Beiträge von Dario Rojas

    Genau. Der Regelzustand ist ja, dass jeder Staat in einer Teilkirche zusammengefasst wird, und somit für die Kirche in jedem Staat ein Dekret verfasst wird. In solchen Dekreten geht es ja beispielsweise auch um die diplomatische Vertretung in dem jeweiligen Staat, sodass es sinnvoll ist, so zu verfahren.


    Bei der turanischen Förderation sieht die Struktur der Kirche anders aus, und so wird das Dekret entsprechend umfangreicher. Trotzdem würden wir gerne alle Landesteile in einem gemeinsamen Dekret behandeln. Der erste Abschnitt des Dekrets ist ja fertiggestellt, und wiederholt im Wesentlichen Bestimmungen aus dem Konkordat von 1442. Für den zweiten Abschnitt des Dekrets müsste ich die Struktur der katholischen Kirche in den Landesteilen untersuchen, in denen der valsantinische Ritus gepflegt wird. Wenn ich das richtig sehe, umfasst das Schwion, San Bernando und Ascaaron.

    Die Besonderheiten der turanischen Kirche sollen natürlich erhalten bleiben. Der Unionsvertrag von 1442 wird vom Heiligen Stuhl weiterhin anerkannt, und stellt nach unserer Auffassung die Grundlage des Status' der turanischen Kirche innerhalb der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche dar.


    Gerne möchte das Staatssekretariat die Autonomie der turanischen Kirche bestätigen, und gleichzeitig die turanische Kirche besser in die Struktur der katholischen Kirche integrieren. Dazu möchten wir vorschlagen, der turanisch-katholischen Kirche den Status einer Kirchenprovinz zu verleihen, und mit zusätzlichen Rechten zu verleihen. In der Konstitution Euntes Ergo ist ja vorgesehen, dass der Metropolit einer Kirchenprovinz die Bischöfe der zugehörigen Diözesen selbst ernennt. Zusätzlich würden wir, vergleichbar mit dem Status der androisch-katholischen Kirche, festschreiben, dass die turanisch-katholische Kirche auch weiterhin einen eigenen Ritus pflegen wird. Ein Partikularrecht darf jede Teilkirche sowieso führen, ich würde hier ausdrücklich festlegen, dass das turanische Kirchenrecht fortgilt.


    Beim Zölibat entspricht es der Auffassung der katholischen Kirche, dass die erteilte Priesterweihe den Empfang des Sakraments der Ehe ausschließt, und kein verheirateter Priester das Sakrament der Bischofsweihe empfangen darf. Darüber hinaus pflegt die katholische Kirche, nur unverheiratete Männer zu Priestern zu weihen, allerdings als Vorschrift des kirchlichen, nicht des göttlichen Rechts. Wie bereits im Vertrag von 1442, würden wir das Recht der turanisch-katholischen Kirche bestätigen, verheiratete Diakone zu Priestern zu weihen.

    Ich muss zugeben, dass ich leider kein besonderes Wissen über die turanische Kirche oder Turanien im Allgemeinen haben. Bei der Zusammenführung der beiden Staatssekretariate haben wir zwar alle Dokumente über die turanische Union nach Santa Julía überführt und in meiner Abteilung habe ich auch die Mitarbeiter, die in Rem für die turanische Union zuständig waren. An Informationen konnte ich mir bisher aber nur Allgemeines über die Struktur der turanischen Kirche aneignen.

    Der Erzbischof betrachtet kurz ein Gemälde, dass den Wettstreit des heiligen Augustinus darstellt, und folgt dann weiter dem Pater.


    Ich spüre in der Tat die besondere Atmosphäre, die von diesem Bauwerk ausgeht. Nicht viele Orte auf der Welt stehen in einer so langen und ununterbrochenen Tradition.

    Man könnte sagen, es geht - wie immer - um die Zukunft der Kirche. Tatsächlich liegt mein Interesse bei diesem Besuch aber nicht in Turanien, sondern bei den anderen Landesteilen der Förderation.

    Mit einem Flugzeug aus Valsanto kommt der Substitut des Staatssekretariats, Seine Exzellenz Erzbischof Dario Rojas, auf dem Flughafen an. Er ist mit dem turanischen Patriarchen verarbredet.