertrag ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten von einer der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen kündbar. Bisher bestehende Verträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
3. Ist die Gültigkeit des Vertrages durch seine Auflösung erloschen, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber.
Ganz klar, Ron Tacitus
Oh, habe ich da was zu viel gesagt.....
Wär der Stoiber dabei, hätte ich den genommen
Artikel 1
Grundbestimmungen
1. Die Föderation Turanischer Republiken und die Republik Freiland erkennen sich gegenseitig als unabhängige, souveräne und gleichberechtigte Staaten an. Sie verfolgen eine freundschaftliche und diplomatische Beziehung zueinander.
2. Im Angriffsfall sind die unterzeichnenden Staaten weder zur militärischen noch zu wirtschaftlichen Hilfshandlung verpflichtet. Ebenso sind solidarische Aktionen wie Spenden etc. freiwillig.
Artikel 2
Diplomatie
1. Die unterzeichnenden Staaten stimmen einem Austausch von Diplomaten zu.
Diese werden nicht in ihrer Arbeit behindert.
2. Unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation
Angehörige des diplomatischen Korps des Vertragspartners ausweisen.
Artikel 3
Innenpolitik
1. Die vertragsschliessenden Staaten enthalten sich der direkten Einmischung in Bereiche der Innenpolitik des anderen Staates; Empfehlungen können ausgesprochen werden.
2. Die vertragschliessenden Staaten werden jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die Staats- und Heereseinrichtungen des anderen Staates unterlassen.
Artikel 4
Visumspflicht
1. Die Bürger der vertragsschließenden Staaten können sich unter Beachtung der Gesetze ohne Visumspflicht auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners aufhalten. Personenkontrollen sind zulässig.
2. Personalkontrolle an der Grenze des Gegenübers ist notwendig. Dies gilt auch für die Grenze an das Botschaftsgelände.
Artikel 5
Amts- und Rechtshilfe
1. Die Vertragspartner leisten sich im Falle der Not, insbesondere bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenseitig Hilfe.
Artikel 6
Wirtschaft
1. Der Handel zwischen den vertragsschliessenden Staaten wird gewährleistet. Einschränkungen gelten nur dort, wo es die Gesetze allgemein beschränken; spezielle Handelsbeschränkungen werden nicht errichtet.
2. Die turanische Föderationsregierung und die Regierung der Republik Freiland wünschen eine wirtschaftliche Kooperation. Eine weitergehende Zusammenarbeit wird angestrebt.
Artikel 7
Vertragsbestimmungen
1. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die in jedem Land notwendigen Schritte zu seiner Gültigkeitswerdung abgeschlossen worden sind und ihn die vertragsschliessenden Staaten gemäss ihrer verfassungsmässigen Bestimmungen ratifiziert haben.
2. Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Dieser Vertrag ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten von einer der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen kündbar.
3. Ist die Gültigkeit des Vertrages durch seine Auflösung erloschen, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber.
Wie wäre es damit? Das Parlament (eigentlich nur Herr Tacitus, andere gingen auf die Diskusion nicht ein) wäre damit zufrieden.
Weggestrichen wurde Art. 3 punkt 1, Art.6 punkt 3 sowie Art.2 punkt 2.
Nein. Ich kann den Vertrag ja so mal ins Parlament geben, und wenn es dort noch änderungsanträge gibt, kann ich es ihnen mitteilen
Sieht mir wie ein normal standart-Vertrag aus. Ich würde ihn so lassen
Dann würde ich einen Freundschaftsvertrag bevorzugen
Wenn nicht ist es ja auch kein Weltuntergang
Jopp. Die Frage ist ja: Haben sie die "Freiland WISIM"?
Ist ja wirklich nicht schlimm
Macht ja nichts, solange man das jetzt in angriff nehmen können
Ist ja nicht schlimm
Muss ich davon ausgehen, das kein interesse besteht, wenn der letzte post über 6 Tage zurückliegt?
*Das Thema hochschieb*
Entschuldigung angenommen, aber das muss echt nicht sein
Echt klasse. Wieso musst du jetzt hier sowas vom Zaun brechen? Ich bin uaf einer diplomatischen Reise. Und echt klasse, dann werde ich, wenns um einen Vertrag mit Freiland geht mit enthaltung stimmen, und weiter? Sowas würde uns dann eh nicht extrem weit führen. Und wenn, dann gibt es ja immernoch andere im Parlament die mit Ja stimmen.
Diesbezüglich dachte ich da entweder an einen üblichen Freundschaftsvertrag (Da sollte es in Freiland keine probleme geben, da Turanien ja schoneinmal einen solchen Vertrag glaube ich mit Freiland hatte), jenachdem welche WISIM sie benutzen ein Wirtschaftsabkommen (Das geht halt nur, wenn sie die Freiland-WISIM haben).