Der Innenminister ist mit an Bord und hoch erfreut, auch mal mit einer "Wolkengaleere" fahren zu können.
Beiträge von Barnabas Vúlkan
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Turanische FöderationFöderationsregierung
EinladungTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierungSehr geehrte Damen und Herren, verehrte Fußballfreunde aus aller Welt!
Turanische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierungAm 28. Oktober feiert die Turanische Föderation ihr 14-jähriges Bestehen. Entstanden im Jahr 2002 zunächst und primär als Nationalstaat des turanischen Volkes, ist die Föderation heute - mehrere Verfassungsreformen und Staatsfusionen später - ein multiethnischer und mehrsprachiger Bund von fünf Ländern, den neun Volks- und Kulturgruppen ihre Heimat nennen. Wir wollen diese Erfolgsgeschichte feiern. Die Föderationsregierung und Präsident Markus Freinberger beehren sich daher, Sie einzuladen zum
Turanische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierungTag der Föderation
Bürgerfest vom 28. Oktober bis 1. November 2016
in Bahía de Flores (San Bernardo)Turanische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierung28. Oktober
Staatsakt zum Tag der Föderation
Ansprachen des Präsidenten der Föderation Markus Freinberger
und des Primer Representante Hesekiel Kiribati
Buntes Programm auf den Straßen von Bahía
Abends: Live-Übertragung des WM-Spiels um den dritten PlatzTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierung29. Oktober
Buntes Programm auf den Straßen von Bahía
Abends: Live-Übertragung des WM-EndspielsTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierung30. Oktober
Buntes Programm auf den Straßen von Bahía
Abends: Freundschaftsspiel der "Altstars Turanien"
gegen die Nationalmannschaft von al-Bathía
im Estadio Carlos Vanuatu in BahíaTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierung31. Oktober/1. November
San Bernardo begeht den traditionellen "Día de los Muertos"
zu Ehren der Verstorbenen und AhnenTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierung -
Turanische FöderationFöderationsregierung
EinladungTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierungSehr geehrte Damen und Herren, verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Turanische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierungAm 28. Oktober feiert die Turanische Föderation ihr 14-jähriges Bestehen. Entstanden im Jahr 2002 zunächst und primär als Nationalstaat des turanischen Volkes, ist die Föderation heute - mehrere Verfassungsreformen und Staatsfusionen später - ein multiethnischer und mehrsprachiger Bund von fünf Ländern, den neun Volks- und Kulturgruppen ihre Heimat nennen. Wir wollen diese Erfolgsgeschichte feiern. Die Föderationsregierung und Präsident Markus Freinberger beehren sich daher, Sie einzuladen zum
Turanische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierungTag der Föderation
Bürgerfest vom 28. Oktober bis 1. November 2016
in Bahía de Flores (San Bernardo)Turanische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierung28. Oktober
Staatsakt zum Tag der Föderation
Ansprachen des Präsidenten der Föderation Markus Freinberger
und des Primer Representante Hesekiel Kiribati
Buntes Programm auf den Straßen von Bahía
Abends: Live-Übertragung des WM-Spiels um den dritten PlatzTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierung29. Oktober
Buntes Programm auf den Straßen von Bahía
Abends: Live-Übertragung des WM-EndspielsTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierung30. Oktober
Buntes Programm auf den Straßen von Bahía
Abends: Freundschaftsspiel der "Altstars Turanien"
gegen die Nationalmannschaft von al-Bathía
im Estadio Carlos Vanuatu in BahíaTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierung31. Oktober/1. November
San Bernardo begeht den traditionellen "Día de los Muertos"
zu Ehren der Verstorbenen und AhnenTuranische FöderationFöderationsregierungTuranische FöderationFöderationsregierung -
Polizeibeamter
Ich fürchte, das hat seine Richtigkeit. Die Hausordnung des Stadions sieht eine Taschenkontrolle durch das beauftragte Ordnungspersonal vor.
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Polizeibeamter
Was ist hier das Problem?
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Warum sollten Sie die Hofburg nicht betreten dürfen? Sie sind doch Präsidentin?
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Herzlichen Glückwunsch, Frau Präsidentin!
Wenn Sie es wünschen, stehe ich für eine weitere Amtszeit als Föderationsminister des Inneren zur Verfügung. -
Verordnung über die Kennzeichnung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen
(Fahrzeug-Kennzeichnungsverordnung - FzKennzV)Auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 Satz 2 des Fahrzeug-Zulassungsgesetzes der Turanischen Föderation (FzZG) in der Fassung vom 7. August 2014 verordnet der Föderationsminister des Inneren:
Abschnitt I
Kennzeichnung von Landfahrzeugen§ 1 Kennzeichenschilder
(1) Die Fahrzeugkennung von Landfahrzeugen ist auf Kennzeichenschildern auf- und außen am Fahrzeug anzubringen.
(2) An zweiachsige Landfahrzeuge ist vorn und hinten am Fahrzeug je ein Kennzeichenschild anzubringen, an einspurigen Landfahrzeugen einschließlich Krafträdern mit Seitenwagen nur ein Kennzeichenschild hinten.
(3) Grundsätzlich sind einzeilige Kennzeichenschilder zu verwenden. Bei einspurigen Landfahrzeugen und Fahrzeugen, an denen bauartbedingt kein einzeiliges Schild angebracht werden kann, ist die Verwendung von zweizeiligen Schildern möglich.
(4) Kennzeichenschilder müssen zu jeder Zeit intakt, sauber und gut leserlich sein. Sie dürfen nicht durch Glas, Folie oder andere Materialien abgedeckt werden.
(5) Wird hinter einem Landfahrzeug, für das eine Fahrzeugkennung vergeben ist, ein Fahrzeug mitgeführt, das bauartbedingt nicht dafür ausgelegt ist, motorisiert zu sein, und ist dadurch die Sicht- und Lesbarkeit eines Kennzeichenschildes nicht gewährleistet, ist ein weiteres Kennzeichenschild mit gleicher Fahrzeugkennung an dem mitgeführten Fahrzeug anzubringen.§ 2 Inhalt der Kennzeichenschilder
(1) Auf dem Kennzeichnungsschild sind von links nach rechts in folgender Reihenfolge anzubringen:
1. das Wappen der Turanischen Föderation, darunter ein Datamatrixcode, welcher die Zulassungsbehörde sowie die Fahrzeugkennung beinhaltet,
2. das Kürzel des Zulassungsbezirks oder Sonderzulassungsbezirks,
3. das Wappen, Emblem oder Siegel der Zulassungsbehörde und
4. die Erkennungsnummer.
(2) Zweizeilige Kennzeichenschilder enthalten in der oberen Zeile die Angaben aus Absatz 1 Punkt 1 bis 3 und in der unteren Zeile die Erkennungsnummer.
(3) Weitere Angaben sind auf dem Kennzeichenschild nicht zulässig.§ 3 Aufbau und Abmessungen der Kennzeichenschilder
(1) Kennzeichenschilder sind aus wetterfestem Material zu fertigen, müssen eine reflektierende weiße Oberfläche, einen blau-roten Rand sowie schwarze Schrift aufweisen.
(2) Einzeilige Kennzeichenschilder sind 100 mm hoch, mindestens 280 mm und höchstens 500 mm breit.
(3) Zweizeilige Kennzeichen sind 185 mm hoch, mindestens 240 mm und höchstens 295 mm breit.
(4) Die detaillierten Maße und Muster der Kennzeichenschilder sind in Anlage 1, die zu verwendenden Schriftzeichen in Anlage 2 und die Vorlage für das zu verwendende Föderationswappen in Anlage 3 zu dieser Verordnung festgelegt.Abschnitt II
Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen§ 4 Form der Kennzeichnung
(1) Die Fahrzeugkennung von Wasserfahrzeugen ist außen an beiden Bug- oder Heckseiten und, sofern vorhanden, am Spiegelheck anzubringen.
(2) Die Fahrzeugkennung kann mittels Schild oder direkt auf den Bootskörper angebracht werden.
(3) Die Kennzeichnung hat in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund bei einem Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu erfolgen.
(4) Die jederzeitige Sicht- und Lesbarkeit der Fahrzeugkennung ist auch während der Fahrt zu gewährleisten.§ 5 Inhalt der Kennzeichnung
(1) Die Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen hat in einer Zeile von links nach rechts zu beinhalten:
1. die Buchstabenfolge TUR als internationales Kennzeichen der Turanischen Föderation,
2. das Wappen der Turanischen Föderation in ein- oder mehrfarbiger Ausführung,
3. das Kürzel der Fahrzeugklasse,
4. einen Bindestrich und
5. die Erkennungsnummer.
(2) An den Bugseiten darf in unmittelbarer Nähe zur Fahrzeugkennung zusätzlich der Name des Wasserfahrzeugs angebracht werden.
(3) An den Heckseiten und am Spiegelheck ist in unmittelbarer Nähe zur Fahrzeugkennung zusätzlich die Anbringung des Namens und des Heimathafens des Wasserfahrzeugs zulässig.
(4) Weitere Angaben in unmittelbarer Nähe zur Fahrzeugkennung sind nicht zulässig.§ 6 Aufbau und Abmessung der Kennzeichnung
(1) Die Schriftzeichen sowie das Föderationswappen müssen bei Wasserfahrzeugen unter 15 m Rumpflänge mindestens 120 mm hoch sein, bei einer Rumpflänge zwischen 15 m und 30 m mindestens 200 mm, bei größeren Wasserfahrzeugen mindestens 300 mm.
(2) Bei Verwendung des einfarbigen Föderationswappens ist dies in derselben Farbe anzubringen wie die Schriftzeichen.
(3) Für die Kennzeichnung sind ausschließlich die Schriftzeichen aus Anlage 2 und die Vorlagen für das Föderationswappen aus Anlage 3 zu dieser Verordnung zu verwenden.
(4) Die Kennzeichnung muss wasser- und witterungsfest sein.Abschnitt III
Kennzeichnung von Luftfahrzeugen§ 7 Form der Beschriftung
(1) Die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen erfolgt durch Beschriftung direkt auf die Außenhülle des Fahrzeugs.
(2) Die Beschriftung ist jeweils links und rechts an Rumpf und am Seitenleitwerk anzubringen.
(3) Flugzeuge sind zusätzlich an der Unterseite des linken Flügels zu beschriften.
(4) Die Beschriftung hat in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund bei einem Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu erfolgen.
(5) Die jederzeitige Sicht- und Lesbarkeit der Fahrzeugkennung ist zu gewährleisten.§ 8 Inhalt der Beschriftung
(1) Die Beschriftung von Luftfahrzeugen hat in einer Zeile von links nach rechts zu beinhalten:
1. die Buchstabenfolge TUR als internationales Kennzeichen der Turanischen Föderation,
2. das Wappen der Turanischen Föderation in ein- oder mehrfarbiger Ausführung,
3. das Kürzel der Fahrzeugklasse,
4. einen Bindestrich und
5. die Erkennungsnummer.
(2) In unmittelbarer Nähe zur Fahrzeugkennung darf der Name des Luftfahrzeuge angebracht werden.
(3) Weitere Angaben in unmittelbarer Nähe zur Fahrzeugkennung sind nicht zulässig.§ 9 Aufbau und Abmessung der Beschriftung
(1) Die Schriftzeichen sowie das Föderationswappen müssen bei Luftfahrzeugen mindestens 500 mm hoch sein.
(2) Bei Verwendung des einfarbigen Föderationswappens ist dies in derselben Farbe anzubringen wie die Schriftzeichen.
(3) Für die Kennzeichnung sind ausschließlich die Schriftzeichen aus Anlage 2 und die Vorlagen für das Föderationswappen aus Anlage 3 zu dieser Verordnung zu verwenden.
(4) Die Kennzeichnung muss witterungsfest und beständig gegen alle im Flugbetrieb auftretenden Temperaturschwankungen sein.Abschnitt IV
Schlussbestimmungen§ 10 Übergangsvorschriften
(1) Alle vor Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgten Kennzeichnungen von Fahrzeugen können an den Fahrzeugen verbleiben und gelten als Kennzeichnungen im Sinne von § 5 Absatz Satz 1 FzZG.
(2) Bei Änderung der Fahrzeugkennung und bei farblichen Änderungen oder Erneuerungen der Außenhülle von Luft- und Wasserfahrzeugen im Bereich der Kennzeichnung bzw. Beschriftung ist die Kennzeichnung nach den Vorschriften dieser Verordnung vorzunehmen.§ 11 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Turan, den 23. April 2015
Barnabas Vúlkan
- Föderationsminister des Inneren -Anlagen 1-3
Fahrzeug-Kennzeichnungsverordnung Anlagen 1-3.pdf -
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Danke, Herr Pfarrer. Würden Sie also grundsätzlich bei dem turanischen Modell der Ehelosigkeit für Ordens- und Kathedralgeistliche und die Möglichkeit der Priesterweihe von Verheirateten bei Säkulargeistlichen bleiben?
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Hebt die Hand, um eine Frage stellen zu dürfen.
Herr Pfarrer, heißt das, Sie unterstützen die amtskirchliche Position zum Zölibat?
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Herzlichen Dank, Herr Präsident.
Schüttelt die präsidiale Hand.
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Schüttelt die gereichte Hand sehr engagiert.
Sehr angenehm, Herr Lars... äh... Thomasson. Dann werden wir wohl künftig zusammenarbeiten.
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Geht auf die Herren Abeken, Thomasson und Saxburger zu, die er aus dem Fernsehen kennt.
Ich grüße Sie! Vúlkan mein Name, Barnabas Vúlkan... aus Himína bei Hermannstadt. Ich soll neuer Föderationsinnenminister werden.
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Hat überraschend von seiner Berufung in die Föderationsregierung erfahren und ist nach Turan geeilt.
Guten Tag, meine Herren!