Beiträge von Elias Goff

    HS Kvalros

    Der Kapitän übergibt die Papiere.


    Wir wollen an einem Hafen Neuturaniens anlegen um unsere Waren zu verkaufen. Die ganze Sache ist für uns jedoch nicht ungefährlich, da der Gouverneur ein Handelsembargo beschlossen hat. Sollte herauskommen, das wir gegen dieses Embargo verstoßen, könnte unser Leben in gefahr sein.



    Link zur Quelldatei


    Trotz des von Gouverneur Zackariah Westwood erlassenen Handelsembargos gegen Turanien, hat sich der Dampfsegler "HS Kvalross" aus der bukanischen Provinz Norskbard auf den Weg nach Neuturanien gemacht. Kurz vor turanischen Gewässern gibt das Schiff einen Funkspruch ab und erbittet die Erlaubnis, in einem Hafen einzulaufen.

    Staatsbürger von fremden Staaten werden in ihre Heimatländer ausgewiesen, sollte ihnen in Bukanien mehr als 5 Jahre Haft oder die Todesstrafe drohen. Bitte legen Sie auch Ihrer Nationalversammlung vor, dass Bukanien folgende Resolutionen und Konventionen der UVNO in den Gesetzeskanon übernommen hat.


    Kriegskonvention vom 23.08.2008
    Anti-Nuklearwaffenresolution vom 04.09.2000
    Resolution "Gegen den Krieg" vom 06.10.2001.
    Erste Konvention über Menschenrechte vom 24.01.2007


    Wir haben uns dazu entschlossen diese Form der Verurteilung wieder einzuführen, weil die Möglichkeit zur Verurteilung zum Tod in schwersten Fällen gegen das Leib oder das Leben des Volkes oder der Souveränität des Staates gerechtfertigt ist, um Terroristen abzuschrecken. Diese schweren Vergehen sind der eigentliche Verstoß gegen Menschenrechte. Außerdem ist das Gesetz noch nicht vollzogen, es müssen noch jene Fälle herausgearbeitet werden, in denen die Todesstrafe angewendet werden darf und welche Mittel der Verurteilte dagegen hat. Die Einfügung eines Artikel, der sich explizit mit dem Recht auf Leben befasst, gehört wohl eher in eine ChartA für Menschenrechte als in einen Grundlagenvertrag. Außerdem sollte zwischen Staaten nicht darüber diskutiert werden, ob man für oder gegen eine Todesstrafe ist. Dafür gibt es entsprechende Bürgerinitiativen und NGO's die sich damit befassen. Außerdem hat sich Ihr Land gegenüber der UVNO bislang noch nicht zur Ratifizierung der Menschenrechtscarta geäußert. Bukanien hingegen hat die wichtigsten Konventionen und Resolutionen den bukanischen Gesetzen hinzugefügt, ohne der UNVO anzugehören oder den Beobachterstatus beantragt zu haben. Sie sehen also, es ist sehr schwer sachlich über das für und wider der Todesstrafe zu sprechen und dies gleichzeitig mit den menschenrechten zu verknüpfen. Und wir sprechen auch nicht darüber, dass jeder Taschendieb oder Gangster am Galgen baumelt. Wir sprechen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Massenvernichtung, Zersetzung des Staates wie Hochverrat und der gleichen.

    Soweit ich informiert bin, soll sie in Kürze wieder eingeführt werden. Bei schweren Verbrechen gegen Leib und Leben des Volkes oder gegen die Souveränität des Staates findet sie dann Anwendung. Die jüngsten Vorkommnisse in der Provinz Norskbard haben gezeigt, dass eine solche Maßnahme das einzige Mittel ist, um Terroristen abzuschrecken.

    Dann schlage ich vor, dass wir Artikel 5 folgendermaßen belassen:


    "5. Spionage oder sonstige Aktivitäten, die die staatliche Souveränität und die Sicherheit eines der Vertragspartner gefährden, dürfen nicht angewandt werden."


    Alles andere sollte dann über Zusatzabkommen geregelt werden.

    Ich denke, dass man den Zusatz in Artikle 5 "sind ohne Zustimmung der jeweils anderen Nation zu unterlassen" ändern sollte. Welches Land wird sich wissentlich und willentlich ausspionieren lassen. Und wenn die Spionage doch von beiden Seiten akzeptiert ist, wäre es ja keine Spionage mehr sondern ein Ausstausch. Etwas anderes wäre es, wenn es ein Übereinkommen gebe, bei dem der fremde Geheimdienst auch im eigenen Land aktiv werden darf. Das könnte aber dann wie in Artikel 8 erwähnt, als gesondertes Abkommen gereglt werden.


    Herr Präsident, Sie sprechen mir aus dem Herzen. Ich könnte mir folgende Klauseln vorstellen:


    Elias holt ein Dokument aus seiner Aktentasche.



    Die Korsarische Republik Bukanien und die Turanische Föderation schließen diesen Vertrag um den Frieden und die Verständigung beider Nationen zu fördern.


    1. Die Vertragspartner erkennen die Souveränität des jeweils anderen Staates an.


    2. Im Falle von Konflikten mit Dritten verpflichten sich die Vertragspartner um Neutralität. Intervention erfolgt ausschließlich auf diplomatischem Wege.


    3. Um den Austausch beider Nationen zu vereinfachen, stimmen die Vertragspartner der Errichtung von Botschaften zu. Deren diplomatischer Status fällt unter die allgemeinen Gepflogenheiten des Völkerrechts.


    4. Um die kulturelle Vielfalt zu fördern, können Projekte aus dem sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Sektor ins Leben gerufen werden.


    5. Spionage oder sonstige Aktivitäten, die die staatliche Souveränität und die Sicherheit eines der Vertragspartner gefährden, dürfen nicht angewandt werden.


    6. Um Gültigkeit zu erlangen muss dieser Vertrag in den jeweiligen Verfassungsorganen verabschiedet werden.


    7. Eine Auflösung des Vertrags bedarf einer Zustimmung von 2/3 des Parlaments bzw. der Zustimmung der von der Verfassung des jeweiligen Staates dazu ermächtigten Organen.


    8. Auf Grundlage dieses Vertrags können zwischen den Vertragspartnern zu einem späteren Zeitpunkt weitere Verträge und Abkommen abgeschlossen werden.


    Das käme auf die Güter an. Eines unserer Museen beispielsweise benötigt dringend Exponate. Auf diesem Sektor könnte ich mir vorstellen, dass man Kunstgegenstände aus der Zollpflicht herausnimmt. Auch der Markt für elektronische Bauteile könnte mit einer Sonderegelung bedacht werden.

    7% auf alle Güter. Nach unten ist im jeweiligen Bedarfsfall natürlich immer noch Spielraum. Sie wissen was ich meine?


    Da bei uns der Wirtschaftssektor privatisiert ist, gibt es keine staatliche Förderung. Vor einiger Zeit haben wir eine Krankenversicherung mit kostenloser Grundversorgung beschlossen. Ansonsten hält sich der Staat weitestgehend zurück. Sie erwähnten Expansionsoptionen, welche wären das konkret? Wie ich bereits sagte, aufgrund der niedrigen Steuern könnte Bukanien ein attraktiver Handelspartner sein.