Genau. Der Regelzustand ist ja, dass jeder Staat in einer Teilkirche zusammengefasst wird, und somit für die Kirche in jedem Staat ein Dekret verfasst wird. In solchen Dekreten geht es ja beispielsweise auch um die diplomatische Vertretung in dem jeweiligen Staat, sodass es sinnvoll ist, so zu verfahren.
Bei der turanischen Förderation sieht die Struktur der Kirche anders aus, und so wird das Dekret entsprechend umfangreicher. Trotzdem würden wir gerne alle Landesteile in einem gemeinsamen Dekret behandeln. Der erste Abschnitt des Dekrets ist ja fertiggestellt, und wiederholt im Wesentlichen Bestimmungen aus dem Konkordat von 1442. Für den zweiten Abschnitt des Dekrets müsste ich die Struktur der katholischen Kirche in den Landesteilen untersuchen, in denen der valsantinische Ritus gepflegt wird. Wenn ich das richtig sehe, umfasst das Schwion, San Bernando und Ascaaron.