Lieber Hans, ich bedauere Deine Entscheidung sehr – und zugleich respektiere ich sie. Selbstverständlich werden wir alle Deine Wünsche erfüllen. Das Schwarzhahnland wandert ins Archiv und stünde somit bereit, jederzeit wieder aktiviert zu werden. Vorausgesetzt, Du möchtest das. Der Weg zurück nach Turanien bzw. in unsere Foren-Gemeinschaft steht Dir jedenfalls offen. Völlig unabhängig davon wünsche Dir alles Gute für die Zukunft außerhalb der MNs. Sollte es meine Familie und mich mal wieder in die Schweiz führen, kommen wir gern auf das Angebot zurück. Mach's gut!
Beiträge von Sigurd Thorwald
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Ich trete mit der Liste Soziales Turanien an.
Sie setzt sich aus folgenden Bewerbern zusammen:
1. Sigurd Thorwald
2. Barnabas Vúlkan
3. Dr. Everhard Gscheidt
4. Julius Mannhardt
5. Guðmundur Davíðsson
6. Kiesbert Kiesinger
7. Giulia Salurner
8. Maria Elisabeth von Sternberg
9. Moses Zuckerberg
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Turanische FöderationNationalversammlungDer Präsident
Verfügung NV/W/2/2023
Am 24. Juli 2023 läuft die Amtszeit des Präsidenten der Föderation ab. Daher lege ich hiermit gemäß Artikel 31 der Verfassung der Turanischen Föderation in Verbindung mit den Paragrafen 3 und 5 des Föderationswahlgesetzbuchs (FWGB) in den jeweils geltenden Fassungen fest, dass die
Wahl zum Präsidenten der Turanischen Föderation
im Zeitraum vom 3. Juli 2023, 0 Uhr, bis zum 9. Juli 2023, 18 Uhr, stattfinden wird. Kandidatinnen und Kandidaten sind aufgefordert, ihre Bewerbung um das Amt der Präsidentin/des Präsidenten an dieser Stelle bis spätestens 25. Juni 2023 um 24 Uhr bekanntzugeben.
Wahlberechtigte, die noch keine gültige E-Mailadresse hinterlegt haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Andernfalls ist eine Zustellung der Wahlbenachrichtigung unter Umständen nicht möglich.Turan, den 31. Mai 2023
Sigurd Thorwald
Wahlleiter -
Turanische FöderationNationalversammlungDer Präsident
Verfügung NV/W/1/2023
Gemäß Artikel 19a der Verfassung der Turanischen Föderation und Paragraf 15 Absatz 1 des Föderationswahlgesetzbuchs (FWGB) wird die Nationalversammlung für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Die Legislaturperiode der Nationalversammlung endete demnach am 25. Mai 2023. Daher lege ich hiermit gemäß Paragraf 5 Absatz 2 FWGB in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 6 FWGB in den jeweils geltenden Fassungen fest, dass die
Wahl zur Nationalversammlung
im Zeitraum vom 19. Juni 2023, 0 Uhr, bis zum 25. Juni 2023, 18 Uhr, stattfinden wird.
Gemäß Artikel 19 Föderationsverfassung und Paragraf 14 Absatz 1 FWGB ist Mitglied der Nationalversammlung, wer im Wählerverzeichnis registriert ist, und darüber hinaus, wer durch Wahl dazu bestimmt wurde. Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis registriert sind, sind gemäß Paragraf 5 Absatz 3 FWGB aufgefordert, an dieser Stelle bis spätestens 11. Juni 2023 um 24 Uhr bekanntzugeben, ob sie zu der o.g. Wahl als Einzelkandidaten oder mit einer Wahlliste antreten. Wahllisten dürfen gemäß Paragraf 15 Absatz 2 FWGB auch Personen angehören, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Diese Personen, die gemäß Paragraf 5 Absatz 3 namentlich zu nennen sind, müssen Staatsangehörige der Föderation sein.
Wahlberechtigte, die noch keine gültige E-Mailadresse hinterlegt haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Andernfalls ist eine Zustellung der Wahlbenachrichtigung unter Umständen nicht möglich.Turan, den 31. Mai 2023
Sigurd Thorwald
Wahlleiter
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Lieber Heinrich Abeken, wie sieht's aus: Möchtest Du mit dem Polizeisportverein erstklassig bleiben?
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Ich habe sogar noch versucht, am Ende Spiele zu verlieren, um auf Platz 4 abzurutschen, aber das hat nicht ganz geklappt.
So in etwa hab ich das auch mit Frischauf Ribbenwald versucht – mit noch weniger Erfolg.
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Vielen Dank, lieber Saxe!
Der rein ästhetischen Anmerkung meines Vorredners schließe ich mich an.
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Betritt nach längerer Zeit mal wieder das Hofbräuhaus.
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Sollte jetzt freigeschaltet sein.
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Ich fasse es nicht – das ist ja eine Überraschung. Willkommen zurück!
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Sehr schön. Willkommen zurück!
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Dann grüße ich mal ebenso freundlich zurück. Schön, mal wieder von Dir zu hören.
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Empfängt die alte und neue Präsidentin zur Verteidigung und überreicht ihr die Ernennungsurkunde.
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Turanische FöderationDer GeneraladministratorBüro des Generaladministrators
Ernennungsurkunde
Nach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.
In der Wahl vom 26. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023 haben die Wähler Frau Peta Egmont in geheimer Abstimmung zur Präsidentin der Föderation bestimmt. In Übereinstimmung mit Art. 31, Satz 3 der Verfassung ernenne ich die Gewählte hiermit zur Präsidentin der Föderation.
Turan, den 24. Januar 2023
Sigurd Thorwald
Generaladministrator
Für die Richtigkeit:
Mina Maria Tettnang
Urkundsbeamtin der Generaladministratur
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Danke für die Erinnerung.
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... und es einen Sterbefall in der Familie gab.
Mein herzliches Beileid.
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Wann wäre die Migration denn ungefähr zeitlich anzusetzen?
Unsere Hanse war vor allem Richtung Nordosten aktiv, also Richtung Monikberg und weiter. Aber auch im Süden könnte es Niederlassungen gegeben haben. Echte „Hansestädte“ dagegen eher nicht, vermute ich.
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Ihr wollt Valorien wohl einen Vorwand liefern, das Grenzgebiet "heim ins Reich" zu holen.
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Sigurd Thorwald, Niederfeldern.
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Das war äußerst knifflig! Ohne den Tipp mit Regensburg hätte ich keine Chance gehabt. Nun bin ich mir aber ziemlich sicher, dass es sich um eine Stadt handelt, die derzeit häufiger in den Medien erscheint – und zwar nicht aus erfreulichen Gründen.